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Philipps-Universität Marburg

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Steckbrief

  • Hochschule Philipps-Universität Marburg
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich Evangelische Theologie (FB 05)
  • Promotionsfach / fächer
    ... Christliche Archäologie und byzantinische Kunstgeschichte; Evangelische Theologie; Religionsforschung; Religionspädagogik; Religionsphilosophie
    Christliche Archäologie und byzantinische Kunstgeschichte; Evangelische Theologie ...
  • Sachgebiet(e) Religionspädagogik, evangelische; Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. theol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss in der Regel nach mündlicher Vorstellung des Promotionsvorhabens aufgrund eines an den Vorsitz zu richtenden schriftlichen Antrags, dem die erforderlichen Nachweise beizufügen sind. Regelhaft sind dies:
      a) das Abschlusszeugnis des Studiums und ggf. einer bereits abgeschlossenen Promotion,
      b) der Arbeitstitel sowie eine kurze schriftliche Darstellu...
      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss in der Regel nach mündlicher Vorstellung des Promotionsvorhabens aufgrund eines an den Vorsitz zu richtenden schriftlichen Antrags, dem die erforderlichen Nachweise beizufügen sind. Regelhaft sind dies:
      a) das Abschlusszeugnis des Studiums und ggf. einer bereits abgeschlossenen Promotion,
      b) der Arbeitstitel sowie eine kurze schriftliche Darstellung des Dissertationsprojektes mit Zeitplan,
      c) die Betreuungszusage(n) für die geplante Dissertation mit Begutachtung des Themas durch die Betreuerin oder den Betreuer,
      d) die Betreuungsvereinbarung (Anlage 1),
      e) eine Bestätigung der Kenntnisse der Grundsätze und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Philipps-Universität Marburg und der Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten an der Philipps-Universität Marburg.

      (2) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand für den Dr. theol. ist in der Regel der erfolgreiche Abschluss eines Theologiestudiums an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit (z. B. Diplom / Erste Theologische Prüfung, Magister, achtsemestriger Bachelor-Abschluss) oder ein theologischer Master-Abschluss (120 Leistungspunkte / ECTS). Bewerberinnen oder Bewerber, die ein 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (oder einen vergleichbaren Studiengang) im Teilstudiengang Evangelische Religion nachweisen können, können als Doktorandin oder Doktorand angenommen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Dissertation über die erforderlichen methodischen Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügen.

      (3) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand für den Dr. phil. ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Magister, Staatsexamen) mit einer wenigstens achtsemestrigen Regelstudienzeit (mind. 180 LP) oder ein Master-Abschluss (120 LP). Der jeweilige Abschluss muss in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung erworben und in der Regel mit der Gesamtnote „gut“ bewertet worden sein. Bewerberinnen und Bewerber, die ein Bachelor-Studium mit weniger als acht Fachsemestern abgeschlossen haben, können zugelassen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Dissertation über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und dies durch ein Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen haben. Das Verfahren der Eignungsfeststellung besteht in der Überprüfung der fachlichen und methodischen Kompetenz im beantragten Fachgebiet. Dies erfolgt in der Regel durch die Prüfung der B.A. bzw. M.A. Abschlussarbeit oder einer gleichwertigen Leistung durch die vorgeschlagene Betreuerin oder den vorgeschlagenen Betreuer und eine weitere Gutachterin oder einen weiteren Gutachter.

      (4) Der Promotionsausschuss entscheidet über etwaige Auflagen, die bis zur Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) erfüllt werden müssen. Die Auflagen sollen beim Dr. theol. die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit in allen theologischen Fachgebieten sowie beim Dr. phil. die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit im angestrebten Promotionsfach sicherstellen. Sie können sich insbesondere auf fehlende Sprachkenntnisse, Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Modulen verschiedener Fachgebiete oder Lehrveranstaltungen und das Ablegen einzelner Prüfungen erstrecken.
      ...
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Die Dissertation

      (1) Die Dissertation für den Dr. theol. soll inhaltlich einem der Fachgebiete Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Sozialethik, Praktische Theologie oder Religionsgeschichte sowie für den Dr. phil. inhaltlich einem der in § 2, Abs. 3
      genannten Promotionsfächer zuzuordnen sein. Sie muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkennt...
      § 8 Die Dissertation

