Hochschulfinanzierung
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind die Länder Träger der öffentlich-rechtlichen Hochschulen und stellen deren Grundfinanzierung sicher. Rund 90 Prozent der Finanzmittel der Hochschulen werden von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt – davon rund drei Viertel von den Ländern. Der Bund beteiligt sich vor allem an der Finanzierung von Forschungsprojekten, Sonderprogrammen wie zum Beispiel der Exzellenzinitiative oder dem Hochschulpakt, sowie an sogenannten Forschungsbauten von Hochschulen. Der verbleibende Anteil an der Hochschulfinanzierung resultiert insbesondere aus der Auftragsforschung, Wissenschaftsförderung durch private Spender oder Sponsoring von Hochschulaktivitäten.
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