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Eberhard Karls Universität Tübingen

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Steckbrief

  • Hochschule Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Fakultät / Fachbereich Evangelisch-Theologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Evangelische Theologie
  • Sachgebiet(e) Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. theol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion darf nur zugelassen werden, wer
      a) ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der evangelischen Theologie an einer Universität des deutschen Sprachgebiets nachweisen kann; ausnahmsweise können auch Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen werden, die ein in der Regel achtsemestriges Studium der evangelischen Theologie an einer Universität des deutschen Sprachgebiets absolviert haben,
      b) einer evangelischen Kirche an...
      § 4 Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion darf nur zugelassen werden, wer
      a) ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der evangelischen Theologie an einer Universität des deutschen Sprachgebiets nachweisen kann; ausnahmsweise können auch Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen werden, die ein in der Regel achtsemestriges Studium der evangelischen Theologie an einer Universität des deutschen Sprachgebiets absolviert haben,
      b) einer evangelischen Kirche angehört.

      (2) Der Nachweis zum Erfordernis nach Abs. 1 Buchst. a) wird durch das Prüfungszeugnis, im Ausnahmefall durch Immatrikulationsbescheinigungen geführt. Es muss der Nachweis der für das Studium der evangelischen Theologie erforderlichen Sprachprüfungen Latinum, Graecum und Hebraicum beigefügt werden. Andere, insbesondere ausländische Prüfungen, bedürfen der Anerkennung. Die Anerkennung setzt die Gleichwertigkeit voraus. Über die Anerkennung entscheidet der Promotionsausschuss. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag ein Studium an einer anderen deutschsprachigen Hochschule oder an einer fremdsprachigen Hochschule des Auslandes auf die Studienzeit von acht Semestern anrechnen, wenn die Gleichwertigkeit gegeben ist.

      (3) Der Nachweis zum Erfordernis nach Abs. 1 Buchst. b) wird durch die Bescheinigung einer evangelischen Kirche geführt; die Ausstellung der Bescheinigung soll zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zur Promotion nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Der Promotionsausschuss kann in Ausnahmefällen durch einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss auch Bewerber oder Bewerberinnen zur Promotion zulassen, die einer anderen Kirche oder Konfession, die im Ökumenischen Rat der Kirchen vertreten ist, angehören, insbesondere wenn diese Kirche oder Konfession über keine gleichwertige wissenschaftliche Ausbildungsstätte in der Bundesrepublik Deutschland verfügt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Fähigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin dartun, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Sie muss wissenschaftlich beachtenswert sein.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache in zwölf gebundenen Exemplaren in Maschinenschrift oder gedruckt eingereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss den Gebrauch einer anderen Sprache zulassen. Die eingereichten Dissertationen müssen ...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Fähigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin dartun, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Sie muss wissenschaftlich beachtenswert sein.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache in zwölf gebundenen Exemplaren in Maschinenschrift oder gedruckt eingereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss den Gebrauch einer anderen Sprache zulassen. Die eingereichten Dissertationen müssen mit Seitenzahlen versehen sein. Die benutzte Literatur und Quellen sind anzugeben.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 2/2018, S. 24 ff.
  • Hochschulporträt
    „Studierende, die innovative und interdisziplinär verknüpfte Studiengänge suchen, dazu von einem weltweiten Netzwerk in Lehre und Forschung profitieren möchten, sind an der Universität Tübingen genau richtig.”
    Prof. Dr. Karla Pollmann
    Rektorin der Eberhard Karls Universität Tübingen
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Eberhard Karls Universität Tübingen
    Innovativ. Interdisziplinär. International.

    Die Universität Tübingen verbindet diese Leitprinzipien in ihrer Forschung und Lehre, und das seit ihrer Gründung. Immer wieder hat sie wichtige neue Entwicklungen in den Geistes- und Naturwissenschaften, der Medizin und den Sozialwissenschaften angestoßen. Aktuell zählt die Universität Tübingen zu den elf deutschen Universitäten, die als exzellent ausgezeichnet wurden.

    Icon: uebersicht
    kooperiert mit zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    Icon: uebersicht
    Studierende erwartet ein umfangreiches Studienangebot an sieben Fakultäten
    Studium und Lehre

    An den sieben Fakultäten der Universität Tübingen werden rund 200 Studiengänge angeboten, von der Ägyptologie über die Humanmedizin bis zu den Zellulären Neurowissenschaften. Studierenden bietet die Universität dabei Bachelor- und Masterabschlüsse, Staatsexamen, die Kirchliche Prüfung sowie das Lehramtsstudium an.

    Icon: studium
    bietet ein anspruchsvolles und umfassendes Angebot an überfachlichen berufsfeldorientierten Kompetenzen
    Icon: studium
    vermittelt Kompetenzen in der fachwissenschaftlichen Methodik sowie die Fähigkeit zum interdisziplinären und zum interkulturellen Dialog
    Forschung

    Tübingen ist einer der weltweit führenden Standorte in den Neurowissenschaften. Gemeinsam mit der Translationalen Immunologie und Krebsforschung, der Mikrobiologie und Infektionsforschung sowie der Molekularbiologie der Pflanzen prägen sie den Tübinger Forschungsschwerpunkt im Bereich der Lebenswissenschaften. Weitere Schwerpunkte sind die Geo- und Umweltforschung, Archäologie und Anthropologie, Sprache und Kognition sowie Bildung und Medien. 13 Sonderforschungsbereiche, sechs DFG-geförderte Graduiertenkollegs, drei Humboldt-Professuren sowie mehr als 200 vom Europäischen Forschungsrat geförderte Projekte sind Ausweis Tübinger Exzellenz.

    In Tübingen haben sich zahlreiche außeruniversitäre Forschungsinstitute angesiedelt, mit denen die Universität kooperiert. Darunter sind vier Max-Planck-Einrichtungen, vier Nationale Gesundheitszentren der Helmholtz-Gemeinschaft sowie zwei Leibniz-Institute. Im Jahr 2016 wurde gemeinsam mit den externen Kooperationspartnern der Tübingen Research Campus gegründet.

    Icon: forschung
    weltweit führender Standort in den Neurowissenschaften
    Icon: forschung
    Studierende werden in die Forschung eingeführt und an der Forschung beteiligt
    Foto: Studierende posieren für ein Foto
    Foto: Blick über den Neckar auf die Universitätsstadt Tübingen
    Foto: Studierende arbeitet im Labor mit Mikroskop

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