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Ihre Suchkriterien : Fakultät II: Bildung Architektur Künste (Department Kunst und Musik)

Universität Siegen

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
      a) einen überdurchschnittlichen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium gemäß § 1 Absatz 1 mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird oder
      b) einen überdurchschnittlichen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 HG NRW nachweist oder
      c) einen überdurchschnittlichen Abschluss nach...
      § 2 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
      a) einen überdurchschnittlichen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium gemäß § 1 Absatz 1 mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird oder
      b) einen überdurchschnittlichen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 HG NRW nachweist oder
      c) einen überdurchschnittlichen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern im Promotionsfach nachweist. Diese Bewerberin oder dieser Bewerber hat im Promotionsfach zusätzlich ein auf die Promotion vorbereitendes Studium nachzuweisen. Umfang und Inhalt des Studiums orientieren sich an den Inhalten und Anforderungen der einschlägigen Prüfungsordnungen der Fakultät II - Bildung · Architektur · Künste in der jeweils geltenden Fassung und bemessen sich an dem Zweck, die Promotionsreife herbeizuführen.

      (2) Für eine Promotion gilt als zulassungsrelevant:
      a) Im Fach Erziehungswissenschaft der Nachweis des Abschlusses Diplom-Pädagogin oder Diplom-Pädagoge bzw. Master of Arts „Bildung und Soziale Arbeit“ bzw. eines vergleichbaren Abschlusses oder des Ersten Staatsexamens für ein Lehramt bzw. eines Masters of Education (M. Ed.) oder eines vergleichbaren Abschlusses, der die erziehungswissenschaftliche Einschlägigkeit mitbringt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss Bewerberinnen und Bewerber mit einem anderen Abschluss zur Promotion zulassen, sofern eine Mehrheit der Professorinnen und Professoren der Fachkonferenz bzw. des Instituts, dem die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer angehört, die Anerkennung des Abschlusses als Promotionsvoraussetzung gegebenenfalls mit Auflagen zu weiteren Studienleistungen bestätigt.
      b) Im Fach Architektur der Nachweis des Abschlusses Diplom oder Master of Arts oder Master of Science in Architektur oder Städtebau, in Einzelfällen der Abschluss Master of Engineering oder Master of Science in einem anderen einschlägigen Fach.
      c) In den Fächern Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Kunstwissenschaft/Kunstgeschichte, Musikwissenschaft der Diplom- oder Masterabschluss bzw. das Erste Staatsexamen für ein Lehramt. Eine andere Abschlussprüfung bedarf der Äquivalenzfeststellung durch den Promotionsausschuss.

      (3) Abschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen im Ausland und außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes werden vom zuständigen Promotionsausschuss anerkannt, sofern sie einem deutschen Abschlussexamen gemäß Absatz 1 entsprechen. Zwecks formaler Prüfung leitet der Promotionsausschuss die Bewerbungsunterlagen von Absolventinnen
      und Absolventen ausländischer Hochschulen zunächst an die zuständige Abteilung in der Universitätsverwaltung weiter. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu hören.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion soll die besondere Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Leistung nachgewiesen werden. Die Promotionsleistung besteht aus der Dissertation und einer mündlichen Prüfung, deren Charakter in den Absätzen 5 - 7 fachspezifisch geregelt wird.

      (2) Die Dissertation muss einen selbstständigen, die wissenschaftliche Erkenntnis weiterführenden Beitrag darstellen und die Fähigkeit der Kandidatin oder des Kandidaten erkennen las...
      § 4 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion soll die besondere Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Leistung nachgewiesen werden. Die Promotionsleistung besteht aus der Dissertation und einer mündlichen Prüfung, deren Charakter in den Absätzen 5 - 7 fachspezifisch geregelt wird.

      (2) Die Dissertation muss einen selbstständigen, die wissenschaftliche Erkenntnis weiterführenden Beitrag darstellen und die Fähigkeit der Kandidatin oder des Kandidaten erkennen lassen, ein wissenschaftliches Problem sachgemäß zu bearbeiten und das Ergebnis angemessen darzustellen. Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Zur Wahrung der Chancengleichheit wird Promovierenden, die wegen einer Behinderung oder einer anderen chronischen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht dazu in der Lage sind, Prüfungsteile nach dieser Promotionsordnung in der vorgesehenen Form abzulegen, Nachteilsausgleich gewährt. Dieser ist schriftlich unter Vorlage eines ärztlichen Attests bei der Dekanin oder dem Dekan der Fakultät II zu beantragen. Die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird beteiligt. Der Nachteilsausgleich kann durch Ablegung eines Prüfungsteils in bedarfsgerechter und gleichwertiger Form geschehen.

      (4) Die Dissertation darf als Ganze noch nicht veröffentlicht worden sein. Wurden Teile der Dissertation vor der Zulassung zur Promotion veröffentlicht, so entscheidet der Promotionsausschuss über die Annahme der Dissertation. In den Fächern Erziehungswissenschaft sowie Kunst und Musik sind Publikationen von wissenschaftlichen Teilergebnissen, die im Laufe der Erstellung der Dissertation entstanden sind, möglich. Näheres zu kumulativen Dissertationen ist in dem fachspezifischen Anhang zu dieser Ordnung geregelt (Anhang 1).
      ...


      Fachspezifischer Anhang
      zu § 4 Absatz 4 (kumulative Promotion) zur Promotionsordnung der Fakultät II

      Architektur
      Eine kumulative Promotion ist nicht möglich.

      Erziehungswissenschaft
      Es besteht die Möglichkeit zur kumulativen Promotion. Die kumulative Dissertation muss dem wissenschaftlichen Qualitätsanspruch entsprechen, neue Erkenntnisse im Rahmen eines komplexen und anspruchsvollen Forschungsthemas auf der Basis selbständiger Forschung erbracht zu haben. Es gelten folgende Mindestanforderungen:
      1. Die Beiträge müssen unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung inhaltlich kohärent und thematisch zusammenhängend eine Erweiterung der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse erbringen.
      2. Die Publikation des ältesten Beitrags der kumulativen Dissertation darf nicht länger als sechs Jahre ausgehend vom Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation zurückliegen.
      3. Zur Anzahl der Beiträge gelten die Voraussetzungen unter Buchstabe a) oder b):
      a) Es sind mindestens drei veröffentlichte oder zur Veröffentlichung angenommene Beiträge in Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren (Double-/Triple-Blind Review) einzureichen. Davon muss mindestens ein Beitrag in Alleinautorenschaft verfasst worden sein.
      b) Es sind mindestens zwei veröffentlichte oder zur Veröffentlichung angenommene Beiträge in Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren (Double-/Triple-Blind Review) einzureichen. Davon muss mindestens ein Beitrag in Alleinautorenschaft verfasst worden sein. Zudem sind mindestens drei Buchbeiträge aus Herausgeberbänden einzureichen, wobei die Doktorandin oder der Doktorand nicht als Herausgeberin bzw. Herausgeber fungieren darf. Mindestens ein Buchbeitrag muss in Allein- oder Erstautorenschaft verfasst worden sein.
      4. Die unter 3. deklarierten Beiträge müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
      a) In dem Fall, dass eine Publikation des Kumulus zur Veröffentlichung angenommen wurde oder dass Publikationen des Kumulus zur Veröffentlichung angenommen wurden, aber zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertationsschrift noch nicht publiziert wurde bzw. wurden, ist ein schriftlicher Nachweis über die Annahme und das voraussichtliche Datum der Publikation zu erbringen.
      b) Höchstens eine bzw. einer der beiden im Promotionsverfahren beteiligten Gutachterinnen oder Gutachter darf als Mitautorin oder Mitautor in Publikationen des Kumulus auftreten. Werden Beiträge gemäß der unter 3a genannten Voraussetzungen eingereicht, darf der oder die Begutachtende an bis zu zwei der vorgelegten Abhandlungen beteiligt sein. Werden Beiträge gemäß der unter 3b genannten Voraussetzungen eingereicht, darf der oder die Begutachtende an bis zu drei der vorgelegten Abhandlungen beteiligt sein. In jedem Fall gilt: Sobald die oder der eine Begutachtende an einem oder mehr Beiträgen mitgewirkt hat, muss ein zusätzliches Gutachten eingeholt werden, so dass in diesem Fall insgesamt drei Gutachten angefertigt werden.
      c) Bei Beiträgen in Co-Autorenschaft ist eine eindeutige Klärung des eigenen Arbeitsanteils sowie des Arbeitsanteils der anderen Autorinnen und Autoren an den jeweiligen Publikationen vorzunehmen.
      5. Die einzureichenden Beiträge sind durch einen einleitenden, substantiellen Beitrag im Umfang von mindestens 90.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zu ergänzen, in dem der theoretische Rahmen, die Einordnung in die aktuelle fachliche Diskussion und den aktuellen Forschungsstand sowie der inhaltliche Zusammenhang der einzelnen Beiträge herausgestellt wird. Außerdem werden darin die gemeinsame wissenschaftliche Fragestellung, das gemeinsame Thema sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den einzelnen Publikationen reflexiv in den Kontext des wissenschaftlichen Diskurses zum Thema eingeordnet.
      6. Die eingereichten Publikationen sowie der unter Ziffer 5. genannte Text müssen durch eine Einleitung sowie ein Fazit gerahmt werden.
      7. Im Falle von Mehrautorenschaft hat die Promovendin oder der Promovend ihren oder seinen maßgeblichen Beitrag kenntlich zu machen und in der Einleitung zu beschreiben, um die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bewertbar zu machen.

      Kunst und Musik
      Eine kumulative Promotion ist nicht möglich.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 60/2022
    • zuletzt geändert am 19.04.2023
  • Hochschulporträt
    Zukunft menschlich gestalten

    Die Universität Siegen ist eine mittelgroße, interdisziplinär ausgerichtete Forschungsuniversität. Sie ist in der Region Südwestfalen fest verwurzelt und national wie international weit vernetzt. Mit ihrer Forschung und Lehre möchte sie zu einer Zukunft beitragen, die am Menschen ausgerichtet und von Verantwortung für die Gesellschaft geprägt ist. Dies drückt sich in der Leitidee der Universität Siegen aus: Zukunft menschlich gestalten.

    Icon: uebersicht
    in der Region Südwestfalen fest verwurzelt und national wie international weit vernetzt
    Icon: uebersicht
    Studienangebot mit individueller Betreuung und Möglichkeit, Gelerntes zu erproben
    Studium und Lehre

    An der Universität Siegen können Sie aus einem breiten Fächerspektrum von Bachelor- und darauf aufbauenden Masterstudiengängen wählen, das durch exzellente Lehre, eine starke Forschung und herausragende Kooperationen bereichert wird. Für Ihr Studium bedeutet dies ein spannendes Lernen durch forschungs- und praxisnahe Lehre.

    Es gehört zum Selbstverständnis der Universität Siegen, ihre Studierenden optimal auf eine wissenschaftliche Karriere und auf den außeruniversitären Arbeitsmarkt vorzubereiten.

    Als international ausgerichtete Hochschule bietet die Universität außerdem eine Reihe englischsprachiger Studiengänge an.

    Wir wollen Sie daher ermutigen, sich für ein Studium an der Universität Siegen zu entscheiden.

    Icon: studium
    bietet ein breites Fächerspektrum mit forschungs- und praxisnaher Lehre
    Icon: studium
    bereitet auf wissenschaftliche Karriere und außeruniversitären Arbeitsmarkt vor
    Forschung

    Exzellente Kultur- und Medienforschung hat in Siegen seit vielen Jahren Tradition. Im DFG-Sonderforschungsbereich „Medien der Kooperation“ wird untersucht, wie und mit welchen gesellschaftlichen Konsequenzen digitale Entwicklungen unseren Alltag bestimmen.

    Ein weiteres Kompetenzfeld ist die Sensorik- und Nanoforschung. Im Graduiertenkolleg „Imaging New Modalities“ wird an der bildgebenden Sensorforschung gearbeitet, zentrales Anwendungsgebiet ist die zivile Sicherheit.

    Seit einigen Jahren hat sich die Mittelstandsforschung als Schwerpunkt etabliert. In interdisziplinärer Zusammenarbeit werden die Auswirkungen einer digitalisierten, globalisierten Welt auf mittelständische Unternehmen untersucht.

    Das Thema Inklusion wird an der Universität Siegen multiperspektivisch erforscht: Über kulturelle Bildung, mittels Förderpädagogik und als (sozial-) räumliche Strategie, zum Beispiel in der Stadtentwicklung. 

    Icon: forschung
    verfügt über vier thematisch fokussierte Profilbereiche
    Icon: forschung
    Forschungsschwerpunkte sind interdisziplinär ausgerichtet
    Livable and Lovable - eine international vernetzte Universität im Herzen Deutschlands

    Die Universität Siegen bietet vielfältige Möglichkeiten, sowohl Auslandsaufenthalte als auch internationales Engagement vor Ort zu realisieren. Mit über 250 Partnerschaften im Erasmus-Raum und weltweit haben Studierende und Promovierende viele Optionen für Studium, Praktikum, Kurzzeitprogramme oder Forschung im Ausland. Das International Office (IO) unterstützt und berät ausführlich zu Stipendien. Zudem ist Siegen im Rahmen von ATHENA an den Europäischen Hochschulen beteiligt und baut, für eine besonders enge Zusammenarbeit, ein Netzwerk an fokussierten Partnerschaften auf.

    Mit einem Dutzend englischsprachiger Masterstudiengängen hat Siegen ein internationales Veranstaltungsangebot, ein Sprachenzentrum sowie exzellente Betreuungsstrukturen, die die Internationalization@home mit vielen Aktivitäten und Formaten wie Stammtischen, Buddy-Programmen und dem jährlich stattfindenden International Day unterstützen.
    Die Universität ist zudem mit NRW-Allianzbüros in China und in Ghana aktiv.

    Icon: international
    unterhält viele Partnerschaften und ist international stark vernetzt
    Icon: international
    bietet vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrungen zu sammeln
    Foto: Studierende während eines Seminars
    Foto: Studierende diskutieren über eine Versuchsanordnung
    Foto: Blick auf den Campus Adolf-Reichwein-Straße der Universität Siegen

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