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Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

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Steckbrief

  • Hochschule Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
  • Fakultät / Fachbereich Kulturwissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Kulturgeschichte; Literaturwissenschaften; Sprachwissenschaften; Vergleichende Sozialwissenschaften
    Kulturgeschichte; Literaturwissenschaften ...
  • Sachgebiet(e) Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      - ein mit mindestens "gut" (2,5) bestandener Hochschulabschluss.
      - Der Hochschulabschluss muss in einem dem Fächerkanon der Kulturwissenschaftlichen Fakultät entstammenden Fachgebiet erfolgt sein und schwerpunktmäßig mit dem Fachgebiet übereinstimmen, das der geplanten Dissertation zugrunde liegt.
      - Das Fachgebiet, das der geplanten Dissertation zugrunde li...
      § 8 Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      - ein mit mindestens "gut" (2,5) bestandener Hochschulabschluss.
      - Der Hochschulabschluss muss in einem dem Fächerkanon der Kulturwissenschaftlichen Fakultät entstammenden Fachgebiet erfolgt sein und schwerpunktmäßig mit dem Fachgebiet übereinstimmen, das der geplanten Dissertation zugrunde liegt.
      - Das Fachgebiet, das der geplanten Dissertation zugrunde liegt, muss ausreichend an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät vertreten sein.
      Über Ausnahmen hinsichtlich der Note des Hochschulabschlusses entscheidet der Promotionsausschuss. Bei kooperativen Verfahren nach § 3 kann der Promotionsausschuss Ausnahmen bezüglich des Fachgebiets, in dem der Hochschulabschluss erlangt wurde, zulassen.
      Als Hochschulabschluss im Sinne von Satz 1 gilt:
      a) ein Abschlussgrad als Master, Diplom, Magister, Erste Wissenschaftliche oder Künstlerisch Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Amt des Studienrats oder ein äquivalentes Examen, der an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben worden ist,

      b) ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbener gleichwertiger Hochschulabschluss. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Sinne von Abs. 1 a) entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelorgrades können nach Durchlaufen eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden. Der Promotionsausschuss verpflichtet die Kandidatin bzw. den Kandidaten im Rahmen dieses Verfahrens dazu, innerhalb einer festzulegenden Frist bestimmte Leistungsnachweise zu erbringen. Durch die Erbringung der Leistungsnachweise stellt die Kandidatin bzw. der Kandidat unter Beweis, dass sie bzw. er die fachliche Eignung für eine Promotion mitbringt.

      (3) Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren sind schriftlich an die Forschungsdekanin bzw. den Forschungsdekan zu richten; diese bzw. dieser leitet den Antrag an den Promotionsausschuss weiter. Dem Antragsschreiben sind beizufügen:
      a) der Nachweis des bestandenen Hochschulabschlusses gemäß Abs. 1, Buchstaben a und b bzw. Abs. 2 in beglaubigter Kopie. Liegt dieser Nachweis nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, ist zudem eine beglaubigte Übersetzung in einer dieser beiden Sprachen beizufügen. Mit dem Nachweis über den bestandenen Hochschulabschluss ist ergänzend das Diploma Supplement in einfacher Kopie einzureichen,
      b) eine von der bzw. dem Promovierenden sowie der Betreuerin bzw. dem Betreuer unterschriebene
      Promotionsvereinbarung gemäß § 9 Abs. 2,
      c) ein Exposé im Umfang von 3-5 Seiten, aus dem der Forschungsstand sowie das eigene Vorhaben ersichtlich werden,
      d) eine schriftliche Erklärung darüber, in welcher Sprache die Dissertation abgefasst (§ 11 Abs. 3) und die Disputation abgehalten wird (§ 14 Abs. 4 S. 3 bis 5),
      e) ein Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache,
      f) eine schriftliche Erklärung darüber, ob bereits ein Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren bei einer anderen Hochschule gestellt worden ist und ggf. mit welchem Ergebnis dieses Verfahren abgeschlossen wurde,
      g) bei Frauen eine schriftliche Erklärung über den gewünschten Grad (§ 1 Abs. 1 S. 2).

      (4) Von der Zulassung zur Promotion ist ausgeschlossen, wer
      - die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt,
      - die in Abs. 3 genannten Unterlagen nicht vollständig vorlegt,
      - bereits im gewählten Fach promoviert worden ist und diesen Titel in Deutschland führen darf,
      - oder bereits eine Doktorprüfung im gewählten Fach endgültig nicht bestanden hat.

