Deutsche Hochschulen und Europa
Anlässlich der 800-Jahr-Feier der Universität Paris verabschiedeten die Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien am 25. Mai 1998 in Paris die sogenannte „Sorbonne-Deklaration“, mit dem Ziel, eine gemeinsame europäische Hochschulpolitik u. a. zur internationalen Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen vor dem Hintergrund des „lebenslangen Lernens“ zu etablieren.
Ein Jahr später, am 19. Juni 1999, unterzeichneten 29 europäische Staaten die „Bologna- Erklärung“ als eine freiwillige Selbstverpflichtung zur besseren Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme in Europa. Die Bologna-Erklärung war der gemeinsame Ausgangspunkt für den europäischen Hochschulreformprozess, den sogenannten Bologna-Prozess.
Zur Förderung der Mobilität und arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems und zur Entwicklung des europäischen Kontinents sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: die Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (einschl. Diploma Supplement), die Einführung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen, die Einführung eines Leistungspunktesystems, die Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden, die europäische Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung sowie die Stärkung einer europäischen Dimension in der Hochschulbildung.
Weiterhin wurde die engere Zusammenarbeit in der Hochschulpolitik auf Regierungsebene und mit europäischen Nichtregierungsorganisationen beschlossen. Folgetreffen innerhalb von spätestens zwei Jahren wurden vereinbart, um bis dahin erzielte Fortschritte und die dann zu ergreifenden Maßnahmen zu bewerten.
Ziel der Erklärung war es, bestehende Hindernisse in der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit der nationalen Hochschulsysteme zu verringern und eine stärkere strukturelle Kompatibilität zwischen diesen herzustellen, um so das enorme Wettbewerbspotential der europäischen Hochschulen weiter auszuschöpfen. Dazu sollten die Mobilitätshemmnisse der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals innerhalb der Bologna-Mitgliedstaaten mit dem Ziel abgebaut werden, die Zusammenarbeit der Hochschulen in Europa zu fördern.
Außerdem sollte durch die Deklaration die internationale Anerkennung und Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse gefördert werden, um so auch über den europäischen Hochschulraum hinaus sichtbar, wettbewerbsfähig und attraktiv für internationale Studierende zu sein.
Für Deutschland haben Bund und Länder die Bologna-Erklärung unterzeichnet und damit der Weiterentwicklung des deutschen Hochschulwesens im europäischen Kontext zugestimmt.