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Universität Rostock

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 bis 4 erfüllt.

      (2) Für eine Zulassung zur Promotion ist nachzuweisen:
      a) ein Diplomabschluss eines universitären Studienganges von mindestens 9 Semestern an einer deutschen Universität in einem an der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik vertretenen Fachgebiet oder einem angrenzenden ingenieurwissenschaftlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen F...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 bis 4 erfüllt.

      (2) Für eine Zulassung zur Promotion ist nachzuweisen:
      a) ein Diplomabschluss eines universitären Studienganges von mindestens 9 Semestern an einer deutschen Universität in einem an der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik vertretenen Fachgebiet oder einem angrenzenden ingenieurwissenschaftlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachgebiet oder
      b) ein Masterabschluss eines Studiengangs an einer deutschen Hochschule in einem
      an der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik vertretenen Fachgebiet oder einem angrenzenden ingenieurwissenschaftlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachgebiet; oder
      c) ein Diplomabschluss eines Studienganges von mindestens 8 Semestern an einer deutschen Fachhochschule in einem an der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik vertretenen Fachgebiet oder in einem ähnlichen ingenieurwissenschaftlichen Fachgebiet. Dabei muss die Gesamtnote mindestens 2,0 und die Note der Diplomarbeit „sehr gut“ lauten. Darüber hinaus kann der Fakultätsrat unter Berücksichtigung besonderer Leistungen die Zulassung beschließen. Ferner ist die Fähigkeit zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit durch Kenntnisprüfungen nach Absatz 3 nachzuweisen.

      (3) Promovendinnen/ Promovenden nach Absatz 2 Buchst. c haben Kenntnisprüfungen in Pflicht- oder Wahlpflichtfächern abzulegen, die von der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik angeboten werden. Diese Fächer müssen einem Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten1 entsprechen, wobei mindestens 18 Leistungspunkte aus einem durch die Fakultät hierfür festgelegten Fächerkatalog und weitere sechs Leistungspunkte aus dem Pflichtfachkatalog einer dem Promotionsthema nahestehenden Vertiefungsrichtung stammen müssen. Die Prüfungen sind von Lehrenden abzunehmen, die in der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik zu Prüfern/Prüferinnen bestellt sind. Die Festlegung der Fächer sowie der Prüfer/Prüferinnen obliegt dem Rat der Fakultät.

      (4) Als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion im Sinne von Absatz 2 kann auch ein außerhalb Deutschlands erworbener Abschluss anerkannt werden, wenn der betreffende Abschluss
      a) aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen als gleichwertig mit entsprechenden an deutschen Hochschulen zu erwerbenden Abschlüssen zu bewerten ist; oder
      b) aufgrund von Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder oder der Hochschulrektorenkonferenz als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist; oder
      c) aufgrund von Abkommen der Universität Rostock mit Partnerhochschulen außerhalb Deutschlands als gleichwertig mit einem entsprechenden an der Universität Rostock zu erwerbenden Abschluss nach Absatz 2 Buchst. a oder b zu bewerten ist.
      Der Rat der Fakultät kann im Rahmen der Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses der Antragstellerin/dem Antragsteller über Absatz 2 hinausgehende Auflagen erteilen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet ste-hen, das in der Dissertation behandelt wird bzw. werden soll.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation der Promovendin/dem Promovenden. Sie muss ein von der Fakultät vertretenes Fachgebiet betreffen. Die mit der Dissertation vorgelegten Ergebnisse müssen einen Erkenntniszuwachs ausweisen, den aktuellen Stand des Wissenschaftsgebietes und die wesentliche internationale Literatur berücksichtigen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller ...
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation der Promovendin/dem Promovenden. Sie muss ein von der Fakultät vertretenes Fachgebiet betreffen. Die mit der Dissertation vorgelegten Ergebnisse müssen einen Erkenntniszuwachs ausweisen, den aktuellen Stand des Wissenschaftsgebietes und die wesentliche internationale Literatur berücksichtigen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller verfasste wissenschaftliche Abhandlung (Monografie). Die Dissertation kann alternativ in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden.

      (3) Der Umfang der Dissertation soll nicht mehr als 150 Seiten betragen.

      (4) Die Inhalte der Dissertation können ganz oder teilweise vorab veröffentlicht worden sein. Diese Publikationen müssen im Literaturverzeichnis der Dissertation aufgeführt und im Text referenziert werden.

