Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fachbereich Rechtswissenschaften

Universität Osnabrück

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Universität Osnabrück
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich Rechtswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer Rechtswissenschaften; Steuerwissenschaft
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Qualifizierte juristische Staatsprüfung und ausländischer Studienabschluss

      (1) 1Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt das Bestehen einer juristischen Staatsprüfung bzw. einer Ersten Juristischen Prüfung mit einem gehobenen Prädikat (vollbefriedigend) und die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar voraus. 2Von diesen Erfordernissen kann der Promotionsausschuss auf Antrag Befreiung erteilen, wenn die bisherigen Leistungen der Bewerberin oder des Bewe...
      § 4 Qualifizierte juristische Staatsprüfung und ausländischer Studienabschluss

      (1) 1Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt das Bestehen einer juristischen Staatsprüfung bzw. einer Ersten Juristischen Prüfung mit einem gehobenen Prädikat (vollbefriedigend) und die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar voraus. 2Von diesen Erfordernissen kann der Promotionsausschuss auf Antrag Befreiung erteilen, wenn die bisherigen Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers erwarten lassen, dass sie oder er zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist.

      (2) Bewerberinnen oder Bewerber mit ausländischem Studienabschluss können zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie den überdurchschnittlich erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer ausländischen Universität nachweisen und dieser mit dem Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Universität vergleichbar ist.

      § 5 Andere inländische Studienabschlüsse

      (1) Zur Promotion kann auch zugelassen werden, wer einen rechtswissenschaftlichen Magister- oder Masterstudiengang, einen wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudiengang an einer Universität mit gehobenem Prädikat (gut) abgeschlossen hat und ein ordnungsgemäßes rechtswissenschaftliches Studium nachweisen kann.

      (2) Zur Promotion kann auch zugelassen werden, wer einen juristischen Diplom- oder Masterstudiengang an einer sonstigen deutschen Hochschule mit der dort bestmöglichen Note abgeschlossen hat und ein ordnungsgemäßes rechtswissenschaftliches Studium nachweisen kann.

      (3) Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 entscheidet der Pro-motionsausschuss.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      IV. Dissertation

      § 10 Allgemeine Anforderungen

      (1) 1Die Dissertation muss eine vertiefte, selbständige wissenschaftliche Arbeit der Bewerberin oder des Bewerbers sein. 2Sie kann in Teilen bereits veröffentlichte Arbeiten der Bewerberin oder des Bewerbers enthalten, sofern die gesamte Dissertation darüber hinausgehende wissenschaftliche Erkenntnisse ausweist.

      (2) 1Das Thema der Dissertation ist aus einem Teilgebiet der Rechtswissenschaft zu wählen. 2§ 12 Abs. 4 bleib...
      IV. Dissertation

      § 10 Allgemeine Anforderungen

      (1) 1Die Dissertation muss eine vertiefte, selbständige wissenschaftliche Arbeit der Bewerberin oder des Bewerbers sein. 2Sie kann in Teilen bereits veröffentlichte Arbeiten der Bewerberin oder des Bewerbers enthalten, sofern die gesamte Dissertation darüber hinausgehende wissenschaftliche Erkenntnisse ausweist.

      (2) 1Das Thema der Dissertation ist aus einem Teilgebiet der Rechtswissenschaft zu wählen. 2§ 12 Abs. 4 bleibt unberührt.

      § 11 Sprache

      (1) Die Dissertation muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
      (2) 1Auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers kann die Dekanin oder der Dekan in begründeten Ausnahmefällen die Abfassung in einer anderen Sprache gestatten. 2In diesem Fall ist der Dissertation eine Zusammenfassung in deutscher Sprache anzufügen.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      VIII. Promotion in gemeinsamer Betreuung
      § 27

      (1) Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich an einer ausländischen Universität vorbereitet und durchgeführt werden, wenn
      a) für die Promotion die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Prüfung erforderlich ist
      b) weitere Promotionsleistungen nicht zu erbringen sind und
      c) mit dem Fachbereich der ausländischen Universität eine Kooperationsvereinbarung zur Dur...
      VIII. Promotion in gemeinsamer Betreuung
      § 27

      (1) Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich an einer ausländischen Universität vorbereitet und durchgeführt werden, wenn
      a) für die Promotion die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Prüfung erforderlich ist
      b) weitere Promotionsleistungen nicht zu erbringen sind und
      c) mit dem Fachbereich der ausländischen Universität eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens getroffen worden ist.

      (2) 1Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einem Fachbereich kann die Bewerberin oder der Bewerber wählen, ob sie oder er das Promotionsverfahren nach den an der Universität Osnabrück oder nach den an der ausländischen Universität geltenden Vorschriften durchführen will. 2Wählt die Bewerberin oder der Bewerber das an der Universität Osnabrück angewandte Verfahren, gelten die Bestimmungen dieser Ordnung, soweit im Folgenden keine besonderen Bestimmungen getroffen sind.

