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Technische Universität Clausthal

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Steckbrief

  • Hochschule Technische Universität Clausthal
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Bergbau; Elektrische Energietechnik; Geologie/Paläontologie; Geophysik; Geotechnik und Markscheidewesen; Mineralogie; Umweltwissenschaften; Wirtschaftswissenschaften
    Bergbau; Elektrische Energietechnik ...
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes, einschlägiges Diplom-, Magister-, Staatsexamens- oder Masterstudium an einer Hochschule in dem Fachgebiet voraus, für das die Promotion gewünscht wird. Das Fachgebiet der angestrebten Promotion muss einem in der durchführenden Fakultät angebotenen universitären Masterstudiengang zuzuordnen sein. Wird die Promotion in einem gegenüber dem Studienabschluss ande...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes, einschlägiges Diplom-, Magister-, Staatsexamens- oder Masterstudium an einer Hochschule in dem Fachgebiet voraus, für das die Promotion gewünscht wird. Das Fachgebiet der angestrebten Promotion muss einem in der durchführenden Fakultät angebotenen universitären Masterstudiengang zuzuordnen sein. Wird die Promotion in einem gegenüber dem Studienabschluss anderen Fachgebiet angestrebt, kann die
      Fakultät den Promotionszugang von weiteren Auflagen abhängig machen und die Erbringung zusätzlicher Leistungsnachweise im Rahmen des Promotionsstudiums vorschreiben. Diese Auflagen sind in den Bescheid zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand nach § 5 Abs. 5 aufzunehmen. Die Doktorandinnen und Doktoranden haben diese Auflagen spätestens bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens zu erfüllen und nachzuweisen.

      (2) Personen mit besonderer Befähigung, die über einen einschlägigen Bachelorabschluss verfügen, können aufgrund einer Eignungsfeststellung in Form der "Vorstellung des wissenschaftlichen Vorhabens" zur Promotion zugelassen werden. Gleiches gilt für Diplom-Absolventinnen und Diplom-Absolventen von Fachhochschulen. Einzelheiten des Verfahrens regeln die Fakultäten in einer Richtlinie.

      (3) Ausländische Studienabschlüsse bedürfen der Anerkennung durch die Zulassungsstelle für internationale Bewerberinnen und Bewerber im Internationalen Zentrum Clausthal. Die Anerkennung setzt die Gleichwertigkeit mit den inländischen Abschlüssen voraus. Bei der Entscheidung über die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse sind die von der Kultusministerkonferenz und der
      Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen oder entsprechende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (4) Sofern für Promotionsstudiengänge bzw. Promotionskollegs
      Zulassungsbeschränkungen und/oder Auswahlverfahren vorgesehen sind, werden die Einzelheiten in den betreffenden Ordnungen geregelt.

      (5) Die Voraussetzungen für die Einschreibung regelt im Übrigen die Immatrikulationsordnung.

      (6) Die Zulassung zur Promotion wird versagt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber einen bei einer anderen Hochschule gestellten Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand oder auf Eröffnung des Promotionsverfahrens mit einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Dissertation nicht zurückgenommen hat. Die Zulassung kann ohne Begründung versagt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber sich bereits erfolglos mit einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Dissertation einem Promotionsverfahren unterzogen hat.

      (7) Träger eines deutschen Doktorgrades können in demselben Fachgebiet keinen
      weiteren Doktorgrad erwerben.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Mit ihrer bzw. seiner Dissertation weist die Doktorandin oder der Doktorand ihre oder seine Fähigkeit nach, durch selbstständige vertiefte wissenschaftliche Arbeit Ergebnisse zu erzielen, die der Weiterentwicklung des Fachgebietes dienen, aus dem die Dissertation stammt.

      (2) Die Fakultäten können (ggf. nur für bestimmte Fachgebiete) kumulative Dissertationen zulassen, wodurch die Doktorandin oder der Doktorand den Nachweis gemäß Absatz 1 erbringt. Die ku...
      § 9 Dissertation

      (1) Mit ihrer bzw. seiner Dissertation weist die Doktorandin oder der Doktorand ihre oder seine Fähigkeit nach, durch selbstständige vertiefte wissenschaftliche Arbeit Ergebnisse zu erzielen, die der Weiterentwicklung des Fachgebietes dienen, aus dem die Dissertation stammt.

      (2) Die Fakultäten können (ggf. nur für bestimmte Fachgebiete) kumulative Dissertationen zulassen, wodurch die Doktorandin oder der Doktorand den Nachweis gemäß Absatz 1 erbringt. Die kumulierten Arbeiten müssen unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung entstanden sein. Es ist eine ausführliche Darstellung voranzustellen, die eine kritische Einordnung der Forschungsthemen und der wichtigsten Erkenntnisse aus den Publikationen in den Kontext der wissenschaftlichen Literatur zum Thema, den inneren Zusammenhang der Veröffentlichungen sowie die Würdigung des individuellen eigenen Beitrags und ggf. des Beitrags der weiteren Autoren an den jeweiligen Publikationen vornimmt. Details hierzu kann die Fakultät in einem Leitfaden regeln.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (4) Die Gutachterinnen und Gutachter prüfen unabhängig voneinander, ob die vorgelegte Dissertation als Promotionsleistung angenommen werden kann. Sie beurteilen in ihren schriftlichen Gutachten die wissenschaftliche Leistung der Dissertation, empfehlen die Annahme oder Ablehnung der Dissertation und schlagen im Fall der Annahme der Dissertation folgende Noten vor:
      „ausgezeichnet‘‘ oder „summa cum laude‘‘ (= 0)
      „sehr gut‘‘ oder „magna cum laude‘‘ (= 1)
      „gut‘‘ oder „cum laude‘‘ (= 2)
      „genügend‘‘ oder „rite‘‘ (= 3).
      Eine Bewertung mit dem Vorschlag „ausgezeichnet‘‘ bedarf einer ausführlichen
      Begründung.

      (5) Die Gutachten sollen in einem angemessenen Zeitraum nach Eröffnung des Promotionsverfahrens vorliegen. Ist eine Gutachterin oder ein Gutachter nicht in der Lage, ihr oder sein Gutachten in angemessener Frist zu erstellen, kann vom Fakultätsrat eine neue Gutachterin oder ein neuer Gutachter bestellt werden.

      (6) Hat sich nur eine Gutachterin oder ein Gutachter gegen eine Annahme der Dissertation ausgesprochen, tritt die Promotionskommission unter Vorsitz der Dekanin oder des Dekans vollständig zusammen. Dabei wird entweder dem Fakultätsrat empfohlen, eine weitere Gutachterin oder einen weiteren Gutachter zu bestellen, welche/welcher stimmberechtigtes Mitglied der Promotionskommission wird, oder die Dekanin oder den Dekan zu ermächtigen, dass einmalig in einer angemessen gesetzten Frist eine umgearbeitete Fassung der Dissertation zugelassen wird; Auflagen für die Umarbeitung sind der Doktorandin oder dem Doktoranden mitzuteilen. Die überarbeitete Fassung wird den Gutachterinnen und Gutachtern zugeleitet. Die ablehnende Gutachterin oder der ablehnende Gutachter begutachtet die überarbeitete Fassung.

      (7) Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation zusammen mit den Gutachten im Dekanat ausgelegt, und die Dekanin oder der Dekan der Fakultät teilt den Mitgliedern der Hochschullehrergruppe und hauptamtlichen Privatdozentinnen oder Privatdozenten sowie den gemäß § 6 Abs. 1 d zur Betreuung berechtigten Nachwuchsgruppenleiterinnen oder Nachwuchsgruppenleitern der Technischen Universität Clausthal das Thema der Dissertation mit und übersendet ihnen je eine Kopie der Zusammenfassung der Dissertation. Die Frist zur Einsichtnahme beträgt 14 Tage. Die Mitglieder der Hochschullehrergruppe und hauptamtlichen Privatdozentinnen oder Privatdozenten sowie die gemäß § 6 Abs. 1 d zur Betreuung berechtigten Nachwuchsgruppenleiterinnen oder Nachwuchsgruppenleiter der Technischen Universität Clausthal sind innerhalb der Auslegefrist berechtigt, Einsicht zu nehmen und schriftlich Einspruch gegen die Dissertation oder die in den Gutachten empfohlene Annahme, Ablehnung oder Bewertung der Dissertation einzulegen. Der Einspruch ist innerhalb einer Woche schriftlich zu begründen. Die Dekanin oder der Dekan kann auch den im Ruhestand befindlichen und entpflichteten Professorinnen und Professoren der Technischen Universität Clausthal die Einsicht in die Dissertation und die Gutachten gewähren.

      (8) Haben sich alle Gutachterinnen oder Gutachter für die Annahme der Arbeit ausgesprochen und liegt kein Einspruch vor, so gilt die Dissertation als angenommen. Haben sich mindestens zwei Gutachterinnen oder Gutachter gegen eine Annahme der Dissertation ausgesprochen und es liegt kein Einspruch vor, so gilt die Dissertation als abgelehnt. Empfiehlt das zusätzliche Gutachten nach Abs. 6 die Annahme und liegt dagegen kein Einspruch vor, wird das Promotionsverfahren fortgesetzt.

      (9) Wurde ein Einspruch gegen die vorgeschlagene Annahme oder Ablehnung erhoben, so tritt die Promotionskommission vollständig zusammen und entscheidet mit einfacher Mehrheit ggf. nach Anhörung dessen, der Einspruch erhoben hat, über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation. Vor der Beschlussfassung kann die Promotionskommission bei der Fakultät die Einholung eines weiteren Gutachtens beantragen. Daraufhin wird die Dissertation mit allen Gutachten erneut ausgelegt.

      (10) Ein gegen die Bewertung erhobener Einspruch wird von der Promotionskommission gemäß § 9 Abs. 12 behandelt.

      (11) Ist die Dissertation abgelehnt worden, so ist das Promotionsverfahren beendet. Der Doktorandin oder dem Doktoranden ist dieses Ergebnis durch die Dekanin oder den Dekan der Fakultät schriftlich mitzuteilen. Eine Ausfertigung der zurückgewiesenen Dissertation ist mit sämtlichen Gutachten zu den Akten der Fakultät zu nehmen.

      (12) Die Promotionskommission entscheidet auf der Grundlage der von den Gutachterinnen oder Gutachtern vorgeschlagenen Noten sowie ggf. unter Berücksichtigung eines Einspruches gegen die Bewertung und ggf. Anhörung des oder der Einsprechenden über die Note der Dissertation. Die Gutachterinnen oder Gutachter einigen sich in der Sitzung der Promotionskommission auf eine Note der Dissertation. Sofern nicht alle Gutachter die Annahme empfohlen haben, muss die Promotionskommission bei dieser Beschlussfassung vollständig anwesend sein. Findet keine Einigung statt, wird das arithmetische Mittel der vorgeschlagenen Noten gebildet, wobei ein ablehnendes Gutachten unberücksichtigt bleibt. Eine Note
      bis einschl. 0,3 gilt als „ausgezeichnet‘‘ („summa cum laude‘‘),
      bis einschl. 1,5 als „sehr gut‘‘ („magna cum laude‘‘),
      bis einschl. 2,5 als „gut‘‘ („cum laude‘‘) und
      bis 3,0 als „genügend‘‘ („rite‘‘).
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen promotionsberechtigten Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung im Einzelfall zwischen der Technischen Universität Clausthal und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Die Vereinbarungen, die die Technische Universität Clausthal mit anderen promotionsberechtigten Hochsch...
      § 18 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen promotionsberechtigten Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung im Einzelfall zwischen der Technischen Universität Clausthal und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Die Vereinbarungen, die die Technische Universität Clausthal mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen über gemeinsame Promotionsverfahren trifft, können von den §§ 1 bis 16 abweichen.

      (3) Die gemeinsame Promotion setzt voraus, dass eine Zulassung zur Promotion sowohl an der Technischen Universität Clausthal nach Maßgabe des § 4, als auch an der ausländischen Universität/Fakultät erfolgt ist.

