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Bergische Universität Wuppertal

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Steckbrief

  • Hochschule Bergische Universität Wuppertal
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Biologie; Chemie; Informatik; Mathematik; Physik
    Biologie; Chemie ...
  • Sachgebiet(e) Biologie, allgemeine; Chemie, allgemeine; Informatik; Mathematik; Physik
  • Doktorgrad(e) Dr. paed.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind:
      1. ein zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigendes Zeugnis;
      2. für fremdsprachige Promotionsbewerber*innen (bei Abfassung der Dissertation in deutscher Sprache): Nachweis ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang fremdsprachiger Studienbewerbe...
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind:
      1. ein zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigendes Zeugnis;
      2. für fremdsprachige Promotionsbewerber*innen (bei Abfassung der Dissertation in deutscher Sprache): Nachweis ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang fremdsprachiger Studienbewerber (DSH) in der jeweils gültigen Fassung.
      3.
      a) ein Abschluss nach einem für das Gebiet der Dissertation einschlägigen Universitätsstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird oder
      b) ein Abschluss nach einem für das Gebiet der Dissertation einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern von mindestens 2 Semestern oder
      c) der Abschluss eines für das Gebiet der Dissertation einschlägigen Masterstudienganges i. S. d. § 61 Abs. 2 Satz 2 HG.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss im Falle eines Promotionsverfahrens zur Verleihung des Dr. rer. nat. ein Thema aus einem Gebiet der Mathematik, der Informatik oder der Naturwissenschaften, im Falle eines Promotionsverfahrens zur Verleihung des Dr. paed. ein Thema aus der Didaktik dieser Wissenschaften behandeln, für das in der Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften mindestens ein*e fachkompetente*r Gutachter*in zur Verfügung steht. Sie muss einen selbständig erarbeit...
      § 10 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss im Falle eines Promotionsverfahrens zur Verleihung des Dr. rer. nat. ein Thema aus einem Gebiet der Mathematik, der Informatik oder der Naturwissenschaften, im Falle eines Promotionsverfahrens zur Verleihung des Dr. paed. ein Thema aus der Didaktik dieser Wissenschaften behandeln, für das in der Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften mindestens ein*e fachkompetente*r Gutachter*in zur Verfügung steht. Sie muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag der*des Promovend*in zur Forschung darstellen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Über die Zulassung von Dissertationen in anderen Sprachen entscheidet der Promotionsausschuss.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Anlage
      „Besondere Bestimmungen für Promotionsverfahren, die gemeinsam mit ausländischen Universitäten durchgeführt werden und über die daraus resultierende Verleihung eines Doktorgrades“

      (1) Für die Durchführung grenzüberschreitender, gemeinsam betreuter Promotionsverfahren gelten die Vorschriften dieser Promotionsordnung, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Die Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften kann Promotionsverfahren – unter gemeinsamer Betreuung de...
      Anlage
      „Besondere Bestimmungen für Promotionsverfahren, die gemeinsam mit ausländischen Universitäten durchgeführt werden und über die daraus resultierende Verleihung eines Doktorgrades“

      (1) Für die Durchführung grenzüberschreitender, gemeinsam betreuter Promotionsverfahren gelten die Vorschriften dieser Promotionsordnung, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Die Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften kann Promotionsverfahren – unter gemeinsamer Betreuung der Arbeit durch Hochschullehrer*innen der Fakultät und einer oder zwei ausländischen wissenschaftlichen Hochschule/n (im Folgenden: Universitäten) – mit der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Organisationseinheit einer solchen Universität gemeinsam durchführen, wenn
      1. Die*Der Bewerber*in ein einschlägiges Fachstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einem Grad oder einer Prüfung abgeschlossen hat, wonach sie*er an der Bergischen Universität Wuppertal und an den ausländischen Universitäten, die an der Betreuung beteiligt sind, zur Promotion berechtigt ist;
      2. für die Promotion nach ausländischem Recht mindestens die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Prüfungsleistung erforderlich sind;
      3. zwischen der Bergischen Universität Wuppertal und der bzw. den ausländischen Universität/en eine Vereinbarung getroffen wurde, welcher der Fakultätsrat zugestimmt hat. Die Vereinbarung soll Regelungen insbesondere darüber enthalten, welche der Universitäten im jeweiligen Einzelfall oder
      in einer Mehrzahl vergleichbarer Fälle für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens verantwortlich ist (Federführung) sowie Einzelheiten der gemeinsamen Betreuung und der Anmeldung als Promovend*in regeln.
      Das gemeinsam durchgeführte Promotionsverfahren wird mit der Verleihung eines Doktorgrades abgeschlossen.

