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Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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Steckbrief

  • Hochschule Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Chemie und Pharmazie
  • Promotionsfach / fächer Chemie; Pharmazie
  • Sachgebiet(e) Chemie, allgemeine; Pharmazie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Voraussetzungen

      Für das Promotionsverfahren kann angenommen werden, wer die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

      1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss die allgemeine Hochschulreife oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine diesen Schulabschlüssen äquivalente Hochschulzugangsberechtigung unter Berücksichtigung der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlic...
      § 7 Voraussetzungen

      Für das Promotionsverfahren kann angenommen werden, wer die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

      1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss die allgemeine Hochschulreife oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine diesen Schulabschlüssen äquivalente Hochschulzugangsberechtigung unter Berücksichtigung der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen nach dem Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBI) in der jeweils geltenden Fassung besitzen.

      2. Die Bewerberin oder der Bewerber muss ein mindestens vierjähriges ordentliches Studium an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule oder ein Masterstudium an einer Universität oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften erfolgreich absolviert haben.

      3. Die Bewerberin oder der Bewerber muss a) über einen Diplom- oder Mastergrad in einem naturwissenschaftlichen universitären oder Fachhochschul-Studiengang verfügen, der einen sinnvollen inneren Zusammenhang zum Fachgebiet des Promotionsvorhabens aufweist. Hierzu wird von der oder dem Vorsitzenden eine Liste geführt, die regelmäßig fortgeschrieben und auf ortsüblichem Weg veröffentlicht wird oder b) die Erste Staatsprüfung für das Lehramt Chemie an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit den Unterrichtsfächern Biologie, Geographie, Informatik, Mathematik oder Physik oder c) den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder den Zweiten Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung für Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker erfolgreich abgelegt haben.

      4. Ein Hochschulabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird in der Regel als Zulassungsvoraussetzung anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen und Lernergebnisse. In Zweifelsfällen kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Den Vorgaben der Akademischen Prüfstelle und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ist Folge zu leisten.

      5. In Zweifelsfällen kann eine Anerkennung vorläufig erfolgen und von Auflagen hinsichtlich während des ersten Jahres der Promotionsphase zu erwerbenden und nachzuweisenden Kompetenzen abhängig gemacht werden. Über die Erfüllung der Auflagen entscheidet das Fachmentorat gemäß § 4 Abs. 2. Die Entscheidung muss dem Promotionsausschuss angezeigt werden, der über die endgültige Zulassung entscheidet.

      6. Bewerberinnen oder der Bewerber, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, müssen gegenüber dem Fachmentorat in geeigneter Weise nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse in einer der beiden Sprachen besitzen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung über ein Thema aus dem Wirkungsbereich der Fakultät für Chemie und Pharmazie, durch welche die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch regelgerecht bearbeiten zu können. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen und darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in einem anderen Prüfungsverfahren vorgel...
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung über ein Thema aus dem Wirkungsbereich der Fakultät für Chemie und Pharmazie, durch welche die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch regelgerecht bearbeiten zu können. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen und darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in einem anderen Prüfungsverfahren vorgelegen haben.

      (2) An Stelle einer monographischen Dissertationsschrift als schriftliche Promotionsleistung kann nach Genehmigung durch das Fachmentorat eine publikationsbasierte Promotionsschrift als kumulative oder teilkumulative Dissertation angefertigt werden. Kumulative oder teilkumulative Dissertationen beruhen auf der vollständigen oder ausschnittsweisen Übernahme von Texten und Abbildungen aus in international anerkannten Fachzeitschriften in einem Peer-Review-Verfahren veröffentlichten oder zur Veröffentlichung angenommenen Manuskripten, auch in Form von Übersetzungen, bei denen die Promovendin oder der Promovend als Autorin oder als Autor einen wesentlichen Anteil der Forschungsleistung und der schriftlichen Ausarbeitung geleistet hat (Hauptautorenschaft). Bei einer vollständig kumulativen Dissertation sollen mindestens drei der für die Dissertation herangezogenen Publikationen von der Promovendin oder dem Promovenden als Hauptautorin oder Hauptautor verfasst worden sein. Im Falle von teilkumulativen Dissertationen kann die Anzahl an Veröffentlichungen der Promovendin oder des Promovenden mit Hauptautorenschaft reduziert werden und durch einen entsprechenden Teil an selbständig verfassten Text ersetzt werden. Die Autorenschaften sind gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 mit den von der Fakultät für Chemie und Pharmazie bereitgestellten Formblättern zu bestätigen und der Promotionsakte beizufügen. Die Darstellung der Eigenanteile an den jeweiligen Publikationen sind gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 8. anzugeben und in der Dissertation einzubinden.
      Die Übernahme von Publikationen bzw. Teilen davon in die Dissertation ist dort an geeigneter Stelle durch Angabe der vollständigen bibliographischen Daten kenntlich zu machen. Weiterhin sind etwaige Bestimmungen der Verwertungsrechte-Inhaber bzw. gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 6 zu beachten. Im Anhang der Dissertation ist der jeweilige Eigenanteil der Promovendin oder des Promovenden an den Publikationen bzw. Manuskripten in einer gemäß den Vorgaben des Promotionsausschusses festgelegten Form anzugeben. Dem kumulativen Teil ist eine Einleitung in das Forschungsthema voranzustellen und eine ausführliche gemeinsame Diskussion aller Teile anzufügen.

