Vorpraktika
Für einige Studiengänge müssen Sie möglicherweise ein einschlägiges Vorpraktikums nachweisen, um zum gewünschten Studium zugelassen zu werden. Ein Vorpraktikum vermittelt erste Grundlagen und verhilft dank des erworbenen praktischen Wissens zum besseren Verständnis der in den Studiengängen vermittelten Theorie. Die Dauer eines Vorpraktikums kann je nach Hochschule und Studiengang teilweise erheblich variieren: 6 Wochen, 3 Monate, manchmal auch 6 Monate können gefordert sein. Auch der Praktikumszeitraum ist unterschiedlich: So müssen Sie ein Vorpraktikum in der Regel ganz, manchmal jedoch auch nur teilweise zum Zeitpunkt des Studienbeginns abgeleistet haben; über Ausnahmefälle entscheidet stets die Hochschule.
In jedem Fall müssen Sie das Vorpraktikum durch eine Praktikumsbescheinigung oder einen Tätigkeitsnachweis der Ausbildungsfirma belegen. Unter Umständen kann eine abgeschlossene Ausbildung in einem für das angestrebte Studium relevanten Beruf als Vorpraktikum anerkannt oder teilweise auf die geforderte Praktikumsdauer angerechnet werden – auch hierüber entscheiden die Hochschulen. Informationen erteilen Studienberatungen und Fachstudienberatungen oder an manchen Hochschulen auch spezielle Vorpraktikumsberatungen.