Gründungen der Musikhochschulen
Die Musikhochschulen haben ihre Wurzeln in den 1840er-Jahren. Der Großteil der Musikhochschulen entstand aus ehemaligen Konservatorien, städtischen Musikausbildungsstätten oder wurde neu gegründet. Diese Gründungen fanden primär im Rahmen der Bildungsexpansion in den 1860er- und 1870er-Jahren statt. Die historischen Konservatorien dienten seit dem 16. Jahrhundert der musikalischen Sing- und Instrumentalausbildung für die kirchliche Musikpflege und den Opernbetrieb. Im Laufe der Zeit entwickelten sich diese zu renommierten Ausbildungsstätten für Musikberufe. Die Grundprinzipien der Konservatorien – die Verbindung von künstlerischer Tätigkeit bzw. aktiver Teilnahme am Musikleben und Berufsausbildung – sind auf den heute bekannten Hochschultyp Musikhochschule übergegangen.
Die erste Musikhochschule entstand im Jahre 1843 in Leipzig damals unter dem Namen „Conservatorium der Musik“. Heute trägt die älteste Musikhochschule Deutschlands den Namen Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig. Der Begriff der Musikhochschule oder Hochschule für Musik wurde jedoch erst über zwei Jahrzehnte später verwendet: im Jahr 1869 trat der Begriff erstmals in Berlin im Rahmen der Gründung der „Königlichen Hochschule für Musik in Berlin“ in Erscheinung.
In den 1970er- und 1980er-Jahren erhielten die meisten deutschen Musikhochschulen das Promotionsrecht bzw. das Promotionsrecht in den wissenschaftlichen Fachdisziplinen.