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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen der Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      1. die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung vom 10. Oktober 1978 (GVBI S. 712) in der jeweils geltenden Fassung;
      2. bei Bewerbern aus dem nichtdeutschen Sprachraum die Kenntnis der deutschen Sprache;
      3. einer der Diplomgrade, die von der ehemaligen Staatswirtschaftlichen Fakultä...
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen der Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      1. die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung vom 10. Oktober 1978 (GVBI S. 712) in der jeweils geltenden Fassung;
      2. bei Bewerbern aus dem nichtdeutschen Sprachraum die Kenntnis der deutschen Sprache;
      3. einer der Diplomgrade, die von der ehemaligen Staatswirtschaftlichen Fakultät für die Studiengänge des Kaufmannes, des Handelslehrers, des Volkswirtes und des Geographen verliehen wurden oder die seit dem 1. Oktober 1974 an der Universität München für die genannten Studiengänge sowie für den des Statistikers verliehen werden, oder eine vom Promotionsausschuß generell bzw. im Einzelfall als gleichwertig anerkannte akademische oder staatliche Abschlußprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule; die nachzuweisende Diplomprüfung soll mindestens mit dem Prädikat gut bestanden sein; die anderen akademischen oder staatlichen Prüfungen sollen ebenfalls mit einer äquivalenten Prädikatsnote bestanden sein;
      4. die Würdigkeit zur Führung eines akademischen Grades im Sinne des § 4 Abs. 1 Buchst. c des Gesetzes über die Führung akademischer Grade;
      5. die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar aus dem Gebiete der Statistik, gegebenenfalls unter besonderer Berücksichtigung der Ökonometrie, sowie an je einem Seminar aus den Nebenfächern der mündlichen Prüfung; die Seminarteilnahme kann im Einzelfall durch den Nachweis einer gleichwertigen Leistung ersetzt werden.

      (2) An die Stelle der in Abs. 1 Nr. 3 genannten Zulassungsvoraussetzung treten für Fachhochschulabsolventen folgende Zulassungsvoraussetzungen:
      1. Eine in einem fachlich einschlägigen Studiengang an einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mindestens mit der Gesamtnote "sehr gut" (1,50 oder besser) bestandene Diplomprüfung,
      2. ein in der Regel zweisemestriges Studium an der Universität München,
      3. eine gemäß den Bestimmungen der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Statistik in der jeweils geltenden Fassung abgelegte und mindestens mit der Fachnote gut (2,50 oder besser) bestandene Prüfung im Diplomprüfungsfach Statistik A.

      (3) Zur Promotion wird in der Regel nur zugelassen, wer die Betreuung der
      Dissertation durch einen dazu berechtigten Professor nachweist.

      (4) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer ein Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat.

      (5) Auf Antrag des Bewerbers kann bereits vor Einreichung des Promotionsgesuches darüber entschieden werden, ob die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 3 vorliegen.

      § 6 Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Bei den als gleichwertig anzuerkennenden Hochschulabschlußprüfungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 entscheidet der Promotionsausschuß darüber, welche Note dem äquivalenten Prädikat zuzuordnen ist.

      (2) 1 Der Promotionsausschuß kann in besonderen Fällen auf Antrag eines Professors auch Bewerber mit schlechteren Noten zulassen, wenn die bisherigen Einzelleistungen erwarten lassen, daß mit überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Promotionsleistungen zu rechnen ist; dies gilt nicht im Falle des § 5 Abs. 2. 2 Der Promotionsausschuß kann diese Ausnahmegenehmigung von der erfolgreichen Teilnahme des Bewerbers an bestimmten Lehrveranstaltungen abhängig machen.

      (3) Der Promotionsausschuß kann auf begründeten Antrag des Bewerbers ausnahmsweise genehmigen, daß eine nicht betreute Dissertation eingereicht wird.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) 1 Die Dissertation muß ein Thema aus dem Gebiet der Statistik, gegebenenfalls
      unter besonderer Berücksichtigung der Ökonometrie, behandeln.

      (2) 1 Die Dissertation muß betreut werden, es sei denn, der Promotionsausschuß hat einen Antrag gemäß § 6 Abs. 3 genehmigt. 2 Betreuer ist, wer das Dissertationsthema vergeben hat.