      (1) Die Dissertation für den Dr. theol. soll inhaltlich einem der Fachgebiete Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Sozialethik, Praktische Theologie oder Religionsgeschichte sowie für den Dr. phil. inhaltlich einem der in § 2, Abs. 3
      genannten Promotionsfächer zuzuordnen sein. Sie muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Sie kann mit Zustimmung des Promotionsausschusses auf begründeten Antrag in einer Fremdsprache eingereicht werden. Die Muttersprache eines Bewerbers oder einer Bewerberin gilt nicht als ausreichende Begründung. Einer fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung (im Umfang von ca. 5-10 Seiten) in deutscher Sprache beizufügen. Der Umfang der Dissertation soll 250 Seiten nicht überschreiten.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben und die verwendeten Textpassagen auszuweisen sind.

      § 9 Kumulative Dissertation

      (1) Publikationen, die in der Fachkultur anerkannten bzw. referierten (Peer-Reviewed) wissenschaftlichen Publikationsorganen erfolgen oder Manuskripte, die dort zur Veröffentlichung angenommen oder eingereicht sind, können anstelle einer monographischen Abhandlung als kumulative Dissertationsleistung eingereicht werden. § 8 gilt entsprechend. Die Bewertung einer Promotionsleistung darf nicht von einer Publikationsannahme oder einem erfolgreichen Peer- Review-Verfahren abhängig gemacht werden.

      (2) Bei kumulativen Dissertationen wird verlangt, dass
      - sie qualitativ eine mit einer monographischen Abhandlung gleichwertige Leistung darstellen,
      - die Themenstellung der Publikationen/Manuskripte mit dem benannten Promotionsthema übereinstimmt,
      - die Promovendin oder der Promovend mindestens 3 Beiträge in wissenschaftlichen Publikationsorganen mit Begutachtungssystem eingereicht hat oder diese angenommen sind,
      - sie oder er eine Zusammenfassung der Publikationen/Manuskripte erstellt, in der der Eigenanteil an den vorgelegten Publikationen/Manuskripten exakt benannt wird,
      - sie oder er eine wissenschaftliche Abhandlung von höchstens 20 Normseiten à 1.500 Zeichen vorlegt, die den Forschungszusammenhang zwischen den Einzelarbeiten ausführlich erörtert.

      (3) Bei der schriftlichen Begutachtung einer kumulativen Dissertation soll auf den Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden an den vorgelegten Publikationen/Manuskripten eingegangen werden. Die Gutachterinnen oder Gutachter müssen ein Votum dazu abgeben, ob die vorgelegten Publikationen/Manuskripte bei Berücksichtigung des Anteils der Koautorinnen oder der Koautoren in Art und Umfang einer Dissertation gleichwertig sind und unter Berücksichtigung dieses Aspektes eine Note vorschlagen. Sofern alle Publikationen in Koautorenschaft mit der Betreuerin oder dem Betreuer erfolgt sind, müssen externe Gutachten eingeholt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotion und Doktorgrade
      ...
      (3) Eine Promotion in Kooperation mit einer anderen Hochschule, einer Forschungseinrichtung oder anderen externen Partnern ist möglich. Einzelheiten werden in einem Kooperationsvertrag zwischen der Universität und den Partnern geregelt oder werden ggf. im Rahmen von kooperativen Promotionsplattformen oder Promotionsprogrammen vereinbart. Dabei sind die „Grundsätze und Verfahrensregeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Fors...
      § 2 Promotion und Doktorgrade
      ...
      (3) Eine Promotion in Kooperation mit einer anderen Hochschule, einer Forschungseinrichtung oder anderen externen Partnern ist möglich. Einzelheiten werden in einem Kooperationsvertrag zwischen der Universität und den Partnern geregelt oder werden ggf. im Rahmen von kooperativen Promotionsplattformen oder Promotionsprogrammen vereinbart. Dabei sind die „Grundsätze und Verfahrensregeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Philipps-Universität Marburg“ und ggf. weitere Regelungen der Philipps-Universität zur Gestaltung von Kooperationsverträgen zu beachten.

