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Bauhaus-Universität Weimar

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Steckbrief

  • Hochschule Bauhaus-Universität Weimar
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät Bauingenieurwesen
  • Promotionsfach / fächer Bauingenieurwesen
  • Sachgebiet(e) Bauingenieurwesen, allgemeines
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen (mindestens Note "gut") Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus, der dem Profil der Fakultät entspricht.

      (2) Liegt der Diplom- oder Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss des Studiums an einer deut-schen oder ausländischen Hochschule in einem Studiengang v...
      § 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen (mindestens Note "gut") Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus, der dem Profil der Fakultät entspricht.

      (2) Liegt der Diplom- oder Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss des Studiums an einer deut-schen oder ausländischen Hochschule in einem Studiengang vor, der dem Profil der Fakultät nicht ent-spricht, dann legt die Graduierungskommission fest, welche Zusatzleistungen von der Bewerberin/dem Bewerber zu erbringen sind. In der Regel sind zwei Modulprüfungen aus den Mastermodulen der Fakultät abzulegen. Wird eine der Prüfungen nicht bestanden, gilt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges in dem das Modul angeboten wird.

      (3) Liegt ein Bachelor-Abschluss mit der Note "sehr gut" an einer deutschen oder gleichgestellten auslän-dischen Hochschule in einem Studiengang vor, der dem Profil der Fakultät entspricht, so kann die Kandi-datin/der Kandidat über eine Promotionsaufnahmeprüfung zur Promotion zugelassen werden. Die ca. einstündige Prüfung wird durch mindestens zwei Professorinnen/Professoren der Graduierungs-kommission durchgeführt. Die Aufnahme der Promotion kann mit der Auflage des Erbringens von Zusatz-leistungen nach Absatz 2 verbunden werden.

      (4) Zur Promotion kann in der Regel nicht zugelassen werden, wer im gleichen Fachgebiet an anderer Stelle bereits die Annahme zur Promotion beantragt hat, als Doktorand/Doktorandin angenommen oder in einem Promotionsverfahren endgültig gescheitert ist.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die von der Doktorandin/dem Doktoranden vorgelegte Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und originäre wissenschaftliche Ergebnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation muss grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Abweichungen von dieser Regelung kann die Graduierungskommission genehmigen, wenn eine qualifizierte Begutachtung gesichert ist. Jede Dissertation muss eine strukturierte Zusammenfassung in deutscher Spra...
      § 6 Dissertation

      (1) Die von der Doktorandin/dem Doktoranden vorgelegte Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und originäre wissenschaftliche Ergebnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation muss grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Abweichungen von dieser Regelung kann die Graduierungskommission genehmigen, wenn eine qualifizierte Begutachtung gesichert ist. Jede Dissertation muss eine strukturierte Zusammenfassung in deutscher Sprache beigefügt werden.

      (3) Gruppenarbeiten sind nur zulässig, wenn es sich um interdisziplinäre Themenstellungen handelt und eine getrennte Bearbeitung dem Anliegen des Themas nicht gerecht wird. Es dürfen höchstens drei Dok-torandinnen/Doktoranden an einer Gruppenarbeit beteiligt sein. Der individuelle Beitrag jeder Doktorandin/jedes Doktoranden muss deutlich abgrenzbar und bewertbar sein und den Anforderungen gemäß Abs. 1 genügen.

      (4) Die Ergebnisse bereits vorher erbrachter Prüfungsarbeiten können für die Dissertation verwendet wer-den. Teile der Dissertation dürfen vorher veröffentlicht worden sein; hierüber hat die Doktorandin/der Doktorand eine Erklärung abzugeben.
      (5) Eine kumulative Dissertation ist zulässig. Die Arbeiten müssen den Anforderungen nach Absatz 1 genügen. Koautorinnen und Koautoren von verwendeten Publikationen können mit Ausnahme der Betreuerin/des Betreuers nicht Gutachter nach § 8 sein. Näheres regelt ein Kriterienkatalog (Anlage 4).

      (6) Der Dissertation muss ein Titelblatt nach dem in Anlage 1 dargestellten Muster vorangestellt werden.

