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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Steckbrief

  • Hochschule Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Biowissenschaften
  • Promotionsfach / fächer Biologie; Pharmazie
  • Sachgebiet(e) Biologie, allgemeine; Pharmazie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann als Doktorandin oder Doktorand in der Regel zugelassen werden, wer:
      1. einen Masterstudiengang,
      2. einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
      3. einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht mit einer Prüfu...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann als Doktorandin oder Doktorand in der Regel zugelassen werden, wer:
      1. einen Masterstudiengang,
      2. einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
      3. einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
      Ein Studienabschluss an einer ausländischen, einer Universität gleichgestell-ten Hochschule, kann vom Promotionsausschuss unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen als gleichwertig anerkannt werden.

      (2) Der Abschluss muss eine ausreichende wissenschaftliche Eignung erkennen lassen. Über den Grad der wissenschaftlichen Eignung, die durch Studieninhalte, Studienleistungen sowie die während des Studiums entwickelte Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bestimmt wird, entscheidet der Promotionsausschuss. Dabei kann der Promotionsausschuss gegebenenfalls Auflagen für die Promotion festlegen.

      (3) Die Gesamtfakultät kann auf Vorschlag der betreffenden Fakultät für einzel-ne Promotionsfächer eine Mindestnote des Abschlussexamens als Voraussetzung für die Zulassung festlegen. Diese Mindestnote wird im Anlage 2 aufgeführt. Bewerber bzw. Bewerberinnen mit einer schlechteren Note als der Mindestnote können aus besonderen Gründen im Einzelfall durch Beschluss des Promotionsausschusses zugelassen werden. Soweit nichtvergleichbare Notenskalen ausländischer Abschlüsse vorliegen, entscheidet der Promotionsausschuss im Rahmen der Überprüfung der Gleichwertigkeit nach Absatz 1.

      (4) Wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin das Abschlussexamen nicht in dem Fach abgelegt hat, in dem er bzw. sie die Dissertation anfertigen möchte, so muss er bzw. sie dem Promotionsausschuss ausreichende theoretische Fachkenntnisse und praktische Fähigkeiten im Promotionsfach nachweisen, die in der Regel dem Standard der üblichen Abschlussprüfung (Diplom, Magister, Master, Staatsexamen) entsprechen. Das gilt hinsichtlich der praktischen
      Fähigkeiten auch für einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin, der bzw. die beim Studienabschluss Staatsexamen oder Master of Education die wissenschaftliche Arbeit nicht in dem Fach angefertigt hat, in dem er bzw. sie seine bzw. ihre Dissertation anfertigen möchte.ˮ
      Der Nachweis kann durch bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen -soweit diese für das Promotionsfach und im Zusammenhang mit der beabsichtigten Dissertation einschlägig sind- oder durch ein erfolgreich absolviertes Vorbereitungsstudium nach Absatz 6 mit der Erbringung zusätzlicher Leistungen. Für die Zulassung im Fach Astronomie muss ein Abschlussexamen im Fach Physik oder im Fach Mathematik oder der Nachweis von entsprechenden Fachkenntnissen und Fähigkeiten in einem dieser Fächer vorliegen.

      (5) Besonders qualifizierte Bachelor-Absolventen bzw. Absolventinnen und Kandidaten bzw. Kandidatinnen ohne ein zum Diplom, Magister, Master oder Staatsexamen gleichwertiges Abschlussexamen, das zur Promotion qualifiziert, können –sofern der Promotionsausschuss überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen aus dem bisherigen Studium feststellt- die Möglichkeit erhalten, sich in einem Vorbereitungsstudium nach Abs. 5 für eine Promotion zu qualifizieren, oder können auf die Absolvierung des Masterstudiums verwiesen werden, sofern dieses von der betreffenden Fakultät angeboten wird.

