Numerus Clausus - NC-Werte
Oft wird der NC missverstanden als eine vorab festgelegte Auswahlgrenze, bei der der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wird. Tatsächlich wird der Numerus Clausus jedoch immer erst nachträglich, d.h. nach Eingang aller Bewerbungen, errechnet: Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die vorhandene Zahl an Studienplätzen, werden nur die Besten zugelassen. Aus den aktuell vorliegenden Bewerbungen wird die Durchschnittsnote errechnet, die mindestens vorliegen muss, um zugelassen zu werden. Die NC-Werte aus den letzten Semestern sind zwar nützliche Anhaltspunkte, sollten Sie aber auf keinen Fall davon abhalten, sich zu bewerben, da Sie nicht wissen können, wie die Durchschnittsnoten ihrer Mitbewerberinnen und Mitbewerber im aktuellen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind.
Angenommen, im letzten Semester lag der NC für einen Studiengang bei 2,0, Ihre Durchschnittsnote ist jedoch schlechter als 2,0, dann ist es dennoch möglich, dass Sie im aktuellen Semester einen Studienplatz erhalten, da der aktuelle NC erst noch von der Hochschule berechnet wird und auch schlechter als 2,0 sein kann.
Abgesehen von der Durchschnittsnote gibt es noch weitere Kriterien, insbesondere die Wartezeit, die bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Rolle spielen. Sollten Sie bereits über Wartesemester verfügen, können Sie auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt als dem geforderten Numerus Clausus Chancen auf einen Studienplatz haben. Achtung: Als Wartezeit zählen nur Zeiten, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.