      (4) Eine gleichzeitige Promotion an einer deutschen und ausländischen Universität (binationale Promotion) ist möglich. Näheres, insbesondere die abweichenden Regelungen, ist in einem Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Universitäten mit Zustimmung des zuständigen Fachbereichs zu regeln. In diesem Kooperationsvertrag darf allerdings nicht von den zwingenden Bestimmungen im HessHG, den Allgemeinen Bestimmungen für Promotionsordnungen und dieser Promotionsordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen der Universität Marburg 52/2024
  • Hochschulporträt
    „Die Uni Marburg bietet sehr gute Voraussetzungen für vielseitigen Austausch, auch zwischen den Disziplinen. Denn nur gemeinsam können wir Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit finden.”
    Prof. Dr. Thomas Nauss
    Präsident der Philipps-Universität Marburg
    Foto: Blick auf Marburg und die Neue Universitätsbibliothek
    Universität mit Tradition

    Die Philipps-Universität Marburg ist die traditionsreichste Hochschule Hessens. 1527 gegründet, bietet sie heute rund 22.000 Studierenden exzellente Lehre in einem vielfältigen und breiten Fächerspektrum.

    Studentisches Leben bestimmt die historische Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern und dem Landgrafenschloss und zieht auch viele ausländische Studierende an.

    International vernetztes Denken und Handeln prägen daher Stadt und Universität. Dieser weite Horizont im Denken verbindet sich in Marburg mit kurzen Wegen. Wer nach Marburg kommt merkt schnell: „Marburg hat keine Uni, Marburg ist eine Uni“.

    Icon: uebersicht
    exzellente Lehre in vielfältigem und breitem Fächerspektrum
    Icon: uebersicht
    geprägt durch international vernetztes Denken und Handeln
    Studieren, was das Herz begehrt

    Die Uni Marburg bietet rund 200 Studiengänge und -fächer in nahezu allen wissenschaftlichen Disziplinen an: Angefangen bei Wirtschaft und Recht über Naturwissenschaften und Mathematik, Kunst, Philosophie und Geschichte, Sprachen und Kulturen, Leben, Gesundheit, Medizin und Sport sowie Gesellschaft und Bildung – in Marburg ist fast alles möglich.

    Studieninteressierte können im Mono-Bachelor eine Fachrichtung intensiv studieren oder im Kombi-Bachelor verschiedene Studienfächer nach ihren Interessen kombinieren. Zu den breit angelegten Bachelor-Angeboten und den großen Staatsexamensfächern wie Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Rechtswissenschaft kommen im Master besondere Studienprogramme hinzu, darunter zum Beispiel Friedens- und Konfliktforschung, Literaturvermittlung in den Medien, Biodiversität und Naturschutz und interdisziplinäre Neurowissenschaften. Künftige Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer können aus 22 Fächern wählen.

    Icon: studium
    bietet Studiengänge in fast allen wissenschaftlichen Disziplinen
    Icon: studium
    verfügt im Masterbereich über besondere Studienprogramme
    Forschung

    Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis, beides ist an der Uni Marburg möglich. Zu den Forschungsschwerpunkten in Marburg gehören z.B. die Forschung an hochpathogenen Viren, an Mikroorganismen, zu neurodegenerativen Erkrankungen, zum Klimawandel, zu internationalen Kriegsverbrecherprozessen oder Fragen zu gesellschaftlichen und politischen Konflikten sowie zur Sicherheit.

    Schon während des Studiums können Studierende Einblicke in verschiedene Forschungsgebiete bekommen. Nach dem Master eröffnen sich zudem zahlreiche Promotionsperspektiven. Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gibt es vielfältige Angebote und Hilfestellungen z.B. in der Akademie für den wissenschaftlichen Nachwuchs (MArburg University Research Academy (MARA)).

    Icon: forschung
    überzeugt mit Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis
    Icon: forschung
    gewährt Forschungseinblicke schon während des Studiums
    Foto: Blick auf die Neue Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Foto: Studierende gehen über den Campus vor dem Hörsaalgebäude der Universität Marburg
    Foto: Blick auf den Eingangsbereich der Neuen Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Blick auf die Alte Universität Marburg

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