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Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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Steckbrief

  • Hochschule Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Physik und Astronomie
  • Promotionsfach / fächer Astronomie; Physik
  • Sachgebiet(e) Physik
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Voraussetzungen

      Für das Promotionsverfahren kann angenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
      (1) Die Bewerberin oder der Bewerber muss ein mindestens vierjähriges ordentliches einschlägiges Studium an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule oder ein Masterstudium an einer Universität oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften erfolgreich absolviert haben.

      (2) Die Bewerberin oder der Bewerber muss
      (a) über einen Diplom- oder ...
      § 6 Voraussetzungen

      Für das Promotionsverfahren kann angenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
      (1) Die Bewerberin oder der Bewerber muss ein mindestens vierjähriges ordentliches einschlägiges Studium an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule oder ein Masterstudium an einer Universität oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften erfolgreich absolviert haben.

      (2) Die Bewerberin oder der Bewerber muss
      (a) über einen Diplom- oder Mastergrad in einem naturwissenschaftlichen universitären oder Fachhochschul-Studiengang verfügen, der einen sinnvollen inneren Zusammenhang zum Fachgebiet des Promotionsvorhabens aufweist. Hierzu wird von der oder dem Vorsitzenden eine Liste geführt, die regelmäßig fortgeschrieben und auf ortsüblichem Weg veröffentlicht wird (siehe Homepage der Fakultät), oder
      (b) die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit dem Unterrichtsfach Physik erfolgreich abgelegt haben.

      (3) Ein einschlägiger Hochschulabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird in der Regel als Zulassungsvoraussetzung anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen und Lernergebnisse. Über die Erfüllung der Voraussetzungen entscheidet der oder die Vorsitzende aufgrund der eingereichten Unterlagen unter Beachtung der Vorgaben des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und der Akademischen Prüfstelle. In Zweifelsfällen kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Im Fall einer Ablehnung durch den oder die Vorsitzende kann der Bewerber oder die Bewerberin den Promotionsausschuss anrufen, der dann abschließend entscheidet.

      (4) Eine Zulassung kann auch erfolgen, wenn der Bewerber oder die Bewerberin
      (a) die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen in einer Fächerverbindung mit Unterrichtsfach Physik erfolgreich abgelegt hat und
      (b) zusätzlich sämtliche Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien für Physik oder für die Diplomprüfung in Physik oder Nanostrukturtechnik erbracht hat.

      In Zweifelsfällen kann eine Anerkennung vorläufig erfolgen und von Auflagen hinsichtlich während des ersten Jahres der Promotionsphase zu erwerbender und nachzuweisender Kompetenzen abhängig gemacht werden. Die Erfüllung der Auflagen wird dem oder der Vorsitzenden durch das Fachmentorat gemeldet, der oder die daraufhin entscheidet. In Zweifelsfällen kann sie oder er eine Entscheidung des Promotionsausschusses darüber herbeiführen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung über ein Thema aus dem Wirkungsbereich der Fakultät für Physik und Astronomie, durch welche die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch regelgerecht bearbeiten zu können. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen und darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in anderen Prüfungsverfahren vorgelegen ...
      § 10 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung über ein Thema aus dem Wirkungsbereich der Fakultät für Physik und Astronomie, durch welche die Kandidatin bzw. der Kandidat die Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch regelgerecht bearbeiten zu können. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen und darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in anderen Prüfungsverfahren vorgelegen haben.

      (2) An Stelle einer monographischen Dissertationsschrift als schriftliche Promotionsleistung kann auf Vorschlag der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers eine publikationsbasierte Promotionsschrift als kumulative Dissertation angefertigt werden. Stimmen die Kandidatin bzw. der Kandidat und das Fachmentorat diesem Vorschlag zu, ist die Absicht des Einreichens einer kumulativen Dissertation der oder dem Vorsitzenden formlos anzuzeigen. Ein Publikationsverzeichnis der Kandidatin bzw. des Kandidaten ist beizufügen. Der oder die Vorsitzende leitet den Vorschlag auf elektronischem Wege den Mitgliedern des Promotionsausschusses weiter. Erhebt innerhalb einer Frist von 2 Wochen mindestens ein Mitglied des Promotionsausschusses Einspruch gegen den Vorschlag, entscheidet der Promotionsausschuss nach Maßgabe von § 3 Abs. 3. Kumulative Dissertationen beruhen auf der vollständigen oder ausschnittsweisen Übernahme von Texten und Abbildungen aus in international anerkannten Fachzeitschriften in einem Peer-Review- Verfahren veröffentlichten oder zur Veröffentlichung angenommenen Manuskripten, auch in Form von Übersetzungen, bei denen die Promovendin oder der Promovend als Autorin oder als Autor einen wesentlichen Anteil der Forschungsleistung und der schriftlichen Ausarbeitung geleistet hat (Hauptautorenschaft). Bei einer kumulativen Dissertation sollen mindestens drei der für die Dissertation herangezogenen Publikationen von der Promovendin oder dem Promovenden als Hauptautorin oder -autor verfasst worden sein. Abweichungen hiervor können vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden des Promotionsausschusses in Einzelfällen entschieden werden. Die Hauptautorenschaft ist von allen Mitautorinnen und -autoren auf dem von der Fakultät für Physik und Astronomie bereit gestellten Formblatt (siehe Anhang 4) zu bestätigen und der Promotionsakte beizufügen. Die Übernahme von Publikationen bzw. Teilen davon in die Dissertation ist dort an geeigneter Stelle durch Angabe der vollständigen bibliographischen Daten kenntlich zu machen. Weiterhin sind etwaige Bestimmungen der Verwertungsrechteinhaber zu beachten. Im Anhang der Dissertation ist in jedem Fall der jeweilige Eigenanteil der Promovendin oder des Promovenden an den Publikationen bzw. Manuskripten in einer gemäß den Vorgaben des Promotionsausschusses festgelegten Form anzugeben. Ein und dieselbe Publikation soll nur in einem Verfahren zur Erlangung eines akademischen Grades oder einer Habilitation herangezogen werden; andernfalls ist die Abgrenzung der jeweiligen Anteile darzulegen. Dem kumulativen Teil ist eine Einleitung in das Forschungsthema voranzustellen und eine ausführliche gemeinsame Diskussion aller Teile anzufügen.

