Auszug aus der Promotionsordnung
§ 8 Die Dissertation
(1) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Sie kann in englischer Sprache oder mit Zustimmung des Promotionsausschusses auf begründeten Antrag in einer weiteren Fremdsprache eingereicht werden. Die Muttersprache einer:eines Bewerber:in gilt nicht als ausreichende Begründung. Bei allen Arbeiten, die in einer Fremdsprache verfasst worden sind, muss eine mindestens 12.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) umfassende Zusammenfassung in deutscher...
§ 8 Die Dissertation
(1) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Sie kann in englischer Sprache oder mit Zustimmung des Promotionsausschusses auf begründeten Antrag in einer weiteren Fremdsprache eingereicht werden. Die Muttersprache einer:eines Bewerber:in gilt nicht als ausreichende Begründung. Bei allen Arbeiten, die in einer Fremdsprache verfasst worden sind, muss eine mindestens 12.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) umfassende Zusammenfassung in deutscher Sprache bei Antrag auf Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren vorgelegt werden.
(2) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben und die verwendeten Textpassagen auszuweisen sind.
§ 9 Kumulative Dissertation
(1) Publikationen, die in der Fachkultur anerkannten bzw. referierten (Peer-Reviewed) wissenschaftlichen Publikationsorganen erfolgen oder Manuskripte, die dort zur Veröffentlichung eingereicht sind, können anstelle einer monographischen Abhandlung als kumulative Dissertationsleistung eingereicht werden. § 8 gilt entsprechend.
(2) Bei kumulativen Dissertationen wird verlangt, dass
- sie qualitativ eine mit einer monographischen Abhandlung gleichwertige Leistung darstellen,
- die Themenstellung der Publikationen/Manuskripte mit dem benannten Promotionsthema übereinstimmt,
- die:der Doktorand:in einen wesentlichen Beitrag zu diesen Publikationen/Manuskripten geleistet
hat und
- sie oder er eine Zusammenfassung der Publikationen/Manuskripte erstellt, in der der Eigenanteil an den vorgelegten Publikationen/Manuskripten exakt benannt wird.
(3) Bei der schriftlichen Begutachtung einer kumulativen Dissertation soll auf den Anteil der:des Doktorand:in an den vorgelegten Publikationen/Manuskripten eingegangen werden. Die Gutachter:innen müssen ein Votum dazu abgeben, ob die vorgelegten Publikationen/Manuskripte bei Berücksichtigung des Anteils der Koautor:innen in Art und Umfang qualitativ einer monographischen Abhandlung gleichwertig sind und unter Berücksichtigung dieses Aspektes eine Note vorschlagen. Sofern alle Publikationen in Koautor:innenschaft mit der:dem Betreuer:in erfolgt sind, müssen externe Gutachten eingeholt werden.
(4) In Anlage 2 zu dieser Promotionsordnung werden die spezifischen Ausführungsbestimmungen der drei Promotionsfächer hinsichtlich kumulativer Dissertationen (z.B. zu Art und Umfang der Publikationen) geregelt.
Anlage 2: Spezifische Ausführungsbestimmungen der Promotionsfächer des Fachbereichs Erziehungswissenschaften zur kumulativen Dissertation (§ 9 in der vorliegenden Promotionsordnung)
Kriterien für eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Für eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Erziehungs- und Bildungswissenschaft besteht für die Promovend:innen eine Wahlmöglichkeit aus zwei Optionen.
Wahloption A
- Eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Erziehungs- und Bildungswissenschaft umfasst mindestens zwei veröffentlichte oder zur Veröffentlichung eingereichte Beiträge in Fachzeitschriften mit double-blind Peer-Review-Verfahren als Erst- oder Alleinautor:in.