      (4) Die Dissertation kann nach näherer Regelung in der Vereinbarung nach Absatz 1 an der Technischen Universität Clausthal oder an der ausländischen Universität/Fakultät eingereicht werden. Eine Dissertation, die bereits an der ausländischen Universität/Fakultät eingereicht und dort angenommen oder abgelehnt wurde, kann nicht erneut an der Technischen Universität Clausthal eingereicht werden. Die Vereinbarung nach Absatz 1 hat auch sicherzustellen, dass eine an der Technischen Universität Clausthal eingereichte und hier angenommene oder endgültig abgelehnte Dissertation nicht erneut an der ausländischen Universität/Fakultät eingereicht werden kann.

      (5) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und je eine Zusammenfassung in den Landessprachen der beteiligten Universitäten/Fakultäten enthalten.

      (6) Die weiteren Einzelheiten des Verfahrens der Doppelpromotion regelt die Vereinbarung nach Abs. 1.

      (7) Nach erfolgreichem Abschluss des gemeinsamen Promotionsverfahrens wird von jeder der beiden Hochschulen eine Doktorurkunde ausgestellt, in welcher der Doktorgrad nach jeweiligem Landesrecht verliehen wird. Beide Urkunden tragen den Hinweis, dass es sich um einen von den beteiligten Hochschulen gemeinsam verliehenen Doktorgrad für eine wissenschaftliche Leistung handelt (Anlage 4). Die Vereinbarung nach Abs. 1 stellt sicher, dass in einer gegebenenfalls zusätzlich verliehenen ausländischen Urkunde ein Hinweis auf das gemeinsame Promotionsverfahren mit der Technischen Universität Clausthal enthalten ist.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle i.d.F. vom 17.1.2023; Amtliches Verkündungsblatt der Technischen Universität Clausthal 2023
  • Hochschulporträt
    „Regional verwurzelt, global geschätzt – das ist die TU Clausthal. Unsere Ausbildung steht national wie international hoch im Kurs. Junge Menschen genießen die persönliche Atmosphäre und das praxisnahe Studium.”
    Dr.-Ing. Sylvia Schattauer
    Präsidentin der Technischen Universität Clausthal
    TU Clausthal - Die Universität der "Circular Economy": Gemeinsam forschen, lehren und studieren für eine nachhaltige Welt von morgen

    Die TU Clausthal ist eine weltweit anerkannte Universität, die für die Zukunft der Gesellschaft Verantwortung übernimmt und diese mitgestaltet. Deshalb ist die Circular Economy, im Sinne einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft und erneuerbarer Energien, das zentrale Thema der Universität. Gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsgedanken und der Digitalisierung durchdringt es alle Bereiche. Die Universität strebt in Forschung, Lehre & Transfer danach, den Klimawandel aufzuhalten, die nachhaltige Ressourcenversorgung der Gesellschaft zu sichern und die Energiewende voranzubringen.

    Mit dem Steiger-College bietet die Universität neuen Bachelor-Studierenden einen Studienstart der besonderen Art. Studieneinstieg im Team, Erwerb wichtiger Studierskills sowie Mentoring erleichtern den Übergang von der Schule in ein erfolgreiches Studium. 

    Die naturnahe Lage der Harzer Universität ermöglicht zudem ein breites Angebot an Sport- & Outdoor-Aktivitäten für eine optimale Study-Life-Balance.

    Icon: uebersicht
    übernimmt Verantwortung für die Zukunft der Gesellschaft und gestaltet sie
    Icon: uebersicht
    naturnahe Lage der Harzer Universität bietet eine optimale Study-Life-Balance
    Zukunftsorientiert in persönlicher Atmosphäre studieren

    Die TU Clausthal bietet sowohl Bachelor- als auch Master-Studiengänge sowie Weiterbildungsstudiengänge an. Die Weiterbildungsstudiengänge richten sich an alle, die bereits über einen ersten akademischen Abschluss verfügen und sich, ggf. berufsbegleitend, in einem der Themenschwerpunkte der TU Clausthal weiterbilden wollen.

