Medizin studieren: Studium und Praktika
Das Medizinstudium bildet für den Arztberuf aus und ist daher bundeseinheitlich durch die Approbationsordnungen für Humanmedizin (ÄApprO), Zahnmedizin (ZÄPrO) und Tiermedizin (TAppV) geregelt. Zudem besteht eine bundesweite Zulassungsbeschränkung für Studiengänge der Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin, so dass Sie sich für diese Studiengänge nicht direkt bei der Hochschule, sondern bei der Stiftung für Hochschulzulassung und deren Informationsportal hochschulstart.de bewerben müssen. Nach Abschluss Ihres erfolgreichen Medizinstudiums müssen Sie noch die Approbation bei der zuständigen Landesbehörde Ihres Bundeslandes beantragen, wenn Sie als Ärztin bzw. Arzt tätig sein möchten.
Das Studium der Humanmedizin ist durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) geregelt und dauert mindestens sechs Jahre und drei Monate. Die ärztliche Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen vorklinischen Studienabschnitt mit der ersten Ärztlichen Prüfung, einen darauffolgenden dreijährigen klinischen Studienabschnitt mit der zweiten Ärztlichen Prüfung, gefolgt von einem praktischen Jahr und dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Zudem müssen Sie vor dem Medizinstudium oder während der vorlesungsfreien Zeit einen dreimonatigen Krankenpflegedienst und eine Ausbildung in Erster Hilfe absolvieren. Während dem Medizinstudium müssen Sie ein insgesamt viermonatiges Praktikum, die sogenannte Famulatur, durchlaufen. Hinzu kommen praktische Übungen und Blockpraktika von unterschiedlicher Dauer in den wichtigsten medizinischen Bereichen.
Das Studium der Zahnmedizin ist durch die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) geregelt, dauert mindestens zehn Semester und umfasst einen vorklinischen und einen klinischen Studienabschnitt von je fünf Semestern. Die zahnärztliche Ausbildung sieht drei staatliche Prüfungen vor: die naturwissenschaftliche Vorprüfung frühestens nach zwei Fachsemestern, die zahnärztliche Vorprüfung nach frühestens fünf Semestern und die zahnärztliche Prüfung, die erst nach weiteren fünf Semestern erfolgen kann. Die praktischen Ausbildungsanteile Ihres Zahnmedizinstudiums bestehen meist aus Praktika und Praxiskursen sowie der Mitarbeit an Projekten. Es empfiehlt sich, vor oder während des Studiums in einem zahntechnischen Labor zu arbeiten.
Das Studium der Tiermedizin ist durch die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) geregelt und dauert in der Regel fünf Jahre und sechs Monate bzw. elf Semester. Die tierärztliche Ausbildung umfasst einen vorklinischen Teil bestehend aus einem jeweils zweisemestrigen naturwissenschaftlichen (Vorphysikum) und anatomisch-physiologischen Studienabschnitt (Physikum) sowie einem sechssemestrigen klinischen Teil. Die tierärztliche Vorprüfung für das Vorphysikum findet nach dem zweiten Semester, die für das Physikum nach dem vierten Semester statt. Die Tierärztliche Prüfung findet in mehreren Abschnitten zeitnah zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen meist in der vorlesungsfreien Zeit statt. Das Studium der Tiermedizin beinhaltet einen umfangreichen praktischen Studienanteil, den Sie z.B. in der Landwirtschaft, der Tierzucht und Tierhaltung, in Tierarztpraxen oder -kliniken, in Betrieben der Futtermittel-, Lebensmittel- oder pharmazeutischen Industrie sowie in der Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung absolvieren.