Staatsbürgerschaft und Studium

Die Zugangsvoraussetzungen an deutschen Hochschulen sind je nach Herkunft und Ausbildung der Studieninteressierten unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt, dass alle Bedingungen, die Sie in Ihrem Heimatland für die Aufnahme eines Hochschulstudiums erfüllen müssen, auch in Deutschland gelten. Je nach Herkunftsland können jedoch weitere Voraussetzungen hinzukommen.

Hauptgebäude der Universität Rostock (Foto: Universität Rostock)

„Nach dem Motto Traditio et Innovatio hat sich unsere Universität in ihren 600 Jahren stetig weiterentwickelt. Heute sind hier neun Fakultäten und die Interdisziplinäre Fakultät mit vier Departments zu finden.”

Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck, Rektor der Universität Rostock

Studierende der Jade Hochschule (Foto: Jade Hochschule)

"An der Jade Hochschule studiert keiner alleine. In einer fast familiären Atmosphäre finden die Studierenden schnell Anschluss und erhalten viele Unterstützungsangebote, die sie durch das ganze Studium begleiten."

Prof. Dr. Manfred Weisensee, Präsident der Jade Hochschule - Wilhemshaven/Oldenburg/Elsfleth

Studierende an der Pädagogischen Hochschule Freiburg (Foto: PH Freiburg)

„Die PH Freiburg gehört in der empirischen Bildungsforschung national zu den forschungstärksten Institutionen. Besonders eindrucksvoll ist darüber hinaus ihr internationales, professionsorientiertes Lehrprofil.”

Prof. Dr. Hans-Georg Kotthoff, Rektor der Pädagogischen Hochschule Freiburg

Hochschulzugang für deutsche Staatsbürger und Bildungsinländer

Um studieren zu können, benötigen Sie als deutscher Staatsbürger und Bildungsinländer in der Regel das Abitur als Hochschulzugangsberechtigung. Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben. Als deutscher Staatsbürger mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie eine Sprachprüfung ablegen bzw. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

Sie können aber auch ohne Abitur studieren. Alle Bundesländer haben Regelungen getroffen, die es qualifizierten Berufstätigen ermöglichen, an einer deutschen Hochschule zu studieren.

SIT
Studium-Interessentest

Der Studium-Interessentest (SIT) hilft Schülerinnen und Schülern bei der Studienwahl und -orientierung. Der SIT ist kostenlos, dauert etwa 15 Minuten, liefert eine ausführliche Testauswertung und eine Liste mit dazu passenden Studiengängen.

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Hochschulzugang für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Grundsätzlich gilt, dass Sie über einen Schulabschluss verfügen müssen, der Sie in Ihrem Heimatland dazu berechtigt, an einer Hochschule zu studieren. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger benötigen weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch ein Visum, um in Deutschland studieren zu können. Da in Deutschland aber die Meldepflicht gilt und Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben werden, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt registrieren. Dabei müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie Ihr Studium selbst finanzieren können und nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Zudem können Sie auch als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in der Regel nur in Deutschland studieren, wenn Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern zugangsrechtlich gleichgestellt sind Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Hochschulzugang für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger

Für Staatsbürger aus Nicht-EU-Staaten gilt, dass der Schulabschluss des Heimatlandes dem deutschen Abitur entsprechen muss und zu einem Hochschulstudium im Heimatland berechtigt. Wenn Ihr Schulabschluss mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist, können Sie sich direkt an einer deutschen Hochschule bewerben, vorausgesetzt Sie verfügen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Welche ausländischen Abschlüsse einen Hochschulzugang in Deutschland ermöglichen, erfahren Sie bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen der Kultusministerkonferenz und in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Entspricht Ihr Schulabschluss nicht dem deutschen Abitur oder ist dem deutschen Abitur nicht als gleichwertig anerkannt, dann müssen Sie eine Feststellungsprüfung bestehen, um sich an einer deutschen Hochschule bewerben zu können. Die Feststellungsprüfung ist immer fachgebunden und für Fachhochschulen und Universitäten unterschiedlich. Als Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung können Sie sich für einen in der Regel einjährigen Kurs an einem Studienkolleg anmelden.

Um nach Deutschland einreisen und studieren zu können, benötigen Sie ein Visum. Das Visum müssen Sie vor Ihrer Einreise bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragt und erhalten haben. Das Studienbewerbervisum ist für drei Monate gültig und wird ausgestellt, wenn Sie noch keine Zulassung von einer Hochschule oder einem Studienkolleg erhalten haben. Nach der Zulassung zum Studium kann dieses Visum in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden. Achtung: Wenn Sie ein Touristenvisum beantragen, können Sie dies nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln! Informationen zu den aktuellen Visabestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.

Mit einem Visum für Studienzwecke können Sie ein Jahr in Deutschland studieren. Das Visum muss jedes Jahr verlängert werden und wird nur ausgestellt, wenn Sie eine Zulassung einer Hochschule oder eines Studienkollegs haben. Hierfür müssen Sie krankenversichert sein, über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen und nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während des Studiums selbst finanzieren können.

Nachweis von ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen

Sie können in der Regel nur dann in Deutschland studieren, wenn Sie die deutsche Sprache auf einem bestimmten Niveau beherrschen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse können durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD, PDF-Datei)
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs.


Von dem Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit können Sie befreit werden, wenn Sie eine Prüfung bzw. Qualifikationen gemäß Rahmenordnung (PDF-Datei) über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen erbringen.