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Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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Steckbrief

  • Hochschule Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Mathematik
  • Promotionsfach / fächer Mathematik
  • Sachgebiet(e) Mathematik
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass der Bewerber ein ordnungsgemäßes einschlägiges Studium an einer deutschen Universität oder Hochschule oder an einer entsprechenden Universität oder Hochschule im Ausland in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann und dieses Studium mit einer akademischen Abschlussprüfung oder einer Staatsprüfung abgeschlossen hat. Das in Satz 1 geregelte Studium beinhaltet keinen Studiengang, de...
      § 3 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass der Bewerber ein ordnungsgemäßes einschlägiges Studium an einer deutschen Universität oder Hochschule oder an einer entsprechenden Universität oder Hochschule im Ausland in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann und dieses Studium mit einer akademischen Abschlussprüfung oder einer Staatsprüfung abgeschlossen hat. Das in Satz 1 geregelte Studium beinhaltet keinen Studiengang, der mit einem Bachelor-Abschluss abgeschlossen wird.

      (2) Die Zulassung zur Promotion ist auch möglich, wenn der Abschluss nach Abs. 1 nicht in einem mathematischen Studiengang erworben wurde.

      (3) Ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Mathematik soll zu Beginn des Promotionsprojektes gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:
      1. Benennung des Promotionsprojektes.
      2. Vorleistungen (z.B. Leistungsnachweise, Abschlusszeugnis).
      3. Angabe eines Betreuers.
      Der Fakultätsrat entscheidet über die Zulassung, über eventuelle Auflagen und abzulegende Prüfungen und bestellt die Prüfer. Bei ausländischen Studienabschlüssen entscheidet der Fakultätsrat gemäß der Richtlinien der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen über die Äquivalenz des erzielten Studienabschlusses. Vom Fakultätsrat gegebenenfalls festgelegte zusätzliche Prüfungen sind vor Eröffnung des Promotionsverfahrens abzulegen. Mit der Zulassung ist der Antragsteller als Doktorand angenommen. Mit der Annahme wird die grundsätzliche Bereitschaft ausgedrückt, eine solche Dissertation als wissenschaftliche Arbeit zu bewerten und den Doktoranden bei der Erstellung der Arbeit zu unterstützen.

      (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn sich nachträglich Gründe für eine Ablehnung der Zulassung ergeben oder keine Aussicht besteht, dass die Dissertation in angemessener Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. Über den Widerruf entscheidet der Fakultätsrat.

      (5) Eine Ablehnung eines Antrags nach Abs. 3 oder der Widerruf nach Abs. 4 ist schriftlich zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und dem Bewerber bekannt zu geben.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Nein
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotionsleistungen bestehen aus
      - einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und
      - einer öffentlichen Verteidigung.

      (2) Die Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit. Sie stellt eine auf selbstständiger wissenschaftlicher Forschungsarbeit beruhende wissenschaftliche Leistung dar. Das Gebiet der Dissertation soll durch einen Professor, einen Juniorprofessor, einen Honorarprofessor, einen Hochschuldozenten od...
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotionsleistungen bestehen aus
      - einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und
      - einer öffentlichen Verteidigung.

      (2) Die Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit. Sie stellt eine auf selbstständiger wissenschaftlicher Forschungsarbeit beruhende wissenschaftliche Leistung dar. Das Gebiet der Dissertation soll durch einen Professor, einen Juniorprofessor, einen Honorarprofessor, einen Hochschuldozenten oder einen Privatdozenten der Fakultät für Mathematik der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg vertreten sein.

      (3) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Besonders begründete Ausnahmen bedürfen der Bestätigung durch den Fakultätsrat. Eine Zusammenfassung der Dissertation in deutscher und englischer Sprache ist erforderlich. Diese Regelungen gelten auch im Rahmen von Cotutelle-Verfahren gemäß § 16.
      ...
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen durchgeführt werden, wenn die ausländischen Hochschulen nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzen und der von ihnen zu verleihende akademische Grad im Geltungsbereich des Grundgesetzes anzuerkennen wäre. Die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren ist zwischen den beteiligten Fakultäten oder z...
      § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen durchgeführt werden, wenn die ausländischen Hochschulen nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzen und der von ihnen zu verleihende akademische Grad im Geltungsbereich des Grundgesetzes anzuerkennen wäre. Die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren ist zwischen den beteiligten Fakultäten oder zuständigen Einrichtungen zu regeln. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Fakultätsrats.
      Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung gelten die Regelungen dieser Promotionsordnung, soweit nachfolgend keine besonderen Bestimmungen getroffen wurden.

      (2) Bei gemeinsamen Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen werden die Doktoranden von je einem Mitglied der beteiligten Fakultät betreut, dessen Qualifikation der des in § 1 Abs. 4 genannten Personenkreises entsprechen muss.

      (3) Die Promotionskommission soll sich in Übereinstimmung mit den für die jeweilige Institution geltenden Regelungen grundsätzlich paritätisch aus den beiden Institutionen angehörenden Wissenschaftlern zusammensetzen. Der Vorsitzende ist aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Mitglieder zu bestellen. Näheres regelt die Vereinbarung.

      (4) Sofern die mündliche Promotionsleistung unter Mitwirkung des Betreuers der Fakultät für Mathematik an der ausländischen Fakultät stattfindet, wird hierdurch die mündliche Promotionsleistung an der Fakultät für Mathematik ersetzt. Näheres, insbesondere die Sprache der mündlichen Prüfungsleistung, regelt die Vereinbarung.

      (5) Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis darauf, dass es sich um eine Promotion in gemeinsamer Betreuung handelt; sie wird nach dem Text der Anlage 4c ausgestellt. Sofern keine gemeinsame Promotionsurkunde ausgestellt wird, enthalten beide Urkunden den Hinweis, dass sie nur in Verbindung mit der jeweils anderen Promotionsurkunde gültig ist und der Promovierte das Recht hat, den Doktorgrad entweder in der deutschen Form gem. § 1 Abs. 2 oder der ausländischen Form zu führen. In beiden Urkunden, die das Siegel und das Logo der ausstellenden Universität tragen, ist der binationale Charakter der gemeinschaftlich betreuten Promotion und der gemeinsamen Verleihung eines Doktorgrades zum Ausdruck zu bringen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle i.d.F. vom 02.05.2018 Amtliche Bekanntmachung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 60/2018
  • Hochschulporträt
    Weiterkommen an der Universität Magdeburg

    Die OVGU ist eine Profiluniversität. Sie strebt eine scharf konturierte und schlanke Struktur an, die in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin einen traditionellen Schwerpunkt hat und in den Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften für eine moderne Universität unerlässliche Disziplinen sieht. Die Universität umfasst 9 Fakultäten, die Universitätsverwaltung, das Rektorat und zentrale Einrichtungen.
    Entsprechend dem Leitbild der OVGU ist es die vorrangige Aufgabe, den Stand der Bildung und Wissenschaft durch Lehre und Forschung voranzutreiben. Gemäß dem Namen fühlt sich die Universität der Person Otto von Guericke verpflichtet. Sein Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung für heutige und künftige Generationen.

    Icon: uebersicht
    traditioneller Schwerpunkt in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin
    Icon: uebersicht
    Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen
    Technische, soziale, kulturelle und politische Entfaltung und Gestaltung von Lebensräumen

    Die Lehre an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg orientiert sich an dem Ziel, Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen auszubilden, sie mit Problemlösungskompetenz, Teamfähigkeit, interkulturellem Wissen und Verantwortungsbewusstsein auszustatten. Der Freiheit der Lehre verpflichtet, legt sie den Fokus auf eine wissenschaftliche Fundierung von Lösungen und eine damit verbundene kritische und dauerhaft lernbereite Haltung.
    Die Lehre der Universität ist geprägt von vielfältigen Formen der Kommunikation, die selbständigen Wissenserwerb und Umgang mit Problemen und Aufgaben möglich macht und herausfordert. Als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt bietet die Universität Magdeburg Leistungssportlerinnen und -sportlern ideale Studienbedingungen.

    Icon: studium
    Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen ausbilden
    Icon: studium
    als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt für ideale Studienbedingungen
    Forschung & Transfer

    Die OVGU setzt sich mit der Vielfalt sowohl nationaler, aber auch globaler gesellschaftlicher Herausforderungen auseinander. Das betrifft technische, gesundheitliche und ökologische Fragestellungen; aber auch ethische, kulturelle, soziale und ökonomische Probleme sind Gegenstand wissenschaftlich-methodischer Betrachtung, Konzeptionierung und Reflexion.
    Als Vorreiter technologischer Entwicklung wird die Universität Magdeburg mehr und mehr zur Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg beraten und unterstützen mit ihrer Expertise wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen. Sie sind als Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler, Soziologen, Mediziner oder Informatiker mit ihrem Wissen unverzichtbare Partner in regionalen und überregionalen Netzwerken und so an der gedeihlichen Entwicklung der Landeshauptstadt maßgeblich beteiligt.

    Icon: forschung
    die Universität Magdeburg ist Vorreiter technologischer Entwicklung
    Icon: forschung
    unterstützt wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen
    Weltoffene Universität

    Im Geist einer weltoffenen Universität unterhält die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern auf Universitäts-, Fakultäts- und Institutsebene. Die Universität Magdeburg verfolgt das Ziel, ihre internationale Sichtbarkeit und Attraktivität zu erhöhen, um für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für Studierende aus aller Welt ein attraktiver Lern- und Arbeitsort zu bleiben. Die Universität Magdeburg liegt mit einem Anteil rund einem Viertel an ausländischen Studierenden aus mehr als 100 Nationen über dem Bundesdurchschnitt. Auch ein Teil der Lehrenden kommt aus dem Ausland.

    Icon: international
    über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern
    Icon: international
    ein attraktiver Lern- und Arbeitsort für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
    Universität Magdeburg (Foto: OVGU / Hannah Theile)
    Studierende der OVGU Magdeburg (Foto: OVGU / Jana Dünnhaupt)

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