      (3) 1Neben der Betreuerin oder dem Betreuer (§ 6 Abs. 1) kann die Bewerberin oder der Bewerber bei der Anfertigung der Dissertation von einer oder einem diesen gleichgestellten Hochschullehrerin oder Hochschullehrer des Fachbereichs der ausländischen Universität begleitet werden. Die Betreuerinnen oder Betreuer sind in der Vereinbarung nach Abs. 1 zu nennen. 2§ 12 Abs. 2 gilt entsprechend.

      (4) In der Vereinbarung nach Abs. 1 kann festgelegt werden, dass die Unterlagen nach § 8 Abs. 2, die Versicherung nach § 8 Abs. 3 sowie die Dissertation nach § 11 in einer anderen als der deutschen Sprache abgefasst werden können.

      (5) Mitglied der Prüfungskommission muss mindestens eine weitere Hochschullehrerin oder ein weiterer Hochschullehrer des Fachbereichs der ausländischen Universität sein.

      (6) 1Die Beurteilung der Promotionsleistungen erfolgt auch nach dem für den Fachbereich der ausländischen Universität geltenden Recht. 2Ob und inwieweit diese Bewertung bei der Bekanntgabe des Ergebnisses mitgeteilt und in der Promotionsurkunde ausgewiesen wird, entscheidet sich nach dem für die beteiligte ausländische Universität geltenden Recht.

      (7) Die Promotionsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 4 angefertigt.

      (8) 1Mit dem Empfang der Doktorurkunde erwirbt die Bewerberin oder der Bewerber das Recht, in der Bundesrepublik Deutschland den Doktorgrad (§ 1) und in dem Staat, dem die beteiligte ausländische Universität angehört, den entsprechenden Doktorgrad zu führen. 2Die Promotionsurkunde muss einen Zusatz enthalten, dass der verliehene ausländische Doktorgrad kein im Ausland erworbener akademischer Grad im Sinne der Verordnung über die Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Tätigkeitsbezeichnungen vom 24.04.2008 ist. 3§ 21 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

      (9) Für die Vervielfältigung der Dissertation und die Zahl der Pflichtexemplare gilt das Recht der wissenschaftlichen Hochschule, an der die mündliche Prüfung erbracht worden ist.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle AMBl. der Universität Osnabrück 02/2019, S. 174 ff.
  • Hochschulporträt
    „Wir bieten ein vielfältiges Studienangebot und exzellentes Forschungsumfeld. Als junge dynamische Universität leben wir Vielfalt, fördern Potentiale und engagieren uns national, international und für die Region.”
    Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl
    Präsidentin der Universität Osnabrück
    Uni im Herzen der Stadt

    Lebendig, forschungsstark und qualitätsbewusst, so präsentiert sich die 1973 gegründete Universität Osnabrück. Sie ist harmonisch in die Friedensstadt mit Tradition und reichem Kulturleben eingebettet.

    Icon: uebersicht
    lebendig, forschungsstark und qualitätsbewusst
    Icon: uebersicht
    neun Fachbereiche mit rund 180 Studienprogrammen
    Gut betreut studieren

    Rund 180 moderne Studienprogramme bietet die Universität in neun Fachbereichen an. Das Fächerspektrum beinhaltet Bachelor- und Masterprogramme in den Studienfeldern

    • Geistes- und Sozialwissenschaften, Sport
    • Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften
    • Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
    • Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
    • Theologie, Kunst, Musik, Textil

    Ein Schwerpunkt ist die wissenschaftsnahe Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für nahezu alle Schulformen.

    Icon: studium
    bereitet die Studierenden hervorragend auf den nationalen und internationalen Arbeitsmarkt vor und bieten gute Karrierechance
    Icon: studium
    Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und Institutionen bieten den Studierenden die Chance, frühzeitig Praxiserfahrungen zu sammeln
    Forschen über Fächergrenzen hinaus

    Die Universität punktet mit außergewöhnlichen Forschungsleistungen, die nur durch fächerübergreifende Zusammenarbeit möglich sind:

    • Der KI-Campus ist das Ergebnis der langjährigen Profilbildung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI).
    • Das interdisziplinäre Forschungszentrum Center of Cellular Nanoanalytics Osnabrück (CellNanOs) erarbeitet neue Ansätze der modernen Zellbiologie.
    • Das Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) untersucht die Aspekte räumlicher Mobilität und interkultureller Begegnung.
    • Frühkindliche Bildung und Entwicklung wird im Forschungszentrum Center for Early Childhood Development and Education Research (CEDER) erforscht.
    • Ein interdisziplinärer Leuchtturm ist das Institut für Kognitionswissenschaft (IKW), das sich mit Fragen der höheren kognitiven Funktionen beschäftigt.
    • Im Institut für Umweltsystemforschung (USF) werden Veränderungen in Umweltsystemen erforscht.
    • Mit dem European Legal Studies Institute ist an der Universität eine der wichtigsten Forschungseinrichtungen Europas in der Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung verankert.


    Das Zukunftskonzept „UOS 2020“ mit sechs Profillinien bildet die Grundlage für die Entwicklung der Universität in den kommenden Jahren.

    Icon: forschung
    Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eine der Kernaufgaben der Universität
    Icon: forschung
    die optimale Betreuung der Studierenden hat für die Universität Priorität

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns