Veröffentlichung der Dissertation
Den verliehenen Doktorgrad dürfen Sie erst dann führen, wenn Sie Ihre Dissertation veröffentlicht und die Promotionsurkunde erhalten haben. Doktorandinnen und Doktoranden sind verpflichtet, ihre Dissertation innerhalb einer bestimmten Frist und in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Dissertation muss als Buch, Zeitschriftenaufsatz, Beitrag eines Sammelbandes, vervielfältigtes Manuskript oder in elektronischer Form veröffentlicht werden. Doktorandinnen und Doktoranden können meist selbst bestimmen, ob sie ihre Doktorarbeit selbstständig oder mit der Unterstützung eines Verlages publizieren und ob sie die Dissertation in elektronischer oder als Druckfassung veröffentlichen möchten.