Hochschulautonomie

Die Landesverfassungen gestehen den Hochschulen grundsätzlich das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze zu. Hochschulautonomie bedeutet nicht nur Flexibilität und Handlungsfreiheit auf rechtlichem Gebiet, sondern auch Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme bei Finanzen, Personal und Organisation. Der genaue Umfang der Autonomie ist aber immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen und von Aushandlungsprozessen zwischen Hochschulen und Staat. Im internationalen Vergleich ist der Einfluss des Staates als Geldgeber deutlich größer als in anderen Staaten, beispielsweise angloamerikanischer Prägung oder in den skandinavischen Ländern.

 

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Bergische Universität Wuppertal (Foto: Sebastian Jarych/Bergische Universität Wuppertal)

Die Bergische Universität steht für Interdisziplinarität, Kreativität und Innovation. Eine gute Gemeinschaft und Offenheit prägen unser Miteinander. Wer bei uns studiert, lehrt und forscht, findet beste Voraussetzungen.

Prof. Dr. Lambert T. Koch, Rektor der Bergischen Universität Wuppertal

Studierende der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (Foto: Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg)

"Das Profil der HFR ist bundesweit einmalig. Sie befasst sich in Forschung und Lehre mit mehreren, sich ideal ergänzenden Kompetenzbereichen, deren Ziele nachhaltige Nutzungs- und Entwicklungskonzepte sind."

Prof. Dr. Dr. h.c. Bastian Kaiser, Rektor der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg

Forschungslandkarte

Die HRK-Forschungslandkarte ermöglicht die Suche nach Forschungsschwerpunkten an deutschen Hochschulen, die das institutionelle Profil einer Hochschule besonders prägen.

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