Fremdsprachenkenntnisse
Fremdsprachenkenntnisse werden in Studiengängen gefordert, deren Lehrveranstaltungen entweder komplett oder teilweise in einer anderen Sprache durchgeführt werden. Auch für Studiengänge, in denen die Lektüre fremdsprachiger Literatur vorgesehen ist, sind Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.
So setzt beispielsweise das Studieren in den Geschichtswissenschaften in der Regel Lateinkenntnisse und Kenntnisse in zwei modernen europäischen Sprachen voraus.
Wann Sie den Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse erbringen müssen, variiert von Hochschule zu Hochschule. So ist es möglich, dass der Sprachnachweis als eine Zulassungsvoraussetzung direkt bei der Immatrikulation vorzuweisen ist oder aber erst im Verlauf des Studiums erbracht werden kann.
In welcher Form Sie den Nachweis erbringen müssen, ist unterschiedlich: je nach Hochschule und Studiengang reichen einige Jahre schulischer Fremdsprachenunterricht oder die Teilnahme an Sprachprüfungen, die an den Hochschulen abgelegt werden, oder auch der Nachweis des geforderten Sprachniveaus, wie ihn z.B. der TOEFL-Test belegt.
Ausländische Studierende müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen.
Ganz ohne Sprachkenntnisse wird das Studieren schwierig, denn grundlegende Fremdsprachenkenntnisse sind in fast allen Studiengängen erforderlich.