      (2) Die*Der Promovend*in wird bei der Arbeit an ihrer*seiner Dissertation von je einer*einem Hochschullehrer*in der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften und der zuständigen Organisationseinheit der beteiligten ausländischen Universität/en betreut. Die Begutachtung der Dissertation erfolgt in der Regel durch diese Hochschullehrer*innen; hiervon abweichende Regelungen werden in der Vereinbarung gemäß Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 festgelegt.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache mit einer Zusammenfassung in der jeweiligen Landessprache der beteiligten Universitäten abzufassen.

      (4) Die mündliche Prüfung findet an der federführenden Universität statt. Sie wird in der Regel in der Landessprache abgehalten. Sofern die Prüfung betreffende Regeln der beteiligten Universitäten miteinander unvereinbar sind, gelten vorrangig die Regeln der federführenden Universität. Hiervon abweichende Regelungen werden in der Vereinbarung gemäß Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 festgelegt.

      (5) Der gemäß § 4 dieser Promotionsordnung bestellten Prüfungskommission gehören die beteiligten Betreuer*innen sowie in der Regel je eine weitere*r Fachvertreter*in der beteiligten Universitäten als Mitglieder an; die*der Vorsitzende wird von der federführenden Universität bestimmt. Hiervon abweichende Regelungen werden in der Vereinbarung gemäß Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 festgelegt

      (6) Sowohl die Dissertation als auch die mündliche Prüfungsleistung werden von der Prüfungskommission durch ausdrücklichen Beschluss angenommen. In diesen Voten muss die Zustimmung der Vertreter*innen der jeweils anderen Universität/en enthalten sein. Stimmt ein*e Vertreter*in einer beteiligten Universität nicht zu, ist das zur Verleihung eines Doktorgrades führende Verfahren beendet. Das Promotionsverfahren wird von der Organisationseinheit derjenigen Universität fortgesetzt, deren Vertreter in der Prüfungskommission die Promotionsleistungen als erfolgreich erbracht bewertet haben.

      (7) Die Promotionsurkunde ist mit dem Siegel der beteiligten Organisationseinheiten bzw. Universitäten zu versehen. Die Durchführung eines grenzüberschreitenden, gemeinsam betreuten Promotionsverfahrens sowie der Name des federführenden Fakultät oder der federführenden Universität müssen sich aus der Urkunde ergeben. Soweit nach den Bestimmungen einer der beteiligten Universitäten keine gemeinsame Promotionsurkunde ausgestellt werden kann, kann neben der bzw. den ausländischen Urkunde/n eine
      Promotionsurkunde der Bergischen Universität Wuppertal ausgestellt werden. In diesem Fall muss jede der ausgestellten Urkunden den Hinweis enthalten, dass sie nur in Verbindung mit der bzw. den anderen Urkunde/n gilt und der Doktorgrad auf Grund eines grenzüberschreitenden, gemeinsam betreuten Promotionsverfahrens verliehen worden ist.