      (3) Die Dissertation soll als gedrucktes Manuskript in einer zur Vervielfältigung geeigneten Qualität nicht größer als im Format DIN A 4, doppelseitig beschrieben, nach Absprache mit dem Fachmentorat in deutscher, englischer oder bei Dissertationen gemäß § 11 Abs. 2 in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden. Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Wörtlich oder nahezu wörtlich dem fremden Schrifttum entnommene Stellen sind gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 6 kenntlich zu machen. Die Dissertation muss fest gebunden und mit Seitenzahlen versehen sein. Der Umschlag kann individuell gestaltet werden. Die Dissertationsschrift muss mindestens folgende Gliederungspunkte beinhalten:
      1. Titelblatt gemäß Anlage 1,
      2. zweite Seite gemäß Anlage 2,
      3. Inhaltsverzeichnis,
      4. Einleitung,
      5. Hauptteil: monographische Darstellung der Forschungsergebnisse oder kumulative bzw. teilkumulative Form gemäß § 11 Abs. 2,
      6. Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache,
      7. Literaturverzeichnis,
      8. bei kumulativen oder teilkumulativen Dissertationen Darstellung des Eigenanteils und der individuellen Beiträge aller Mitautorinnen oder Mitautoren in der vom Promotionsausschuss angegebenen Form.

      (4) Eine Abhandlung, die die Promotionsstudentin oder der Promotionsstudent in einem anderen Verfahren zur Erlangung eines Doktorgrades eingereicht hat, kann als Dissertation nicht vorgelegt werden (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 5).
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Allgemeine Grundlagen
      ...
      (3) Auch bei binationalen Promotionsverfahren, die durch entsprechende Kooperationsverträge mit Universitäten anderer Länder zustande kommen, kann gemeinsam mit der ausländischen Universität nur ein Doktorgrad verliehen werden. Die vertragliche Ausgestaltung solcher Abkommen bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses.
      ...
      § 1 Allgemeine Grundlagen
      ...
      (3) Auch bei binationalen Promotionsverfahren, die durch entsprechende Kooperationsverträge mit Universitäten anderer Länder zustande kommen, kann gemeinsam mit der ausländischen Universität nur ein Doktorgrad verliehen werden. Die vertragliche Ausgestaltung solcher Abkommen bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses.
      ...
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Veröffentlichungen der Universität Würzburg 58/2017
    • zuletzt geändert am 05.07.2022
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Würzburg ist dem Motto "Wissenschaft für die Gesellschaft" verpflichtet. Unseren Studierenden bieten wir exzellente Forschung und Lehre; sie lernen hier aktuelles Wissen und kritisches Denken.”
    Prof. Dr. Paul Pauli
    Präsident der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
    Allgemeines

    Forschung und Lehre an der JMU beruhen auf sechs Schwerpunkten: Moleküle, Zellen und Organismen / Molekulare Chemie, Neue Materialien und Quanteneffekte / Digitalität, Datenwissenschaften und Algorithmen / Globale Herausforderungen / Kulturelle Sphären / Institutionen, Normen und Verhalten. In all diesen Bereichen legt die JMU großen Wert auf Kooperationen mit der Wirtschaft und auf den Transfer von Wissen in die Gesellschaft – ganz im Sinne ihres Leitspruchs „Science for Society“.

    Icon: uebersicht
    Kooperationen mit der Wirtschaft und Transfer von Wissen in die Gesellschaft
    Icon: uebersicht
    moderne Lehre mit neuen Formaten wie "Invertred Classrooms"
    Studium und Lehre

    Neben Klassikern wie Jura, Medizin, Philosophie und Theologie gibt es an der JMU viele innovative Studiengänge, etwa Informatik und Nachhaltigkeit oder KI und Data Science. Dazu kommen Lehramtsstudiengänge für fast alle Schularten. Ihre Lehre entwickelt die JMU mit neuen Formaten laufend weiter. Damit das Studium glatt anlaufen kann, bietet die JMU in den Naturwissenschaften Vorkurse in Informatik, Mathematik und Physik, Biologie und Chemie an. Auch in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wird niemand allein gelassen: Hier werden die Lehrveranstaltungen oft von Tutorien begleitet, in denen ältere Studierende mit den Erstis in Kleingruppen arbeiten.

    Icon: studium
    bietet vielfältige und innovative Studiengänge
    Icon: studium
    in der Studieneingangsphase werden Uni-Neulinge intensiv unterstützt
    Forschung

    Ihre Forschungserfolge verdankt die JMU ihren hochkarätigen und weltweit vernetzten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie ihren fächerübergreifenden Forschungszentren in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, den Naturwissenschaften und der Medizin. Im bundesweiten Wettbewerb „Exzellenzstrategie“ 2018 hat die JMU mit der TU Dresden einen Exzellenzcluster in Physik eingeworben. Internationale Rankings bestätigen die Spitzenstellung der Uni Würzburg immer wieder aufs Neue. Regelmäßig gehen renommierte Auszeichnungen an die JMU – etwa Leibniz-Preise der DFG oder Grants des Europäischen Forschungsrates. In den vier Graduiertenschulen der Universität promovieren junge Leute aus über 60 Nationen.

    Icon: forschung
    strebt nach neuen Erkenntnissen in zukunftsrelevanten Forschungsbereichen
    Icon: forschung
    das breitgefächerte Forschungsspektrum bietet WissenschaftlerInnen viele Möglichkeiten zu fruchtbarer Zusammenarbeit
    Foto: Studierende vor dem Gebäude der Alten Universität in der Neubaustrasse
    Foto: Studierende unterhalten sich im zentralen Hörsaalgebäude
    Foto: Studierende bei der Konstruktion des Mini-Satelliten UWE-2 im Reinraum

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