- Sie umfasst weiterhin mindestens drei weitere wissenschaftliche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Herausgeber:innen-Bänden (auch Ko-Autor:innenschaften); ausgenommen sind Veröffentlichungen in eigenen (Mit-)Herausgeber:innen-Bänden. Begutachtende Personen dürfen keine Erstautor:innenschaft innehaben.
- Bei Beiträgen, die in Ko-Autor:innenschaft entstanden sind, muss der entsprechende Beitrag mindestens den Umfang einer im Fach üblichen Publikation (10 bis 25 Seiten) haben und der eigene Anteil an diesem Beitrag prozentual ausgewiesen werden (mindestens 50%).
- Es soll mindestens ein Gutachten von einer Person eingeholt werden, die an keiner der Publikationen als Koautor:in beteiligt ist, die für die kumulative Promotion eingereicht werden. Abweichungen von diesem Regelfall bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.
- Die mindestens fünf Publikationen sind um einen Rahmentext im Umfang von rund 70.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) zu ergänzen, in welcher das eigene Forschungsprogramm sowie der innere Zusammenhang der verfassten Arbeiten deutlich erkennbar werden. Die Publikationen müssen dabei in eine übergeordnete Fragestellung eingeordnet werden. Ein gedanklicher Bogen zur Einbettung der Publikationen in eine konsistente Argumentation und in den entsprechenden wissenschaftlichen Diskurs muss erkennbar werden.
Wahloption B
- Eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Erziehungs- und Bildungswissenschaft umfasst alternativ mindestens drei veröffentlichte oder zur Veröffentlichung eingereichte Beiträge in Fachzeitschriften mit double-blind Peer-Review-Verfahren als Erst- oder Alleinautor:in.
- Bei Beiträgen, die in Ko-Autor:innenschaft entstanden sind, muss der entsprechende Beitrag mindestens den Umfang einer im Fach üblichen Publikation (10 bis 25 Seiten) haben und der eigene Anteil an diesem Beitrag prozentual ausgewiesen werden (mindestens 50%).
- Es soll mindestens ein Gutachten von einer Person eingeholt werden, die an keiner der Publikationen als Koautor:in beteiligt ist, die für die kumulative Promotion eingereicht werden. Abweichungen von diesem Regelfall bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.
- Die mindestens drei Publikationen sind um einen Rahmentext im Umfang von rund 70.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) zu ergänzen, in welcher das eigene Forschungsprogramm sowie der innere Zusammenhang der verfassten Arbeiten deutlich erkennbar werden. Die Publikationen müssen dabei in eine übergeordnete Fragestellung eingeordnet werden. Ein gedanklicher Bogen zur Einbettung der Publikationen in eine konsistente Argumentation und in den entsprechenden wissenschaftlichen Diskurs muss erkennbar werden.
Kriterien für eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Sportwissenschaft Für eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Sportwissenschaft besteht für die Promovend:innen eine Wahlmöglichkeit aus zwei Optionen.
Wahloption A
-Eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Sportwissenschaft umfasst mindestens drei thematisch zusammenhängende, bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung eingereichte Beiträge in anerkannten und für die eigene Forschung einschlägigen Publikationsorganen mit double-blind Peer-Review-Verfahren; davon müssen mindestens zwei in Erstautor:innenschaft verfasst sein.
- Bei Beiträgen, die in Ko-Autor:innenschaft entstanden sind, muss der eigene Anteil am entsprechenden Beitrag einen deutlichen, publikationsrelevanten Umfang erfüllen.
- Es soll mindestens ein Gutachten von einer Person eingeholt werden, die an keiner der Publikationen als Koautor:in beteiligt ist, die für die kumulative Promotion eingereicht werden. Abweichungen von diesem Regelfall bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.
- Die drei Publikationen sind um einen Rahmentext im Umfang von rund 70.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) zu ergänzen, in welcher das eigene Forschungsprogramm sowie der innere Zusammenhang der verfassten Arbeiten deutlich erkennbar werden.
