Hochschultypen

In Deutschland gibt es staatliche (öffentlich-rechtliche) und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie Künstlerische Hochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird von der öffentlichen Hand finanziert und befindet sich daher in staatlicher (öffentlich-rechtlicher) Trägerschaft. Es gibt aber auch Hochschulen in privater und in kirchlicher Trägerschaft, die staatlich anerkannt sind.

Gebäude der Universität Paderborn (Foto: Frauke Döll/Universität Paderborn)

„Die Kombination von Wirtschaft und Wissenschaft setzt bundesweit Akzente. Studierende profitieren von ausgezeichneter Vernetzung und besten Karrierechancen.”

Prof. Dr. Birgitt Riegraf, Präsidentin der Universität Paderborn

Studierende der IUBH in Bad Honnef (Foto: IUBH)

"Ein akademischer Abschluss wird für den beruflichen & persönlichen Erfolg immer wichtiger. Immer mehr Menschen entscheiden sich, ihre privaten & wirtschaftlichen Perspektiven durch ein Studium zu verbessern."

Prof. Dr. Peter Thuy, Rektor der International University of Applied Sciences, Internationale Hochschule Bad Honnef - Bonn

Universitäten

An Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen liegt der Fokus auf der Vermittlung von theoretischem Wissen und methodischer Kompetenz, weshalb das Studium vorwiegend wissenschaftlich und forschungsorientiert ausgelegt ist. Neben der Lehre gehört die Forschung zu den zentralen Aufgaben einer Universität. Universitäten sind gekennzeichnet durch einen starken Forschungsbezug und in der Regel ein sehr breites Fächerspektrum. Einige Universitäten haben sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, was sich häufig auch in ihrer Bezeichnung als zum Beispiel Technische Hochschule, Pädagogische Hochschule und Kirchlich-Philosophische Hochschule widerspiegelt.


Alle öffentlich-rechtlichen sowie die Mehrzahl der staatlich anerkannten Universitäten in Deutschland haben das Promotionsrecht vom Staat verliehen bekommen und damit die Berechtigung, Doktorand:innen auszubilden sowie Doktorgrade zu vergeben.


Hieran schließt sich - mit unterschiedlicher Gewichtung in den einzelnen Fächern - die Habilitation als Nachweis der Lehrerbefähigung von Wissenschaftler:innen an. Habilitationsrecht ist das Recht einer Hochschule, die Lehrbefähigung zuzuerkennen. Das Recht steht in der Regel den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen zu, unter bestimmten Voraussetzungen auch den Künstlerischen Hochschulen. Das Recht zur Habilitation haben in Deutschland allein die Universitäten.

Universitäten

Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)

Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zeichnen sich durch eine starke Praxis- und Anwendungsorientierung aus. Das Fächerspektrum ist vorwiegend nicht so umfangreich wie an den Universitäten und konzentriert sich meist auf technisch-ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Bereiche.


Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) verfügen nicht über das Promotionsrecht. Mehrere Landesgesetze eröffnen allerdings die Möglichkeit zur befristeten und an Bedingungen geknüpften Zuerkennung des Promotionsrechts für Fachrichtungen, wenn diese eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben.


In sogenannten kooperativen Promotionsverfahren wirken promotionsberechtigte Hochschulen und Fachhochschulen / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zusammen, so dass Professor:innen von Fachhochschulen / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) als Betreuer:in, Gutachter:in und Prüfer:in im Promotionsverfahren wirken können.


In Deutschland gibt es zudem rund 30 Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder, die für die Laufbahn des gehobenen Dienstes ausbilden und nur von Beamt:innen des Öffentlichen Dienstes besucht werden können.

Fachhochschulen / HAW

Künstlerische Hochschulen

Künstlerische Hochschulen bieten Studierenden eine akademische Ausbildung in den bildenden, gestalterischen und darstellenden Künsten sowie in musikalischen Fächern. Sie zeichnen sich ungeachtet unterschiedlicher Schwerpunkte und fachlicher Ausrichtungen durch das besondere Verhältnis von künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Ausbildung in Theorie und Praxis aus. Zentrum ihres Selbstverständnisses ist die Einheit von künstlerischer Lehre, Kunstausübung und Forschung.

An einigen Künstlerischen Hochschulen ist das gesamte Spektrum künstlerischer und musikalischer Fächer vertreten, andere konzentrieren sich hingegen auf einzelne Fachrichtungen. Künstlerische Studiengänge werden auch an Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in entsprechenden Fachbereichen bzw. Fakultäten angeboten. Die Mehrheit der Künstlerischen Hochschulen verfügt über das Promotions- und Habilitationsrecht.

Künstlerische Hochschulen

Forschungslandkarte

Die HRK-Forschungslandkarte ermöglicht die Suche nach Forschungsschwerpunkten an deutschen Hochschulen, die das institutionelle Profil einer Hochschule besonders prägen.

FORSCHUNGSLANDKARTE