Promotionsabschluss

Mit der positiv begutachteten Dissertation und der bestandenen mündlichen Prüfung ist das Promotionsverfahren aber noch nicht abgeschlossen. Führen können Sie Ihren Doktorgrad erst dann, wenn Sie Ihre Dissertation veröffentlicht haben.

Studierende der Universität Kiel (Foto: Oliver Franke/Christian-Albrechts-Universität zu Kiel)

„An der Kieler Universität bieten wir mehr: mehr Auswahl, mehr Förderung, mehr Meer. Hier profitieren ambitionierte junge Menschen von einer forschungsnahen Lehre – die Grundlage für ihren späteren Erfolg.”

Prof. Dr. Simone Fulda, Präsidentin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Aufführung an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig (Foto: Sigfried Duryn/Hochschule für Musik und Theater Leipzig)

„Als älteste Musik- und Theaterhochschule sind wir offen für die Gegenwart und bereit für die Zukunft.”

Prof. Gerald Fauth, Rektor Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig

Promotionsurkunde und Führung des Doktorgrades

Erst wenn alle Promotionsleistungen erbracht sind und die Dissertation veröffentlicht ist, wird der Doktorandin bzw. dem Doktoranden die Promotionsurkunde ausgehändigt. Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde ist das Recht verbunden, den erworbenen Doktorgrad zu führen.

Gesamtnote

Nach der bestandenen mündlichen Prüfung legt die Promotionskommission unter Berücksichtigung der Benotung für die Dissertation die Gesamtnote der Promotion fest.

Gesamtnote

Doktorgrad

Erst nach der Veröffentlichung Ihrer Dissertation, erhalten Sie die Promotionsurkunde und somit das Recht, den verliehenen Doktorgrad zu führen.

Doktorgrad

Forschungslandkarte

Mit der Forschungslandkarte können die Suche nach Forschungsthemen an deutschen Hochschulen suchen, die deren institutionelles Profil besonders prägen.

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