Hochschulgesetze
Die gesetzlichen Grundlagen für das Hochschulwesen in Deutschland bilden die Hochschulgesetze. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes (HRG) in der Fassung vom 12. April 2007 ist immer noch geltendes Recht, das inzwischen durch Landesrecht ersetzt werden kann. Lediglich im Bereich der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse ist die Gesetzgebungskompetenz beim Bund verblieben, wovon dieser allerdings bislang keinen Gebrauch macht.
Maßgebend für das deutsche Hochschulsystem sind die Landeshochschulgesetze, welche die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und der Länder konkretisieren und ergänzen. In einigen Ländern gibt es zusätzlich Landesgesetze für Künstlerische Hochschulen, die natürlich ebenfalls zu beachten sind. Die meisten Landesverfassungen gestehen den Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie zu, ihre rechtlichen Angelegenheiten in Selbstverwaltung zu regeln.
Die Hochschulgesetze der Länder beschreiben die allgemeinen Zielsetzungen der Hochschulen sowie die allgemeinen Grundsätze zur Ordnung des Hochschulwesens, zu Studium, Lehre und Forschung, zur Zulassung zum Studium, zur Mitgliedschaft und Mitwirkung sowie zum Hochschulpersonal. Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Hochschulen, also auch für die Hochschulen in nicht öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.