      (5) Die Zulassung kann gemäß § 22 Abs. 2 versagt oder widerrufen werden. Im Fall einer Einstellung des Promotionsverfahrens nach § 22 Abs. 6 oder einer Aufhebung der Promotionsvereinbarung nach § 9 Abs. 6 erlischt die Zulassung zur Promotion.

      (6) Erfüllt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Voraussetzungen, so wird sie bzw. er vom Promotionsausschuss zum Promotionsverfahren zugelassen. Die Zulassung erfolgt während der
      Vorlesungszeit in der Regel innerhalb eines Monats und ist der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Ablehnungen und andere Entscheidungen zuungunsten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sind schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      (7) Personen, die sich entschließen, ihr Promotionsvorhaben an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina endgültig nicht mehr weiterzuverfolgen, müssen die Aufhebung der Zulassung beantragen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Die bzw. der Promovierende muss eine Dissertation vorlegen, welche die besondere Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen selbständigen Beitrag zur Forschung darstellt.

      (2) Die Dissertation soll vor ihrer Einreichung im Rahmen des Promotionsverfahrens als Ganzes nicht veröffentlicht sein. Bereits veröffentlichte Teile müssen in der eingereichten Dissertation deutlich gekennzeichnet werden und bei Abgabe in Kopie mit einge...
      § 11 Dissertation

      (1) Die bzw. der Promovierende muss eine Dissertation vorlegen, welche die besondere Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen selbständigen Beitrag zur Forschung darstellt.

      (2) Die Dissertation soll vor ihrer Einreichung im Rahmen des Promotionsverfahrens als Ganzes nicht veröffentlicht sein. Bereits veröffentlichte Teile müssen in der eingereichten Dissertation deutlich gekennzeichnet werden und bei Abgabe in Kopie mit eingereicht werden. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Falls die Dissertation in einer anderen Sprache als der deutschen oder englischen abgefasst werden soll, muss dies beim Antrag auf Zulassung zur Promotion angezeigt werden. Andere Sprachen sind zuzulassen, wenn sie in der internationalen Literatur des Faches üblich und die Betreuung und Begutachtung an der Fakultät gewährleistet sind.

      (4) Die Dissertation ist in gebundener Form, mit Seitenzahlen versehen und in der Regel einseitig bedruckt vorzulegen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens erfolgt auf der
      Grundlage eines Vertrags zwischen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt
      (Oder) und der betreffenden Hochschule aus dem Ausland (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Cotutelle-Verträge können von den Promotionsordnungen der Fakultät
      abweichende Regelungen vorsehen, wenn eine Passung mit der Promotionsordnung der Partnerhochschule in anderer Weise nicht zu erre...
      § 4 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens erfolgt auf der
      Grundlage eines Vertrags zwischen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt
      (Oder) und der betreffenden Hochschule aus dem Ausland (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Cotutelle-Verträge können von den Promotionsordnungen der Fakultät
      abweichende Regelungen vorsehen, wenn eine Passung mit der Promotionsordnung der Partnerhochschule in anderer Weise nicht zu erreichen ist. Wesentliche Abweichungen müssen dem Promotionsausschuss im Zuge der Vertragsvorbereitung angezeigt und begründet werden. Der Promotionsausschuss gibt eine befürwortende oder ablehnende Stellungnahme dazu ab.

      (3) Alle Cotutelle-Verträge werden vom Promotionsausschuss verhandelt und
      genehmigt.

      § 3 Gemeinsame Promotionsverfahren mit Hochschulen im Inland und kooperative
      Promotion

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit anderen
      promotionsberechtigten Hochschulen oder von kooperativen Promotionsverfahren mit Fachhochschulen aus dem Inland erfolgt auf der Grundlage von bilateralen
      Vereinbarungen zwischen der Europa- Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und
      den betreffenden Hochschulen oder Fachhochschulen. Die von den
      Betreuerinnen bzw. Betreuern unterzeichnete Promotionsvereinbarung bildet die Grundlage für das Promotionsverfahren.

