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Universität Paderborn

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Paderborn
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsinformatik; Wirtschaftspädagogik; Wirtschaftswissenschaften und angrenzende Fächer
    Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre ...
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zugangsberechtigung

      (1) Zum Promotionsstudium hat Zugang, wer neben den weiteren Zugangsvoraussetzungen ein wirtschaftswissenschaftliches Promotionsthema vorgeschlagen hat, das für ein Promotionsvorhaben geeignet ist. Für das Promotionsthema sollte eine Betreuungsvereinbarung mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät vorliegen. Dem Vorschlag sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den wissenschaftlichen Bildungsgang sowie beglaubigte Nachweise über ...
      § 5 Zugangsberechtigung

      (1) Zum Promotionsstudium hat Zugang, wer neben den weiteren Zugangsvoraussetzungen ein wirtschaftswissenschaftliches Promotionsthema vorgeschlagen hat, das für ein Promotionsvorhaben geeignet ist. Für das Promotionsthema sollte eine Betreuungsvereinbarung mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät vorliegen. Dem Vorschlag sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den wissenschaftlichen Bildungsgang sowie beglaubigte Nachweise über das Studium (Zeugnisse und Urkunden) beizufügen. Die Betreuungsvereinbarung erlischt nach Ablauf von sechs Jahren .

      (2) Die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses beschließt die Zugangsberechtigung, wenn ein wirtschaftswissenschaftliches Studium, einschließlich Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik,
      1. mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird oder
      2. für das der Grad des Master verliehen wird,
      an einer deutschen Hochschule mit mindestens guten Leistungen abgeschlossen wurde.

      (3) Der Promotionsausschuss beschließt die Zugangsberechtigung im Fall eines anderen einschlägigen Hochschulstudiums, sofern dieses jeweils mit insgesamt sehr guten Leistungen abgeschlossen wurde. Er kann die Annahme an geeignete Auflagen binden.

      (4) Der Promotionsausschuss kann auf besonders begründeten Antrag vom Erfordernis der guten Leistungen im Falle des § 5 Abs. 2 und der sehr guten Leistungen im Falle des § 5 Abs. 3 Befreiung erteilen und die Zugangsberechtigung beschließen; er kann die Zugangsberechtigung an geeignete Auflagen binden.

      (5) Im Fall eines ausländischen Studienabschlusses beschließt der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung der von der Kultusministerkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen über die Zugangsberechtigung; er kann den Zugang an geeignete Auflagen binden.

      (6) Keine Zugangsberechtigung kann erhalten, wer bereits einmal ein Promotionsverfahren nicht bestanden hat.

      (7) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses bescheinigt die Zugangsberechtigung.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion wird eine Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen.

      (2) Die Leistungen umfassen die Prüfungen des Promotionsstudiums, eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste wissenschaftliche Abhandlung aus dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften (Dissertation) und ihre mündliche Verteidigung (Disputation). Die Dissertation kann eine gemeinschaftliche Forschungsarbeit sein, sofern die einzelnen Beiträge...
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion wird eine Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen.

      (2) Die Leistungen umfassen die Prüfungen des Promotionsstudiums, eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste wissenschaftliche Abhandlung aus dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften (Dissertation) und ihre mündliche Verteidigung (Disputation). Die Dissertation kann eine gemeinschaftliche Forschungsarbeit sein, sofern die einzelnen Beiträge individuell abgrenzbar und bewertbar sind.

      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein selbständig erarbeiteter und angemessen formulierter Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet eines wirtschaftswissenschaftlichen Themenbereiches sein.

      (2) Der Promotionsausschuss erlässt Richtlinien für kumulative Dissertationen.

      (3) Enthält die Dissertation Arbeiten, die in Koautorenschaft entstanden sind, so ist der jeweilige Eigenanteil darzulegen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 2017
  • Hochschulporträt
    „Die Kombination von Wirtschaft und Wissenschaft setzt bundesweit Akzente. Studierende profitieren von ausgezeichneter Vernetzung und besten Karrierechancen.”
    Prof. Dr. Birgitt Riegraf
    Präsidentin der Universität Paderborn
    Foto: Blick auf ein Gebäude der Universität Paderborn
    Universität der Informationsgesellschaft

    Die Universität Paderborn gehört mit über 20.000 Studierenden zu den mittelgroßen Universitäten in Deutschland.

    Icon: uebersicht
    gehört mit über 20.000 Studierenden zu den mittelgroßen Universitäten in Deutschland
    Icon: uebersicht
    Schwerpunkte Lehrerausbildung und angewandte Forschung für High-Tech- und IT- Branche
    Studium und Lehre

    Auf ihre fünf Fakultäten – Kulturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Maschinenbau, Naturwissenschaften sowie Elektrotechnik, Informatik und Mathematik – verteilen sich rund 70 Studiengänge. Dazu kommen etwa 200 Fächerkombinationen im Lehramtsbereich. Darüber hinaus betreibt die Universität internationalen Studierendenaustausch mit rund 200 Partnerhochschulen weltweit.

    Icon: studium
    70 Studiengänge in Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Kulturwissenschaften
    Icon: studium
    Campus-Universität mit kurzen Wegen zwischen Hörsälen und Einrichtungen
    Forschung

    Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Paderborn forschen in den fünf Profilbereichen „Intelligente Technische Systeme“, „Nachhaltige Materialien, Prozesse und Produkte“, „Optoelektronik und Photonik“, „Digital Humanities“ sowie „Transformation und Bildung“. Hinzu kommen fünf Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), acht Graduiertenkollegs und -schulen sowie fünfzehn interdisziplinäre Forschungseinrichtungen. Forscherinnen und Forscher arbeiten hier an den Technologien der Zukunft, immer mit Blick auf die Anforderungen der Gesellschaft. Internationale Partnerschaften gibt es mit rund 200 Hochschulen weltweilt. Vielfältige Kooperationen mit Unternehmen und Forschungsverbünden tragen zur exzellenten Vernetzung der Universität bei. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft unterstützt das Wachstum der Region Ostwestfalen-Lippe und eröffnet Studierenden hier ausgezeichnete Karrierechancen.

    Icon: forschung
    Forscherinnen und Forscher arbeiten hier an den Technologien der Zukunft
    Icon: forschung
    Forschungsaktivitäten zeichnen sich durch ein hohes Maß an Interdisziplinarität und Internationalität aus
    Foto: Luftaufnahme vom Campus der Universität Paderborn

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