Promotion - Mündliche Prüfung
An die positive Begutachtung Ihrer Dissertation schließt sich die mündliche Prüfung an, in der Sie nachweisen müssen, dass Sie über vertiefte Fachkenntnisse und die notwendige wissenschaftliche Befähigung verfügen. Grundsätzlich kann die mündliche Prüfung in Form einer Disputation, eines Rigorosums oder als Kolloquium erfolgen. Diese ist in der Regel eine Einzelprüfung und wird von der Promotionskommission durchgeführt. Die mündliche Prüfungsform, die Zulassung von Zuhörerinnen bzw. Zuhörern sowie die Prüfungsdauer können Sie der Promotionsordnung entnehmen.