      (5) Anstelle einer Monografie kann eine publikationsbasierte Dissertation angefertigt werden, wenn die Betreuerin oder der Betreuer dieser Form der Dissertation zustimmt. Eine publikationsbasierte Dissertation beruht auf wissenschaftlichen Vollartikeln in internationalen Fachzeitschriften mit „peer review“-Prozess, die in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen müssen. Bei Publikationen mit Koautorinnen und Koautoren muss die Promovendin/der Promovend ihren/seinen individuellen Beitrag dazu eindeutig belegen können. Die publikationsbasierte Dissertation besteht aus einer Zusammenfassung und den sich hieran anschließenden Publikationen. Die Zusammenfassung ordnet die Einzelpublikationen in einen wissenschaftlichen Gesamtzusammenhang ein, diskutiert übergreifend die verwendete Methodik und legt die aus der eigenen Arbeit hervorgegangenen wissenschaftlichen Erkenntnisse dar. Einzelheiten regeln die Ausführungsbestimmungen in der Verfahrensrichtlinie „Publikationsbasierte Dissertation an der MSF.“
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 14/2020, S.1 ff.
    • zuletzt geändert am 07.02.2022
  • Hochschulporträt
    „Traditio, Innovatio et Diversitas – Bei uns kann man „Welt retten“ studieren, um zukünftige Herausforderungen anzugehen. Wir bieten Ihnen die Chance auzuprobieren, wo Ihre besonderen Begabungen liegen.”
    Prof. Dr. Elizabeth Prommer
    Rektorin der Universität Rostock
    Foto: Auf einem Rasen vor zwei Gebäuden stehen Studierende in Gruppen und unterhalten sich
    Traditio et Innovatio

    Die UR ist die älteste und traditionsreichste Universität im Ostseeraum. Sie besteht aus neun Fakultäten. Zusätzlich verbindet die Interdisziplinäre Fakultät als Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung Forschende und Studierende aller Fachrichtungen in derzeit vier Profillinien: „Leben, Licht und Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ und „Wissen - Kultur - Transformation“. Sie stellen die Forschungsschwerpunkte dar, die aus der Tradition der Universität gewachsen sind und der Schärfung des Profils der UR durch eine interdisziplinäre Verbindung von Stärken in fächerübergreifender Kommunikation und Zusammenarbeit dienen.

    Icon: uebersicht
    älteste, traditionsreichste Universität im Ostseeraum mit neun Fakultäten
    Icon: uebersicht
    über 100 Studiengänge mit einem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
    Studium und Lehre

    Mit über 100 Studiengängen gehört die UR zu den Hochschulen Deutschlands mit dem breitesten Fächerspektrum. Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung widmet sich der Weiterentwicklung der Qualität der Lehrerbildung und der Stärkung der Bildungsforschung.

    Icon: studium
    verfügt über neun Fakultäten mit zahlreichen Instituten und Kliniken
    Icon: studium
    bietet ein breites Fächerspektrum in verschiedensten Studienfeldern
    Die Interdisziplinäre Fakultät der Universität Rostock

    Im Jahr 2007 hat sich die UR drei Profillinien gegeben. 2010 ist eine vierte Profillinie hinzugekommen. Organisiert werden Forschung und Lehre zu verschiedenen Feldern in der gegründeten Interdisziplinären Fakultät. Mit dieser Institutionalisierung der thematischen Konzentration und der fachübergreifenden Kooperation beschreitet die UR nicht nur wissenschaftspolitisches Neuland. Sie will zu diesen ausgewählten Themen ihre umfassenden Expertisen bündeln und ausbauen.

    Die Grundlage der intensiven Zusammenarbeit bilden die vier zukunftsrelevanten Themen „Leben, Licht & Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums & der Gesellschaft“ und „Wissen – Kultur – Transformation“. Die interdisziplinäre Bearbeitung dieser komplexen Problemfelder ermöglicht die Entwicklung neuer Perspektiven, Inhalte und Technologien. Auf diesem Weg will sie innerhalb der nächsten Jahre in die Gruppe der Spitzenuniversitäten Deutschlands aufrücken. 2019 ist die Zielmarke, die das 600-jährige Universitätsjubiläum vorgibt.

    Icon: forschung
    bündelt Kompetenzen und Forschungsaktivitäten in vier Departments der Interdisziplinären Fakultät (INF)
    Icon: forschung
    kooperiert mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Bundes-und Landesforschungsanstalten und der Wirtschaft
    Foto: Studierende vor der Bibliothek der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Gebäude des Fachbereichs Physik
    Foto: Blick auf das Audimax der Universität Rostock

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