    Die Universität zeichnet sich durch ein sehr gutes Verhältnis von Professor:innen zu Studierenden aus. Dies ermöglicht eine persönliche Betreuung während des Studiums. So genießen junge Menschen in Clausthal eine besondere Art zu studieren.

    Die Studierenden erhalten in stark miteinander vernetzten Studiengängen eine zukunfts- und kompetenzorientierte Ausbildung in den Bereichen Natur- und Materialwissenschaften, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Energie & Rohstoffe in Verbindung mit Mathematik, Informatik und Wirtschaftswissenschaften. Dabei gehören ein ausgezeichnetes wissenschaftliches Fundament sowie eine größtmögliche Anwendungsorientierung zum Selbstverständnis.

    Icon: studium
    Studierende profitieren von persönlicher Betreuung während des Studiums
    Icon: studium
    bietet eine breit gefächerte und zukunfts- und kompetenzorientierte Ausbildung
    Das Forschungsprofil der TU Clausthal - am Puls der Zeit, strategisch ausgerichtet & eng verzahnt mit externen Partnern aus Wissenschaft & Wirtschaft

    Die Forschung der TU Clausthal beschäftigt sich mit Technologien und Methoden zum nachhaltigen Management der Ressourcen Energie – Material – Information und greift dabei das Konzept der Circular Economy auf.

    Die Kompetenzen der TU Clausthal fokussieren sich in vier Forschungsfeldern, die eng miteinander verzahnt sind und Spitzenforschung mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft vorantreiben:
    1) Nachhaltige Energiesysteme – zur aktiven Gestaltung der Energiewende
    2) Rohstoffsicherung & Ressourceneffizienz – für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
    3) Nachhaltige Materialien und Prozesse
    4) Digitalisierung für eine Nachhaltige Gesellschaft

    Die TU Clausthal unterhält sechs Forschungszentren, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler interdisziplinär an Fragestellungen, die das Forschungsprofil der TU Clausthal wesentlich prägen, gemeinsam arbeiten.

    Icon: forschung
    unterhält sechs profilbildende Forschungszentren
    Icon: forschung
    betreibt eng miteinander verzahnte Spitzenforschungen
    Das Internationale Zentrum Clausthal (IZC) und das China-Kompetenzzentrum - zentrale Bausteine der Internationalisierung an der TU Clausthal

    Unter dem Dach des Internationalen Zentrums (IZC) sind das International Office und das Sprachenzentrum der TU Clausthal vereint. 
    Neben der Internationalisierung von Studium und Lehre liegt hier auch die Verantwortlichkeit für die Anbahnung und Unterhaltung von Auslandskooperationen. Wesentliche Aufgaben liegen dabei in der Betreuung von Delegationen sowie der Vertretung der Interessen der Hochschule auf internationalen Messen und Veranstaltungen. Darüber hinaus hat das IZC eine beratende Funktion und unterstützt so das Präsidium in Fragen der Internationalisierung.

    Das China-Kompetenzzentrum wiederum fokussiert ausschließlich auf den chinesischen Raum. China ist eines der wichtigsten Partnerländer der TU Clausthal. Ein breites Netzwerk mit chinesischen Partnern wurde bereits erfolgreich etabliert. Das Anbieten vielfältiger Mobilitätsprogramme nach China sowie das Ausrichten einer China-Woche oder Deutsch-Chinesischer Foren gehören zu den zentralen Aufgaben des Kompetenzzentrums.

    Icon: international
    unterhält verschiedene Auslandskooperationen
    Icon: international
    bietet vielfältige Mobilitätsprogramme nach China
    Foto: Studierender der Technischen Universität Clausthal arbeitet an einer Lasertechnik
    Foto: Luftaufnahme der Technischen Universität Clausthal und ihres Campus
    Foto: Studierende der Technischen Universität Clausthal folgen einer Präsentation
    Foto: Studentin der Technischen Universität Clausthal bei Outdoor-Freizeitaktivitäten

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