Wahloption B
- Eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Sportwissenschaft umfasst mindestens zwei thematisch zusammenhängende, bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung eingereichte Beiträge in anerkannten und für die Forschung einschlägigen, d.h. in der Fachdisziplin gelisteten, internationalen, in der Regel englischsprachigen Publikationsorganen mit double-blind Peer- Review-Verfahren.
- Bei Beiträgen, die in Ko-Autor:innenschaft entstanden sind, muss der eigene Anteil am entsprechenden Beitrag einen deutlichen, publikationsrelevanten Umfang erfüllen.
- Es soll mindestens ein Gutachten von einer Person eingeholt werden, die an keiner der Publikationen als Koautor:in beteiligt ist, die für die kumulative Promotion eingereicht werden. Abweichungen von diesem Regelfall bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.
- Die beiden Publikationen sind um einen Rahmentext im Umfang von rund 70.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) zu ergänzen, in welcher das eigene Forschungsprogramm sowie der innere Zusammenhang der verfassten Arbeiten deutlich erkennbar werden.
Kriterien für eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Motologie.
Für eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Motologie besteht für die Promovend:innen eine Wahlmöglichkeit aus zwei Optionen.
Wahloption A
- Eine publikationsbasierte Dissertation im Fach Motologie umfasst mindestens drei thematisch zusammenhängende, bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung eingereichte Beiträge in Fachzeitschriften in für diese Zeitschriften üblichem Umfang (ca. 20.000-30.000 Zeichen), davon zwei in Organen mit Peer-Review-Verfahren.
- Von diesen drei Beiträgen sollen mindestens zwei Publikationen in Alleinautor:innenschaft vorliegen. Bei Werken, die in Ko-Autor:innenschaft entstanden sind, muss der eigene Anteil prozentual ausgewiesen werden und erkennbar einen deutlichen Umfang, mindestens den einer üblichen Publikation im Fach (ca. 20.000-30.000 Zeichen), haben.
- Es soll mindestens ein Gutachten von einer Person eingeholt werden, die an keiner der Publikationen als Koautor:in beteiligt ist, die für die kumulative Promotion eingereicht werden. Abweichungen von diesem Regelfall bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.
- Die drei Beiträge sind um einen Rahmentext im Umfang von rund 70.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) zu ergänzen, in welcher das eigene Forschungsprogramm sowie der innere Zusammenhang der verfassten Arbeiten deutlich erkennbar werden.
- Liegen Publikationen länger als sechs Jahre zurück, so müssen sich dafür fachliche oder inhaltliche Begründungen und Einordnungen in der Rahmenschrift finden.
Wahloption B
Bei Dissertationen mit künstlerisch-wissenschaftlichem Bezug umfasst eine publikationsbasierte Dissertation alle Regelungen der Wahloption A.
- Einer der drei Beiträge in Fachzeitschriften (s.o.) kann alternativ ersetzt werden durch eine nach wissenschaftlich-künstlerischen Forschungskriterien bewertbare Einreichung, wie z.B. einen Film, ein Musikstück, eine Gestaltungsarbeit, eine Aufführung oder eine Ausstellung, die in einem wissenschaftlich einschlägigen Publikationsorgan veröffentlicht ist oder zur Veröffentlichung eingereicht wurde. Bei Werken, die in Ko-Autor:innenschaft entstanden sind, muss der eigene Anteil detailliert ausgewiesen werden.
- Es soll mindestens ein Gutachten von einer Person eingeholt werden, die an keiner der Publikationen als Koautor:in beteiligt ist, die für die kumulative Promotion eingereicht werden. Abweichungen von diesem Regelfall bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.
- Die drei Beiträge sind um einen Rahmentext im Umfang von rund 70.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) zu ergänzen, in welcher das eigene Forschungsprogramm sowie der innere Zusammenhang der verfassten Beiträge, einschließlich der alternativen Einreichung der Wahloption B, deutlich erkennbar werden.