Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zeichnen sich durch eine starke Praxis- und Anwendungsorientierung aus. Das Fächerspektrum ist vorwiegend nicht so umfangreich wie an den Universitäten und konzentriert sich meist auf technisch-ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Bereiche.
Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) verfügen nicht über das Promotionsrecht. Mehrere Landesgesetze eröffnen allerdings die Möglichkeit zur befristeten und an Bedingungen geknüpften Zuerkennung des Promotionsrechts für Fachrichtungen, wenn diese eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben.
In sogenannten kooperativen Promotionsverfahren wirken promotionsberechtigte Hochschulen und Fachhochschulen / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zusammen, so dass Professor:innen von Fachhochschulen / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) als Betreuer:in, Gutachter:in und Prüfer:in im Promotionsverfahren wirken können.
In Deutschland gibt es zudem rund 30 Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder, die für die Laufbahn des gehobenen Dienstes ausbilden und nur von Beamt:innen des Öffentlichen Dienstes besucht werden können.
Fachhochschulen / HAW