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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik
  • Promotionsfach / fächer
    ... Bergbau; Entsorgungsingenieurwesen; Geologie; Geowissenschaften; Metallurgie; Mineralogie; Rohstoffingenieurwesen; Werkstofftechnik
    Bergbau; Entsorgungsingenieurwesen ...
  • Sachgebiet(e) Bergbau, allgemeiner
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für Absolventinnen und Absolventen
      deutscher Hochschulen

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird,
      oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende a...
      § 10 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für Absolventinnen und Absolventen
      deutscher Hochschulen

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird,
      oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, und auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) den Abschluss eines Masterstudienganges im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG sowie Studienleistungen und Leistungen nachweist, die die Eignung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen. Der Antrag auf Feststellung der Zulassungsvoraussetzung gemäß § 12 ist bei Beginn der Bearbeitung eines Promotionsthemas in der Fakultät zu stellen.

      (2) Die für angemessen erachteten Inhalte der auf die Promotion vorbereitenden Studien nach Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b) einschließlich der Zahl und Art der Nachweise dieser Studien sowie die Studienleistungen und Leistungen, die die Eignung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen, legt der Promotionsausschuss für den Einzelfall nach Anhörung der Bewerberin bzw. des Bewerbers fest. Der Promotionsausschuss kann diese Aufgabe dem jeweils fachlich zuständigen Prüfungsausschuss übertragen.

      (3) Bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen kann der Promotionsausschuss eine Bewerberin bzw. einen Bewerber auf Antrag von drei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 49 Abs. 11 HG zum Promotionsverfahren zulassen.

      (4) Voraussetzung für die Promotion zur bzw. zum Dr.-Ing. ist ein Abschluss gemäß Absatz 1 in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang. Inhaberinnen bzw. Inhaber eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Abschlusses gemäß Absatz 1 können zur Promotion zum Dr.-Ing. zugelassen werden, wenn vor der Eröffnung des Verfahrens festgestellt wird, dass die Dissertation von ingenieurwissenschaftlichem Interesse ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse verfügt. Dasselbe gilt in begründeten Ausnahmefällen für Inhaberinnen bzw. Inhaber eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses einer Hochschule in einem anderen Fach.

      (5) Voraussetzung für die Promotion zur bzw. zum Dr.rer.nat. ist ein Abschluss gemäß Absatz 1 in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder in einem geographischen Studiengang. Inhaberinnen bzw. Inhaber eines ingenieurwissenschaftlichen Abschlusses gemäß Absatz 1 können zur Promotion zum Dr.rer.nat. zugelassen werden, wenn vor der Eröffnung des Verfahrens festgestellt wird, dass die Dissertation von mathematischem, naturwissenschaftlichem oder geographischem Interesse ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende mathematische, naturwissenschaftliche oder geographische Kenntnisse verfügt. Dasselbe gilt in begründeten Ausnahmefällen für Inhaberinnen bzw. Inhaber eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses einer Hochschule in einem anderen Fach.

      § 11 Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses

      Als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion gilt auch ein berufsqualifizierender Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern einschließlich einer studienintegrierten wissenschaftlichen Abschlussarbeit, erworben an einer Hochschule außerhalb Deutschlands, wenn der betreffende Abschluss
      a) aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen als gleichwertig mit entsprechenden an deutschen Hochschulen zu erwerbenden Abschlüssen zu bewerten ist,
      b) aufgrund von Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder oder der Hochschulrektorenkonferenz als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist,
      c) aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen außerhalb Deutschlands durch die RWTH als gleichwertig mit einem entsprechenden an der RWTH zu erwerbenden Abschluss zu bewerten ist.
      Der Promotionsausschuss kann im Rahmen der Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses der Bewerberin bzw. dem Bewerber ergänzende Bildungsauflagen machen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet stehen, das in der Dissertation behandelt wird bzw. werden soll. Der Promotionsausschuss kann die Aufgabe dem jeweils fachlich zuständigen Prüfungsausschuss übertragen.

