Promotion
Die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität oder eine promotionsberechtigte Hochschule wird als Promotion bezeichnet. Sie erfolgt im Rahmen eines bestimmten Promotionsverfahrens, in dem Promovierende die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen.
Sind die Promotionsleistungen (Dissertation, mündliche Prüfung) erfolgreich erbracht und auch alle formalen Voraussetzungen erfüllt, vergibt die die promotionsberechtigte Hochschule bzw. die von dieser Hochschule beauftragte Fakultät den akademischen Grad „Doktor“ – ergänzt um die jeweilige Fachrichtung z.B. Dr. rer. nat. oder Dr. theol.