Zulassung mit Bachelor, Diplom (FH/HAW)
Besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen mit Bachelor- oder Diplom (FH/HAW)-Abschluss können unter bestimmten Voraussetzungen zur Promotion an einer Universität oder promotionsberechtigten Hochschule zugelassen werden. Die Bachelorabschlüsse von Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen sind in Bezug auf die Zulassung zur Promotion den Diplomabschlüssen von Fachhochschulen gleichgestellt.
Was unter "besonders qualifiziert" zu verstehen ist, legen die Universitäten und promotionsberechtigten Hochschulen in ihren Promotionsordnungen fest. Oft sind damit ein sehr guter Hochschulabschluss oder gleichwertige Kriterien gemeint, wie z.B. dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu der Spitzengruppe ihres bzw. seines Faches gehört. Zudem müssen Absolventinnen und Absolventen mit Bachelor- oder Diplom (FH/HAW)-Abschluss meistens ein sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen.