Hochschulautonomie
Die Landesverfassungen gestehen den Hochschulen grundsätzlich das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze zu. Hochschulautonomie bedeutet nicht nur Flexibilität und Handlungsfreiheit auf rechtlichem Gebiet, sondern auch Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme bei Finanzen, Personal und Organisation. Der genaue Umfang der Autonomie ist aber immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen und von Aushandlungsprozessen zwischen Hochschulen und Staat. Im internationalen Vergleich ist der Einfluss des Staates als Geldgeber deutlich größer als in anderen Staaten, beispielsweise angloamerikanischer Prägung oder in den skandinavischen Ländern.
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