      (2) Vereinbarungen mit Fachhochschulen sollen vorsehen, dass die Dissertation von je einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer der Europa-Universität
      Viadrina Frankfurt (Oder) und der Fachhochschule betreut wird (kooperative Promotion).
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 1/2020, S. 71 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die Viadrina ist eine besondere Universität an einem besonderen Ort. In der deutsch-polnischen Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice lebt sie als Stätte attraktiver Lehre, innovativer Forschung und internationaler Kooperation die europäische Idee im Alltag.”
    Prof. Dr. Eduard Mühle
    Präsident der Europa-Universität Viadrina
    Foto: Studierende auf dem Campus der Europa-Universität Viadrina
    Mitten in Europa

    An der Viadrina Rechts-, Wirtschaft- Sozial- oder Kulturwissenschaften studieren – das bedeutet sich an einer Universität der kurzen Wege, der direkten Begegnungen und des engen Kontakts von Studierenden und Lehrenden für eine erfolgreiche berufliche Zukunft vorbereiten. Auf einem Campus zu beiden Seiten der Oder lässt sich grenzüberschreitend aufregend Neues entdecken, kann inspiriert gelernt, innovativ geforscht und günstig gelebt werden. Die Nähe und Vertrautheit der überschaubaren Universität lässt sich mit einem vielfältigen Unterhaltungsangebot der nahegelegenen Hauptstadt Berlin und der Abwechslung einer spannenden polnischen Nachbarschaft verbinden.

    Icon: uebersicht
    kleine Lehrveranstaltungen und direkter Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden
    Icon: uebersicht
    grenzüberschreitender Campus in der deutsch-polnischen Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice
    Studium und Lehre mit gesellschaftlicher Relevanz

    Wie beeinflussen internationale Konflikte die europäische Wirtschaft? Welche Rolle spielen Social Media in der Verbreitung kultureller Trends über Grenzen hinweg? Welche rechtlichen Lösungen braucht es für globale Umweltprobleme oder den Einsatz von KI? An der Viadrina setzen sich Studierende kritisch und reflektiert mit den komplexen Anforderungen der Gegenwart auseinander und gehen optimistisch die Herausforderungen der Zukunft an. In interdisziplinären, projektbasierten und teamorientierten Lehrveranstaltungen lernen sie, Lösungen für aktuelle Probleme zu entwickeln und zur Gestaltung einer gelingenden Zukunft beizutragen.

    Icon: studium
    kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit komplexen Anforderungen der Gegenwart
    Icon: studium
    lösungsorientierte Mitgestaltung von Zukunftsfragen
    Forschung und Transfer zum Wohl der Gesellschaft

    Forschung und Transfer an der Viadrina sehen sich in der Verantwortung für die Gestaltung einer friedlich-kooperativen europäischen Zukunft in globalem Kontext. Sie stellen die Vielfalt, Transformation und den Wandel der europäischen Gesellschaft ins Zentrum und betrachten die besondere Beschäftigung und intensive Kooperation mit dem östlichen Europa als einen zentralen Teil der Mission der Viadrina als Europa-Universität. Daher nehmen europäische und internationale Aspekte von Recht und Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft auch im Studium an der Viadrina eine besondere Rolle ein.

    Icon: forschung
    Fokus auf Vielfalt, Transformation und Wandel der europäischen Gesellschaft
    Icon: forschung
    Europäische und internationale Aspekte von Recht, Wirtschaft und Kultur als Teil des Studiums
    International mitten in Europa

    Ob Englisch, Polnisch, Ukrainisch, Russisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Türkisch – eine gelebte Internationalität und mehrsprachige Alltagskultur sind fester Bestandteil des Campuslebens und des Studienprogramms der Viadrina. Das Erlernen von Sprachen ist in das Studium integriert und ihre Anwendung kann bei einem Anteil von 40% internationaler Studierender alltäglich praktiziert werden. Auslandssemester an einer der über 280 Partnerhochschulen weltweit bieten die Möglichkeit, die internationalen Erfahrungen des Campusleben in der Welt zu vertiefen und mit zusätzlichen interkulturellen Kompetenzen zu bereichern. Dies stärkt und festigt nicht nur die erworbenen Sprachkenntnisse, sondern erweitert auch das persönliche und berufliche Netzwerk auf globaler Ebene.

    Icon: international
    Wertvolle Sprachkenntnisse dank integrierter Sprachenausbildung
    Icon: international
    Auslandssemester an einer von über 280 Partnerhochschulen weltweit
    Foto: Studierende der Europa-Universität Viadrina vor dem Gräfin-Dönhoff-Gebäude, Europaplatz 1
    Foto: Studierende lernen im Sprachenzentrum der Viadrina
    Foto: Studierende lernen im Sprachenzentrum der Viadrina

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