Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, garantiert die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre und ist damit das rechtliche Fundament des deutschen Hochschulsystems. Eine weitere wesentliche Rechtsgrundlage im föderalen System der Bundesrepublik sind die Landesgesetze und -verfassungen, da für alle Belange des Bildungswesens grundsätzlich die Länder zuständig sind (Kulturhoheit der Länder). Die für Hochschulen maßgeblichen Bestimmungen finden sich in den Hochschulgesetzen der Länder.

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Studierende der Leuphana Universität Lüneburg. (Foto: Leuphana Universität Lünerburg)

"Das Studium an der Leuphana ist anspruchsvoll, disziplinübergreifend und praxisnah. Als themenorientierte Universität fördern wir fachübergreifende Forschung und leisten Beiträge zu zentralen gesellschaftlichen Fragen."

Prof. Dr. Sascha Spoun, Präsident der Leuphana Universität Lüneburg

Studentin der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (Foto: M. Flacke/Hochschule Bonn-Rhein-Sieg)

"An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg haben wir den Anspruch, den Studierenden neben solidem Fachwissen auch Verantwortungsbewusstsein zu vermitteln, das sie in ihr Berufsleben mitnehmen."

Prof. Dr. Hartmut Ihne, ehemaliger Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences

Orgel an der Hochschule für Evangelische Kirchenmusik Bayreuth (Foto: Hochschule für Evangelische Kirchenmusik Bayreuth)

"Die Hochschule für evangelische Kirchenmusik bietet in der Festspiel- und Universitätsstadt Bayreuth ideale Arbeits- und Lebensbedingungen, um sich für den (Kirchen)Musikberuf ausbilden zu lassen."

Prof. Thomas Albus, Rektor der Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Hochschulgesetze

Die gesetzlichen Grundlagen für das Hochschulwesen in Deutschland bilden die Hochschulgesetze. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes (HRG) in der Fassung vom 12. April 2007 ist immer noch geltendes Recht, das inzwischen durch Landesrecht ersetzt werden kann. Lediglich im Bereich der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse ist die Gesetzgebungskompetenz beim Bund verblieben, wovon dieser allerdings bislang keinen Gebrauch macht.

Maßgebend für das deutsche Hochschulsystem sind die Landeshochschulgesetze, welche die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und der Länder konkretisieren und ergänzen. In einigen Ländern gibt es zusätzlich Landesgesetze für Künstlerische Hochschulen, die natürlich ebenfalls zu beachten sind. Die meisten Landesverfassungen gestehen den Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie zu, ihre rechtlichen Angelegenheiten in Selbstverwaltung zu regeln.

Die Hochschulgesetze der Länder beschreiben die allgemeinen Zielsetzungen der Hochschulen sowie die allgemeinen Grundsätze zur Ordnung des Hochschulwesens, zu Studium, Lehre und Forschung, zur Zulassung zum Studium, zur Mitgliedschaft und Mitwirkung sowie zum Hochschulpersonal. Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Hochschulen, also auch für die Hochschulen in nicht öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Forschungslandkarte

Die HRK-Forschungslandkarte ermöglicht die Suche nach Forschungsschwerpunkten an deutschen Hochschulen, die das institutionelle Profil einer Hochschule besonders prägen.

FORSCHUNGSLANDKARTE