Begutachtung der Dissertation
Die eingereichte Dissertation wird von mindestens zwei Gutachterinnen oder Gutachtern beurteilt, von denen eine Person als Professorin oder Professor der promotionsführenden Fakultät angehören muss. Die Betreuerin bzw. der Betreuer der Doktorarbeit kann auch als Gutachterin oder Gutachter bestellt. Die Doktorandin oder der Doktorand kann weitere fachlich geeignete Gutachterinnen oder Gutachter vorschlagen, die vom Promotionsausschuss ebenfalls bestellt werden können.