      (3) Die Dissertation ist als maschinengeschriebenes Manuskript in einer zur Vervielfältigung geeigneten Qualität im Format DIN A4 und als elektronische Version auf Speichermedien in der vom Promotionsausschuss festgelegten Form, Format und Übertragungsart in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Sie muss fest gebunden und mit Seitenzahlen, mit einem Titelblatt gemäß Anlage 1, mit einem Inhaltsverzeichnis und mit einem Literaturverzeichnis versehen sein.
      Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen. Dissertationen müssen eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache haben.

      (4) Eine Abhandlung oder Teile davon, die der Bewerber oder die Bewerberin in einem anderen Verfahren zur Erlangung eines Doktorgrades eingereicht hat, kann nicht Bestandteil einer Dissertation sein.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Allgemeine Grundlagen
      ...
      (3) Auch bei binationalen Promotionsverfahren, die durch entsprechende Kooperationsverträge mit Universitäten anderer Länder zustande kommen, kann gemeinsam mit der ausländischen Universität nur ein Doktorgrad verliehen werden. Die vertragliche Ausgestaltung solcher Abkommen bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses.
      § 1 Allgemeine Grundlagen
      ...
      (3) Auch bei binationalen Promotionsverfahren, die durch entsprechende Kooperationsverträge mit Universitäten anderer Länder zustande kommen, kann gemeinsam mit der ausländischen Universität nur ein Doktorgrad verliehen werden. Die vertragliche Ausgestaltung solcher Abkommen bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Veröffentlichungen der Universität Würzburg 50/2019
    • zuletzt geändert am 26.05.2020
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Würzburg ist dem Motto "Wissenschaft für die Gesellschaft" verpflichtet. Unseren Studierenden bieten wir exzellente Forschung und Lehre; sie lernen hier aktuelles Wissen und kritisches Denken.”
    Prof. Dr. Paul Pauli
    Präsident der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
    Allgemeines

    Forschung und Lehre an der JMU beruhen auf sechs Schwerpunkten: Moleküle, Zellen und Organismen / Molekulare Chemie, Neue Materialien und Quanteneffekte / Digitalität, Datenwissenschaften und Algorithmen / Globale Herausforderungen / Kulturelle Sphären / Institutionen, Normen und Verhalten. In all diesen Bereichen legt die JMU großen Wert auf Kooperationen mit der Wirtschaft und auf den Transfer von Wissen in die Gesellschaft – ganz im Sinne ihres Leitspruchs „Science for Society“.

    Icon: uebersicht
    Kooperationen mit der Wirtschaft und Transfer von Wissen in die Gesellschaft
    Icon: uebersicht
    moderne Lehre mit neuen Formaten wie "Invertred Classrooms"
    Studium und Lehre

    Neben Klassikern wie Jura, Medizin, Philosophie und Theologie gibt es an der JMU viele innovative Studiengänge, etwa Informatik und Nachhaltigkeit oder KI und Data Science. Dazu kommen Lehramtsstudiengänge für fast alle Schularten. Ihre Lehre entwickelt die JMU mit neuen Formaten laufend weiter. Damit das Studium glatt anlaufen kann, bietet die JMU in den Naturwissenschaften Vorkurse in Informatik, Mathematik und Physik, Biologie und Chemie an. Auch in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wird niemand allein gelassen: Hier werden die Lehrveranstaltungen oft von Tutorien begleitet, in denen ältere Studierende mit den Erstis in Kleingruppen arbeiten.

    Icon: studium
    bietet vielfältige und innovative Studiengänge
    Icon: studium
    in der Studieneingangsphase werden Uni-Neulinge intensiv unterstützt
    Forschung

    Ihre Forschungserfolge verdankt die JMU ihren hochkarätigen und weltweit vernetzten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie ihren fächerübergreifenden Forschungszentren in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, den Naturwissenschaften und der Medizin. Im bundesweiten Wettbewerb „Exzellenzstrategie“ 2018 hat die JMU mit der TU Dresden einen Exzellenzcluster in Physik eingeworben. Internationale Rankings bestätigen die Spitzenstellung der Uni Würzburg immer wieder aufs Neue. Regelmäßig gehen renommierte Auszeichnungen an die JMU – etwa Leibniz-Preise der DFG oder Grants des Europäischen Forschungsrates. In den vier Graduiertenschulen der Universität promovieren junge Leute aus über 60 Nationen.

    Icon: forschung
    strebt nach neuen Erkenntnissen in zukunftsrelevanten Forschungsbereichen
    Icon: forschung
    das breitgefächerte Forschungsspektrum bietet WissenschaftlerInnen viele Möglichkeiten zu fruchtbarer Zusammenarbeit
    Foto: Studierende vor dem Gebäude der Alten Universität in der Neubaustrasse
    Foto: Studierende unterhalten sich im zentralen Hörsaalgebäude
    Foto: Studierende bei der Konstruktion des Mini-Satelliten UWE-2 im Reinraum

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