      (3) Das Recht zur Vergabe von Dissertationen steht jedem Professor der Statistik zu,
      auch nach dessen Emeritierung bzw....
      § 11 Dissertation

      (1) 1 Die Dissertation muß ein Thema aus dem Gebiet der Statistik, gegebenenfalls
      unter besonderer Berücksichtigung der Ökonometrie, behandeln.

      (2) 1 Die Dissertation muß betreut werden, es sei denn, der Promotionsausschuß hat einen Antrag gemäß § 6 Abs. 3 genehmigt. 2 Betreuer ist, wer das Dissertationsthema vergeben hat.

      (3) Das Recht zur Vergabe von Dissertationen steht jedem Professor der Statistik zu,
      auch nach dessen Emeritierung bzw. Eintritt in den Ruhestand.

      (4) 1 Der Promotionsausschuß kann das Recht zur Vergabe von Dissertationen aus dem Gebiet der Statistik von Fall zu Fall oder für eine bestimmte Frist Honorarprofessoren sowie außerplanmäßigen Professoren und Privatdozenten erteilen, die nicht hauptamtlich als Hochschullehrer an der Universität München tätig sind. 2 Soweit dies nicht geschehen ist, können Honorarprofessoren, außerplanmäßige Professoren und Privatdozenten eine
      Dissertation nur im Einvernehmen mit einem hauptamtlich tätigen Professor der Statistik anregen, der diese dann vergibt.

      (5) 1 Falls der Betreuer einer Dissertation aus der Universität München ausscheidet,
      bevor die Arbeit abgeschlossen ist, entscheidet der Promotionsausschuß, wer die weitere Betreuung der Dissertation übernimmt. 2 Dem Kandidaten steht ein Vorschlagsrecht zu.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle KMBl II 1985, S. 55 ff.
    • zuletzt geändert am 24.07.2002
  • Hochschulporträt
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung

    Die Ludwig-Maximilians-Universität München steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung. Die LMU begreift sich als echte „universitas“: Als solche will sie für die komplexer werdenden Zukunftsfragen um Mensch, Gesellschaft, Kultur, Umwelt und Technologie fächerübergreifend problemorientierte Lösungsansätze entwickeln. Diese Leitidee steht auch für umfassende Bildung der Studierenden, die soziale Kompetenzen sowie kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein einschließt.

    Icon: uebersicht
    umfassende Bildung, soziale Kompetenzen, kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein
    Icon: uebersicht
    anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug
    Ein breit gefächertes Studienangebot

    Die LMU bietet ihren Studierenden eine anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug. Die Studienmöglichkeiten an der Münchner Universität bilden das ganze Spektrum der Wissenschaften ab: Von der Ägyptologie bis zur Zahnmedizin bietet die Universität eine Vielzahl von Studiengängen mit zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten an.
    Die LMU strebt danach, für ihre Studentinnen und Studenten ein inspirierendes Lernumfeld und für den wissenschaftlichen Nachwuchs hervorragende Forschungsbedingungen zu schaffen. Dazu vernetzt sich die Universität mit vielen Forschungsinstitutionen, Universitäten, Stiftungen und Unternehmen in München.

    Icon: studium
    mehr als 300 Studiengänge in allen Gebieten des Wissens
    Icon: studium
    strebt danach, Studierenden ein inspirierendes Lernumfeld zu schaffen
    Beste Bedingungen für den Forschungsnachwuchs

    Die kreative Intelligenz junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist für eine zukunftsorientierte Universität unverzichtbar. Deshalb schafft die LMU günstige Forschungs- und Qualifikationsbedingungen für Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden: Neben zahlreichen internationalen Masterprogrammen bietet die Universität zusätzlich zur traditionellen Individualpromotion auch immer mehr Promotionsprogramme in den verschiedensten Fachbereichen an. Darüber hinaus schafft die LMU verlässliche Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, etwa durch Angebote zur gezielten Förderung in der Postdoc-Phase und auch durch das Tenure-Track-Modell, das die LMU seit Langem erfolgreich umsetzt.

    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas
    Icon: forschung
    pflegt über 600 Kooperationen mit Partneruniversitäten auf der ganzen Welt
    Foto: Brunnen vor dem Hauptgebäude
    Foto: Blick in die Lesehalle der Ludwig-Maximilians-Universität München
    Foto: Studierende feiern das Sommerfest

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