Hochschulzugang für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger
Für Staatsbürger aus Nicht-EU-Staaten gilt, dass der Schulabschluss des Heimatlandes dem deutschen Abitur entsprechen muss und zu einem Hochschulstudium im Heimatland berechtigt. Wenn Ihr Schulabschluss mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist, können Sie sich direkt an einer deutschen Hochschule bewerben, vorausgesetzt Sie verfügen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Welche ausländischen Abschlüsse einen Hochschulzugang in Deutschland ermöglichen, erfahren Sie bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen der Kultusministerkonferenz und in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Entspricht Ihr Schulabschluss nicht dem deutschen Abitur oder ist dem deutschen Abitur nicht als gleichwertig anerkannt, dann müssen Sie eine Feststellungsprüfung bestehen, um sich an einer deutschen Hochschule bewerben zu können. Die Feststellungsprüfung ist immer fachgebunden und für Fachhochschulen und Universitäten unterschiedlich. Als Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung können Sie sich für einen in der Regel einjährigen Kurs an einem Studienkolleg anmelden.
Um nach Deutschland einreisen und studieren zu können, benötigen Sie ein Visum. Das Visum müssen Sie vor Ihrer Einreise bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragt und erhalten haben. Das Studienbewerbervisum ist für drei Monate gültig und wird ausgestellt, wenn Sie noch keine Zulassung von einer Hochschule oder einem Studienkolleg erhalten haben. Nach der Zulassung zum Studium kann dieses Visum in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden. Achtung: Wenn Sie ein Touristenvisum beantragen, können Sie dies nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln! Informationen zu den aktuellen Visabestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Mit einem Visum für Studienzwecke können Sie ein Jahr in Deutschland studieren. Das Visum muss jedes Jahr verlängert werden und wird nur ausgestellt, wenn Sie eine Zulassung einer Hochschule oder eines Studienkollegs haben. Hierfür müssen Sie krankenversichert sein, über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen und nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während des Studiums selbst finanzieren können.