      (6) Über das Vorliegen ausreichender einschlägiger Fachkenntnisse und Fähigkeiten bzw. über die Zulassung zum Vorbereitungsstudium entscheidet der Promotionsausschuss. Die im Rahmen des Vorbereitungsstudiums zu erbringenden Leistungen -und den hierfür zur Verfügung stehenden Zeitraumlegt im Einzelfall der Promotionsausschuss im Benehmen mit den jeweiligen Fachvertretern bzw. Fachvertreterinnen fest. Sie können den Besuch von Lehrveranstaltungen einschließlich zugehöriger Studienleistungen oder eine wissenschaftliche Arbeit oder eine Kombination hiervon umfassen. Die wissenschaftliche Arbeit entspricht in ihren Anforderungen einer Diplom-, Master- oder Staatsexamensarbeit. Der Promotionsausschuss bestellt die Gutachter bzw. Gutachterinnen für die Arbeit sowie die Prüfer bzw. Prüferinnen für ein abschließendes Kolloquium von etwa einer Stunde Dauer. Durch das Kolloquium muss der Kandidat bzw. die Kandidatin nachweisen, dass er bzw. sie im Promotionsfach über Kenntnisse verfügt, die dem Standard der üblichen Abschlussprüfung entsprechen. Arbeit und Kolloquium werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet; das Kolloquium kann einmal wie-derholt werden.

      (7) Zur Promotion können auch Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiengangs einer Fachhochschule oder Berufsakademie zugelassen werden, wenn sie
      a) ein überdurchschnittliches Abschlussergebnis erzielt und
      b) ein Eignungsfeststellungsverfahren mit Erfolg absolviert haben.
      Das Eignungsfeststellungsverfahren wird vom zuständigen Promotionsausschuss eingeleitet und dient dem Nachweis der für die Promotion in dem vorgesehenen Dissertationsgebiet erforderlichen Befähigung. Der Promotionsausschuss setzt die zum Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen fest. Das Eignungsfeststellungsverfahren soll in der Regel nach drei Semestern abgeschlossen sein.

      (8) Wer bereits in einem Promotionsfach der Naturwissenschaftlich-Mathematischen Gesamtfakultät einen Doktorgrad erworben hat, kann nur mit Zustimmung der Gesamtfakultät zu einem weiteren Promotionsverfahren in einem anderen Promotionsfach der Gesamtfakultät zugelassen werden. Wer bereits den Grad Dr. sc. hum. erworben hat, kann nicht mehr zugelas-sen werden, es sei denn, er bzw. sie kann ein weiteres wissenschaftliches Studium nachweisen, auf dessen Grundlage die Verleihung des Grades Dr. rer. nat. erfolgen kann.

      (9) Das Zulassungsverfahren ist innerhalb von maximal 6 Monaten abzuschließen. Wird ein Kandidat bzw. eine Kandidatin nur unter Auflagen gemäß Abs. 2 bis 7 zum Vorbereitungsstudium bzw. Eignungsfeststellungsverfahren zugelassen, so wird dieser Zeitraum nicht auf die 6-Monatsfrist angerechnet.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, selbständige Forschungsleistungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin enthalten und zum Fortschritt der Wissenschaft beitragen.

      (2) Ergebnisse der Dissertation können im Einvernehmen mit dem Betreuer bzw. den Betreuern ganz oder teilweise vor der Zulassung zum Prüfungsverfahren veröffentlicht werden. Dies schließt die Möglichkeit einer kumulativen Dissertation ein; Näheres regeln die einzelnen Fa...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, selbständige Forschungsleistungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin enthalten und zum Fortschritt der Wissenschaft beitragen.

      (2) Ergebnisse der Dissertation können im Einvernehmen mit dem Betreuer bzw. den Betreuern ganz oder teilweise vor der Zulassung zum Prüfungsverfahren veröffentlicht werden. Dies schließt die Möglichkeit einer kumulativen Dissertation ein; Näheres regeln die einzelnen Fakultäten für ihren Bereich (siehe Anhang).

      (3) Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Eine deutsche und eine englische Kurzfassung der wichtigsten Ergebnisse sind dem eigentlichen Text voranzustellen. In besonderen Ausnahmefällen wird der Promotionsausschuss prüfen, ob eine andere Sprache genehmigt werden kann.

