Auszug aus der Promotionsordnung
§ 7 Dissertation
(1) Die Doktorandin oder der Doktorand muss eine Dissertation vorlegen, die auf selbstständiger Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Veterinärmedizin oder ihrer Grenzgebiete beruht und die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erkennen lässt.
(2) Als Dissertation kann vorgelegt werden
1. eine Monographie oder
2. eine kumulative Arbeit, bestehend aus mindestens zwei, thematisch in engem Zusammenhang stehenden Einzelarbeiten, die in refe...
§ 7 Dissertation
(1) Die Doktorandin oder der Doktorand muss eine Dissertation vorlegen, die auf selbstständiger Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Veterinärmedizin oder ihrer Grenzgebiete beruht und die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erkennen lässt.
(2) Als Dissertation kann vorgelegt werden
1. eine Monographie oder
2. eine kumulative Arbeit, bestehend aus mindestens zwei, thematisch in engem Zusammenhang stehenden Einzelarbeiten, die in referierten Fachzeitschriften mit Begutachtungssystem veröffentlicht oder akzeptiert sind. Dabei soll es sich bei beiden Publikationen in der Regel um ungeteilte Erstautorenschaften handeln. Diese beiden Publikationen müssen in ihrer Gesamtheit einer Dissertation als Monographie hinsichtlich der wissenschaftlichen Leistung gleichwertig sein. Es ist eine übergreifende Einleitung, Literatur- übersicht und Diskussion zu erstellen und einzu- reichen.
3. Der Promotionsausschuss kann in begründeten Fälen Ausnahmen genehmigen,
a) wenn lediglich eine einzelne Publikation in ungeteilter Erstautorenschaft in einer international führenden „peer-reviewed“ Fachzeitschrift als schriftliche Promotionsleistung eingereicht werden soll. Die Einreichung einer einzelnen Publikation in ungeteilter Erstautorenschaft ist schriftlich zu beantragen. Im Zweifelsfall kann der Promotionsausschuss eine Gutachterin oder einen Gutachter hinzuziehen.
b) wenn eine der beiden Publikationen eine geteilte Erstautorenschaft ist. Die Einreichung einer Publikation in geteilter Erstautorenschaft ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss den wissenschaftlichen Vorteil der geteilten Erstautorenschaft ausführlich begründen. Im Zweifelsfall kann der Promotionsausschuss eine Gutachterin oder einen Gutachter hinzuziehen. Dem Antrag muss eine Erklärung der weiteren Erstautoren beigefügt werden, dass sie mit der Verwendung der Publikation für eine Promotion einverstanden sind.
c) wenn eine Literatur-Recherche-Arbeit als eine von zwei Fachzeitschrift-Veröffentlichungen als Promotionsleistung anerkannt werden soll. Dies setzt voraus, dass sie methodisch als „Systematic Review“ mit dem Ziel einer Sekundärbewertung primärer Studienresultate durchgeführt und publiziert wurde und dabei die „PRISMA reporting guidelines“ (http://www.prisma-statement.org/) befolgt wurden. Im Zweifelsfall kann der Promotionsaus-
schuss eine Gutachterin oder einen Gutachter hinzuziehen.
(3) Bei schriftlichen Promotionsleistungen die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern entstanden sind, muss der Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein. Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen ausführlich darzulegen. Die Erklärung ist der Dis-
sertation beizufügen und mit ihr zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt ohne die Nennung der Namen und Anschriften der Mitautoren oder Mitautorinnen. Diese sind in der Promotionsakte zu vermerken.
(4) Die Doktorandin oder der Doktorand muss alle Hilfsmittel und Hilfen angeben und versichern, auf dieser Grundlage die Arbeit selbstständig verfasst zu haben.
(5) Die Dissertation kann in deutscher und/oder englischer Sprache vorgelegt werden. Jede Dissertation muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache unter Angabe des Titels enthalten.
(6) Auf dem Titelblatt der Dissertation sind anzugeben:
1. die Einrichtung, in der die Arbeit angefertigt wurde, bei außerhalb des Fachbereichs Veterinärmedizin angefertigten Dissertationen ist das Institut, die Klinik oder sonstige Einrichtung des Fachbereichs Veterinärmedizin zu nennen, dem oder der die Dissertation
fachlich zuzuordnen ist,
2. das Dissertationsthema,
3. der Name der Verfasserin oder des Verfassers und ihr oder sein Geburtsort,
4. das Jahr der Promotion und
5. die Journalnummer (fortlaufende Nr. Promotionsjour-
nal).
Aus der Titelseite muss weiter ersichtlich sein, dass es sich um eine zur Erlangung des Grades einer Doktorin oder eines Doktors der Veterinärmedizin (Dr. med. vet.)
oder eines Doctor of Philosophy (Ph. D.) beim Fach- bereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin eingereichte Dissertation handelt.
Auf der zweiten S. sind die Namen der Dekanin oder des Dekans und der Gutachterinnen oder Gutachter aufzuführen.
Auf der letzten S. ist die Selbstständigkeitserklärung abzugeben. Ergänzend müssen alle Umstände aufgeführt werden, die mögliche Interessenskonflikte anzeigen. Hierzu zählen alle, insbesondere von privatwirtschaftlicher Seite, gewährten finanziellen Zuwendungen einschließlich Kostenübernahmen für Teilnahmen an Tagungen und Informationsveranstaltungen sowie Publikationen oder die Gewährung anderer Vorteile (etwa des Zugangs zu Forschungsdaten, der Nutzung technischer Infrastruktur oder von Instrumentarium, von pharmakologischen Erzeugnissen und/oder Medizinprodukten eines bestimmten Herstellers oder der Nutzung von Räumlichkeiten), die die Ergebnisse der Arbeit im Sinne Dritter beeinflusst haben könnten.
(7) Die Dissertation ist zur Begutachtung zusammen mit dem Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis, Literaturrecherche und Statistik gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 beim Promotions- büro in vier gebundenen Exemplaren und einer elektronischen Version (PDF) einzureichen. Ein Exemplar verbleibt beim Promotionsbüro. Die Dissertation darf einer elektronischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; der Datenschutz ist hierbei zu gewährleisten.