      (8) Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die*der Doktorand*in das Recht, den Doktortitel in der deutschen Form (Dr. rer. nat.) oder in dem Staat, dem eine der beteiligten ausländischen Organisationseinheiten angehört, in der dort gültigen Form zu führen. Dieses Recht wird in der bzw. den in Abs. 7 genannten Urkunde/n dokumentiert. Die*Der Promovend*in ist nicht berechtigt, beide Doktorgrade gleichzeitig, auch mit einem Schrägstrich versehen, zu führen.

      (9) Über den Entzug des in einem grenzüberschreitenden, gemeinsam betreuten Promotionsverfahrens erworbenen Doktorgrades entscheidet die federführende Universität nach Anhörung der beteiligten ausländischen Universität/en.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen, Verkündungsblatt 107/2020
  • Hochschulporträt
    „Als Bergische Universität wollen wir konkrete Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen erarbeiten und die Umsetzung begleiten. Wer hier studiert, lehrt oder forscht kann helfen, Zuversicht zu begründen!”
    Univ.-Prof. Dr. Birgitta Wolff
    Präsidentin der Bergischen Universität Wuppertal
    Jung und dynamisch

    Die Bergische Universität ist eine junge, dynamische Universität der kurzen Wege im Herzen der Bergischen Region und Wuppertals – Deutschlands grünster Großstadt mit reichem Kultur- und Freizeitangebot. Über 22.000 Studierende finden hier ein umfangreiches Studienangebot vor, das sich an den aktuellen Fragen und Anforderungen unserer Gesellschaft und der Forschung orientiert. 

    Icon: uebersicht
    junge und dynamische Universität im Herzen der Bergischen Region und Wuppertals
    Icon: uebersicht
    Studienangebot orientiert sich an aktuellen Fragen und Anforderungen unserer Zeit
    Universität mit umfangreichen Studienangebot

    Das umfassende Angebot der BUW umfasst neben klassischen, disziplinär ausgerichteten Studiengängen auch die Möglichkeit, verschiedene Fächer zu kombinieren, z. B. mit der Perspektive Lehramt. Duale und englischsprachige Programme runden das Profil ab.

    Zahlreiche Unternehmenskooperationen machen es den Studierenden leicht, bereits im Studium ihr künftiges Berufsfeld kennenzulernen und erste Kontakte zu knüpfen. Ein weltweites Netzwerk mit mehr als 220 Partneruniversitäten bietet individuelle Möglichkeiten, Auslandserfahrung zu sammeln.

    Icon: studium
    verfügt über Unternehmenskooperationen und internationale Partneruniversitäten
    Icon: studium
    bietet vielfältige Studienmöglichkeiten auch mit der Perspektive Lehramt
    Forschung am Puls der Zeit

    Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der BUW arbeiten am Puls der Zeit: Sie erforschen den Klimawandel in der Arktis und untersuchen Elementarteilchen am CERN in Genf. Sie beschäftigen sich mit der Gesellschaft und ihrer Entwicklung in einer globalisierten, sich medial rasant verändernden Welt. Sie forschen zu regenerativen Energien, zur Entwicklung und Anwendung von maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz, optimieren Produkte und Produktionsverfahren und sind auch mit wirtschaftspolitischen Analysen häufig ihrer Zeit voraus. Sie ergründen Arten und Funktionen der Kommunikation ebenso wie die Möglichkeiten der Textarchivierung und Edition der digitalen Zukunft.

    Verschiedene Servicestrukturen unterstützen Promovierende und Post-Docs bei der Karriereentwicklung. So eröffnet die BUW hervorragende Perspektiven für einen erfolgreichen beruflichen Werdegang.

    Icon: forschung
    beste Perspektiven für erfolgreichen beruflichen Werdegang
    Icon: forschung
    Wissenschaftler:innen arbeiten und forschen am Puls der Zeit
    Foto: Außenansicht eines Hochschulgebäudes der Bergischen Universität Wuppertal.
    Foto: Luftaufnahme der Hochschulgeländes und des Campus der Bergischen Universität Wuppertal.
    Foto: Außenansicht der Bergischen Universität Wuppertal mit großer Glasfront.

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