Zulassung zur Prüfung - Eröffnung des Promotionsverfahrens
Nachdem Sie Ihr Forschungsvorhaben abgeschlossen und Ihre Dissertation verfasst haben, müssen Sie Ihre Doktorarbeit bei Ihrer Fakultät zur Begutachtung einreichen. Parallel dazu stellen Sie in der Regel den Antrag auf Zulassung zur Prüfung, dem eigentlichen Promotionsverfahren.