      (7) In der Dissertation hat die Doktorandin/der Doktorand in Form eines Literaturverzeichnisses anzu-geben, welche Quellen und Hilfsmittel sie/er für die Arbeit herangezogen hat. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß zitiert werden, müssen entsprechend kenntlich gemacht sein.

      (8) Die Dissertation muss eine Erklärung der Doktorandin/des Doktoranden enthalten, in der versichert wird, dass sie/er die Arbeit selbständig angefertigt hat und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden (Anlage 2).

      (9) Die Dissertation muss einen Lebenslauf enthalten, der insbesondere den Berufs- und Bildungsweg der Doktorandin/des Doktoranden beschreibt.

      (10) Die Dissertation muss in gedruckter Fassung und als digitales Dokument vorgelegt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar 13/2021
  • Hochschulporträt
    „Gemeinsam unsere Zukunft gestalten: Die Bauhaus-Universität Weimar bietet das passende konstruktiv-dynamische Umfeld, um nachhaltigen Wandel konkret und angewandt voranzutreiben.”
    Prof. Peter Benz
    Präsident der Bauhaus-Universität Weimar
    Universität mit klarem Profil

    Architektur und Urbanistik, Bauingenieurwesen, Kunst und Gestaltung und Medien: Die Bauhaus-Universität Weimar verfügt über ein klares Profil. In Wissenschaft und Kunst wird hier an der Konzeption, Konstruktion und Gestaltung gegenwärtiger und zukünftiger Lebensräume gearbeitet – analytisch, kreativ und innovationsfreudig.

    Das Spektrum an den vier Fakultäten gründet in der Verbindung wissenschaftlicher, technischer und kreativ-künstlerischer Arbeiten. In Anknüpfung an die Wurzeln des historischen Bauhauses unter Walter Gropius steht "Bauhaus" im Universitätsnamen für Experimentierfreude, Offenheit, Kreativität und Internationalität.

    Icon: uebersicht
    analytisch, kreativ, innovationsfreudig und praxisnah
    Icon: uebersicht
    projektorientiertes Arbeiten ermöglicht persönliche Entfaltung
    Studieren an einem experimentellen Ort

    Das Spektrum der Bauhaus-Universität Weimar umfasst ca. 40 Studiengänge bzw. -programme und reicht von der Freien Kunst über Design, Visuelle Kommunikation, Mediengestaltung, -wissenschaft und -informatik bis zu Architektur, Bauingenieurwesen, Ingenieurwissenschaft und Umwelt sowie Management.

    In allen wissenschaftlichen Bereichen spielt, wie auch in der künstlerischen Entwicklung, die Praxisnähe eine wichtige Rolle. Projektorientiertes Arbeiten ermöglicht die persönliche Entfaltung und sichert in Kombination mit exzellenter Forschung und Lehre sehr gute Zukunftschancen.

    Icon: studium
    praxisnah in allen wissenschaftlichen Bereichen
    Icon: studium
    projektorientiertes Arbeiten fördert persönliche Entfaltung
    Forschung und Nachwuchsförderung

    Die Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar ist vielseitig, international und interdisziplinär. Neben den Forschungsschwerpunkten "Digital Engineering" und "Kulturwissenschaftliche Medienforschung" existieren weitere Forschungsfelder wie "Stadt, Architektur und Umwelt", "Material und Konstruktion" und "Kunst.Design.Wissenschaft".

    In allen Forschungszweigen unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar auf vielfältige Weise den wissenschaftlichen Nachwuchs. Intensive Betreuung bieten strukturierte Promotionsstudiengänge: Teamarbeit, Curriculum und Praxisbezug schaffen dabei die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Promotion.

    Icon: forschung
    vielseitig, international und interdisziplinär
    Icon: forschung
    unterstützt wissenschaftlichen Nachwuchs
    Foto: Luftaufnahme des Hauptgebäudes der Bauhaus-Universität Weimar
    Foto: Studierende sitzen auf dem Campus der Bauhaus-Universität Weimar und unterhalten sich
    Foto: Studentinnen der Bauhaus-Universität Weimar arbeiten an einer Holzsägemaschine
    Foto: Mithilfe einer Dummy Puppe wird in der Klimakammer der Bauhaus-Universität Weimar der Einfluss von Mensch und Raumklima simuliert

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