Aufnahmekriterien für den Hochschulkompass

Im Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz werden ausschließlich Hochschulen gelistet, die folgende Kriterien erfüllen: 

  • Die Hochschule ist eine staatliche oder staatlich anerkannte deutsche Hochschule.
  • Die von der Hochschule angebotenen Studienmöglichkeiten sind staatlich genehmigt und/oder von einer in Deutschland anerkannten Akkreditierungsagentur akkreditiert.
  • Die Hochschule hat den Studienbetrieb bereits aufgenommen oder wird den Studienbetrieb spätestens zu dem Studiensemester aufnehmen, das auf den Aufnahmeantrag folgt.
  • Grundsätzlich haben Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die entsprechend dem jeweiligen Landeshochschulgesetz die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen erfüllen, Zugang zu den Studienmöglichkeiten der Hochschule.

    Aufnahmeverfahren

  1. Der Antrag auf Aufnahme in den Hochschulkompass ist in schriftlicher oder elektronischer Form bei der Hochschulrektorenkonferenz zu stellen (Kontakt: Roger Wurm, wurm(at)hrk.de).
  2. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Erfüllung der oben genannten Kriterien beizufügen, z.B. durch einen Auszug aus dem entsprechenden Landesgesetz bzw. einer Kopie der staatlichen Anerkennung als deutsche Hochschule durch das jeweils zuständige Landesministerium.