      Anlage 2 (Fakultätsspezifische Regelungen)

      Zu § 7 Abs. 2
      Kumulative Dissertationen sind in der Fakultät für Biowissenschaften nicht zulässig.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Nein
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungsblatt des Rektors 2015, S. 913 ff.
    • zuletzt geändert am 20.03.2024
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Heidelberg – weltoffen, vielfältig, der Zukunft zugewandt. Wir stehen für exzellente Grundlagenforschung, forschungsorientierte Lehre und Transfer unserer Erkenntnisse in die Gesellschaft.”
    Prof. Dr. Frauke Melchior
    Rektorin der Universität Heidelberg
    Foto: Blick auf die Alte und Neue Universität Heidelberg.
    Universität Heidelberg

    Die 1386 gegründete Universität Heidelberg ist eine Forschungsuniversität internationaler Prägung, deren Fächerspektrum die Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften sowie die Natur-, Ingenieur- und Lebenswissenschaften einschließlich der Medizin umfasst.

    Ihre Erfolge in allen Förderlinien der Exzellenzinitiative und der Exzellenzstrategie sowie in internationalen Rankings belegen die führende Rolle der Universität Heidelberg in der Wissenschaftslandschaft.

    Ziel der Universität Heidelberg ist es, hervorragende Einzeldisziplinen weiterzuentwickeln, angesichts komplexer Herausforderungen den Dialog und die Zusammenarbeit über traditionelle Fächergrenzen hinweg weiter auszubauen, und ihre Forschungsergebnisse in die Gesellschaft zu tragen.

    Eine Stärke der Universität Heidelberg ist insbesondere auch ihre enge Zusammenarbeit mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen vor Ort sowie ihre Einbindung in ein weltweites Netzwerk von Lehr- und Forschungskooperationen.

    Icon: uebersicht
    Forschungsuniversität internationaler Prägung mit breitem Fächerspektrum
    Icon: uebersicht
    enge Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    Studium und Lehre

    In der Ausbildung ihrer Studierenden und der frühen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses setzt die Ruperto Carola auf Schwerpunkte in der forschungsbasierten Lehre und hervorragende Bedingungen für ein interdisziplinäres Studium.
    Mit mehr als 180 Studiengängen bietet die Universität Heidelberg eine herausragende Vielfalt von Fachkombinationen, die die Ausprägung individueller Studienprofile fördert.

    Icon: studium
    bietet herausragende Vielfalt von Fachkombinationen
    Icon: studium
    hervorragende Bedingungen für ein interdisziplinäres Studium
    Forschung

    Ziel der Universität Heidelberg ist es, hervorragende Einzeldisziplinen weiterzuentwickeln, angesichts komplexer Herausforderungen den Dialog und die Zusammenarbeit über traditionelle Fächergrenzen hinweg weiter auszubauen, und ihre Forschungsergebnisse für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen.

    Ein besonderes Anliegen ist dabei die frühe Heranführung des wissenschaftlichen Nachwuchses an die eigenverantwortliche Forschung. Mit mehr als 9.000 Doktoranden qualifiziert sich die größte Zahl von Promovierenden in Deutschland an der Ruperto Carola. In der Ausbildung und Förderung ihrer Doktoranden steht die Universität Heidelberg in engem Verbund mit ihren starken außeruniversitären Partnern.

    Icon: forschung
    steht in einem engen Verbund mit ihren starken außeruniversitären Partnern
    Icon: forschung
    führt wissenschaftlichen Nachwuchs früh an eigenverantwortliche Forschung heran
    Foto: Blick auf das Gebäude der Universität Heidelberg mit großem Logo.
    Foto: Zwei Studierende der Universität Heidelberg stehen an einer Treppe.
    Foto: Zwei Studierende gehen über eine Treppe in der Universität Heidelberg.
    Foto: Studierende der Universität Heidelberg sitzen zusammen und unterhalten sich.

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