      § 24 Center for Doctoral Studies (CDS)

      Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber kann zusätzlich ein Programm im Rahmen des Centers for Doctoral Studies absolvieren. Für die erfolgreiche Durchführung des Programms erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber ein Promotionssupplement des Centers for Doctoral Studies über die dort absolvierten Leistungen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache eigenständig abgefasste, selbstständige wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) vorzulegen. Auf Antrag an den Promotionsausschuss und im Rahmen eines Cotutelle-Verfahrens nach § 20 kann auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zugelassen werden. In diesem Fall kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verb...
      § 4 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache eigenständig abgefasste, selbstständige wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) vorzulegen. Auf Antrag an den Promotionsausschuss und im Rahmen eines Cotutelle-Verfahrens nach § 20 kann auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zugelassen werden. In diesem Fall kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verbindlichen Text darstellt. Die Entscheidung über die Zulassung einer in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache abgefassten Dissertation trifft der Promotionsausschuss, sobald ein entsprechender Antrag vorliegt.

      (2) Die Dissertation muss zu einem wesentlichen Teil den Wissenschaftsgebieten der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik zuzuordnen sein.

      (3) Kumulative Dissertationen sind nur mit dem Einverständnis der Betreuerin bzw. des Betreuers möglich. Als kumulative Dissertation können mindestens drei aktuelle Fachaufsätze, die in international anerkannten Fachzeitschriften mit wissenschaftlicher Qualitätskontrolle erschienen oder nachweislich zur Veröffentlichung angenommen sind, eingereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag an den Promotionsausschuss kann davon abgewichen werden. Von diesen Fachaufsätzen sollen alle, müssen aber mindestens zwei in Allein- oder Erstautorenschaft der Bewerberin bzw. des Bewerbers erstellt werden. Dabei wird die Betreuerin bzw. der Betreuer der Dissertation nicht mitgezählt. Wenn die Betreuerin bzw. der Betreuer als Erstautor genannt ist oder keine Alleinautorenschaft der Bewerberin bzw. des Bewerbers vorliegt, ist ein maßgeblicher Beitrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers explizit kenntlich zu machen und in der Einleitung der Gesamtfassung der Dissertation zu beschreiben, um die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bewertbar zu machen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen und die Ergebnisse zeitlich nicht zu weit auseinanderliegen. Weiterhin sollen die Publikationen in der Regel im Zeitraum der Betreuungsvereinbarung erstellt worden sein und in einem inneren wissenschaftlichen Zusammenhang stehen. Den eingereichten Aufsätzen ist eine gemeinsame Einleitung zum Stand der einschlägigen Forschung, zu den untersuchten Fragestellungen, zu den wesentlichen Ergebnissen und zur Diskussion des Forschungsbeitrags voranzustellen.

      (4) Die Dissertation muss unter der Betreuung einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers nach § 35 HG, einer bzw. einem entpflichteten oder in den Ruhestand versetzten Professorin bzw. Professor, einer außerplanmäßigen Professorin bzw. eines außerplanmäßigen Professors, einer Honorarprofessorin bzw. eines Honorarprofessors oder einer Privatdozentin bzw. eines Privatdozenten der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik entstanden sein. Auf Antrag an den Promotionsausschuss ist es möglich, promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftler, die eine personenbezogene Einzelförderung in einem hochrangigen Wettbewerbsverfahren eingeworben haben (wie u.a. Emmy-Noether, Junior Principal Investigator, ERC Grant, BMBF-Nachwuchsgruppe oder eine hochrangige Forschungsgruppe einer außeruniversitären Forschungseinrichtung), als Betreuerin bzw. Betreuer von Promotionen zuzulassen. Dieser Antrag ist möglichst vor der ersten Beantragung der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 12 von der betreuenden Person einmalig für die Dauer ihrer bzw. seiner Beschäftigung zu stellen. Nach Ausscheiden der betreuenden Person übernimmt die jeweilige Lehrstuhlleitung die Betreuung (oder im Falle außeruniversitärer Forschungseinrichtungen die bzw. der nächste Vorgesetzte mit Promotionsrecht), falls im Anschluss nicht durch eine andere Position eine Promotionsberechtigung vorliegt. All diese Betreuerinnen bzw. Betreuer sind verpflichtet, eine angemessene wissenschaftliche Betreuung während des Promotionsverfahrens sicherzustellen.

      (5) Arbeiten aus früheren Prüfungen dürfen nicht als Dissertation verwendet werden.

      (6) Auszugsweise Vorveröffentlichungen aus dem Themenkreis einer noch in Arbeit befindlichen Dissertation sind nur im Einverständnis mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer zulässig und dürfen in diesem Fall in der Dissertation verwendet werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 20 Cotutelle-Verfahren

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) im Rahmen eines Cotutelle-Vefahrens ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Das Promotionsverfahren im Rahmen eines Cotutelle-Vefahrens umfasst mindestens die Begutachtung der eingereichte...
      § 20 Cotutelle-Verfahren

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) im Rahmen eines Cotutelle-Vefahrens ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Das Promotionsverfahren im Rahmen eines Cotutelle-Vefahrens umfasst mindestens die Begutachtung der eingereichten Dissertation entsprechend § 4, eine mündliche Verteidigung oder eine mündliche Prüfung und die Veröffentlichung der Dissertation.

      (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens verleiht die Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik einen akademischen Grad nach § 2 Abs. 2 und die Partneruniversität einen akademischen Grad nach den dort geltenden Bestimmungen. Diese akademischen Grade dürfen ausschließlich alternativ geführt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 144/2016, S. 1 ff.
    • zuletzt geändert am 28.07.2022
  • Hochschulporträt
    „Ziel der RWTH ist es, ein einzigartiges (inter-)nationales Bildungs-, Forschungs- und Transferumfeld mit dynamischen Forschungsnetzwerken zu schaffen, das disziplinäre und organisatorische Grenzen überschreitet.”
    Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Ulrich Rüdiger
    Rektor der RWTH Aachen University
    Die Integrierte Interdisziplinäre Hochschule für Science und Technology – Knowledge. Impact. Networks.

    Die RWTH Aachen ist ein Ort, an dem die Zukunft unserer industrialisierten Welt gedacht wird. Die Hochschule erweist sich als zunehmend international wahrgenommener Hot Spot, an dem innovative Antworten auf die globalen Herausforderungen erarbeitet werden. Die RWTH ist bestrebt, ein einzigartiges Bildungs- und Forschungsumfeld zu fördern, das die Konvergenz von Wissen, Ansätzen und Erkenntnissen aus den Geistes-, Wirtschafts-, Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften umfasst.

    Die RWTH hat sich dabei ein klares Ziel gesetzt: Sie will eine der besten technischen Universitäten Europas werden. Dies wird gemessen an der Qualität ihrer Absolventinnen und Absolventen, ihren Forschungsnetzwerken, der Wirksamkeit der Forschung sowie an der Fähigkeit der Universität, weltweit führende Talente anzuwerben und die notwendigen Fördergelder zur Erreichung ihrer wissenschaftlichen Ziele zu erhalten.

    Icon: uebersicht
    Ziel eine der besten technischen Universitäten Europas zu werden
    Icon: uebersicht
    Innovative Antworten auf globale Herausforderungen
    Zukunft denken, das lernt man an der RWTH

    Die RWTH bietet ein kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium mit dem Ziel, hochqualifizierte und verantwortungsbewusste Absolventinnen und Absolventen für Führungspositionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vorzubereiten. Nationale Rankings, internationale Bewertungen sowie die hohe Vermittlungsfähigkeit bescheinigen den RWTH-Absolventinnen und -Absolventen eine ausgeprägte Befähigung zur Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen, zu konstruktiver Problemlösung in Teamarbeit und zur Übernahme von Leitungsaufgaben.

    Zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Lehre gehört auch der Einsatz von didaktisch fundierten Methoden des Blended Learning, das heißt einer modernen Lehre, die Präsenz- und Selbstlernphasen mit den Möglichkeiten der neuen Medien zusammenbringt.

    Icon: studium
    kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium
    Icon: studium
    moderne Lehre unter Berücksichtigung digitaler Methoden
    Zukunft denken

    Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern bot der RWTH die einzigartige Möglichkeit, ihr Forschungsprofil durch Stärkung der Naturwissenschaften und Förderung der interdisziplinären Forschung zu schärfen. Dies förderte den stetigen Transformationsprozess der RWTH zu einer Integrierten Interdisziplinären Technischen Universität und damit auch zur Konvergenz. Die Forschungsthemen umfassen unter anderem synthetische Kraftstoffe, Datengewinnung, Informatik, Produktionstechnologie, Hochleistungswerkstoffe, Gesundheit, nachwachsende Rohstoffe und Mobilität.

    Die RWTH Aachen University bedient sich der starken Forschungsnetzwerke und der intellektuellen Neugier ihrer Mitarbeitenden, um Wissen zu anspruchsvollen wissenschaftlichen Fragestellungen zu generieren, führendes Wissen zu transferieren und Lösungen zu entwickeln, die sich auf heutige und zukünftige Herausforderungen auswirken.

    „Eingebettet in den genetischen Code der RWTH ist der Transfer von Ergebnissen aus der Grundlagen- und Anwendungsforschung in gesellschaftlich relevante Innovationen. ”
    Professor Dr.-Ing. Matthias Wessling
    Prorektor für Forschung und Struktur
    Icon: forschung
    integrierte interdisziplinäre Technische Universität
    Icon: forschung
    Stärkung der Naturwissenschaften und interdisziplinärer Forschung
    Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft

    Die RWTH Aachen versteht sich als Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft und möchte Heimat, Drehkreuz und Katalysator für bedeutsame wissenschaftliche Bildungswege, Karrieren, Ideen und Innovationen sein. Wir verstehen Internationalisierung deshalb als Querschnittsaufgabe, die innerhalb der Universität von allen Einrichtungen und Arbeitsbereichen gleichermaßen mitgedacht wird.

    Richtungsweisend für die Arbeit der Hochschule ist der Ausbau international anerkannter Spitzenforschung und -lehre sowie der Anspruch, den Studierenden eine bestmögliche Vorbereitung für eine global vernetzte Lebens- und Arbeitswelt zu bieten.

    Die Maßnahmen der Internationalisierungsstrategie der RWTH sind zur konstanten Verbesserung der Qualität von Forschung, Lehre und Organisation um drei strategische Dimensionen herum aufgebaut: Internationales Profil, internationale wissenschaftliche Kultur und internationale Verantwortung.

    „Wir verstehen Internationalisierung als Öffnung der Institution und der Köpfe für das weltweite Zirkulieren von Menschen, Wissen und Ideen in der täglichen Arbeit in Lehre, Forschung, Transfer und Organisation.”
    Prof. Dr. rer. soc. Ute Habel
    Prorektorin für Internationales
    Icon: international
    Internationalisierung als Querschnittsaufgabe
    Icon: international
    international anerkannte Forschung und Lehre
    Foto: Luftaufnahme des Gebäudes Super C der RWTH Aachen
    Foto: Zwei Menschen in einem virtuellen Raum der RWTH Aachen
    Foto: Graduierte feiern im Freien und werfen ihre Doktorhüte in die Luft
    Foto: Luftaufnahmen der Aachener Campus-Bereiche Melaten und West

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