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Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg

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Steckbrief

  • Hochschule Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Bildungs- und Erziehungswissenschaft; Geschichtswissenschaft; Pädagogik; Psychologie; Soziologie
    Bildungs- und Erziehungswissenschaft; Geschichtswissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Sozialwissenschaften, allgemeine; Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Voraussetzungen

      (1) Die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand setzt voraus
      1. den Nachweis eines an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Diplom- oder Magister- oder Master Studiums (mind. 300 ECTS); Bewerberinnen bzw. Bewerber, die an einer Fachhochschule studiert haben, müssen, sofern sie nicht einen Master- oder Magistergrad im Sinne von § 19 HRG erworben haben, zusätzlich ein dreitrimestriges Studium an d...
      § 2 Voraussetzungen

      (1) Die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand setzt voraus
      1. den Nachweis eines an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Diplom- oder Magister- oder Master Studiums (mind. 300 ECTS); Bewerberinnen bzw. Bewerber, die an einer Fachhochschule studiert haben, müssen, sofern sie nicht einen Master- oder Magistergrad im Sinne von § 19 HRG erworben haben, zusätzlich ein dreitrimestriges Studium an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg im Master-Studium nach den Master-Prüfungsordnungen durch qualifizierte Leistungen nachweisen. Auf Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers können eigenständige wissenschaftliche Publikationen, insbesondere in wissenschaftlichen Zeitungen oder Verlagen alternativ als Voraussetzung zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand gewertet werden.
      2. den Nachweis, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lässt. Dieser Nachweis ist durch eine überdurchschnittliche Prüfungsleistung erbracht. Hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das Abschlussexamen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) nicht mindestens mit der Note „gut“ bestanden, gilt der Nachweis nach Satz 1 auch dann als erbracht, wenn eine mit dem Gebiet der Dissertation vertraute Hochschullehrerin bzw. ein damit vertrauter Hochschullehrer der Fakultät bestätigt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber eine erfolgreiche Promotion erwarten lässt. Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer im Sinne dieser Ordnung sind Universitätsprofessorinnen bzw. Universitätsprofessoren, Privatdozentinnen bzw. Privatdozenten sowie Personen, denen die Bezeichnung „Professor“ als akademische Würde verliehen wurde.

      (2) Der in Abs. 1 Nr. 1 geforderte Studienabschluss kann durch einen gleichwertigen Studienabschluss, der an einer ausländischen Hochschule erworben wurde, ersetzt werden. Für die Gleichwertigkeit und Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend.

      (3) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn
      1. die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt sowie
      2. die ausländische Hochschule nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt und der von ihr zu verleihende akademische Grad im Gültigkeitsbereich des Hochschulrahmengesetzes anzuerkennen wäre.
      Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens soll für den Einzelfall oder generell zwischen den beteiligten Hochschulen durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Diese Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Bei der Vereinbarung sind die für die Anforderungen und Verfahren zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit geltenden Regelungen der Promotionsordnungen der beteiligten Hochschulen zu berücksichtigen. Bei der Ausgestaltung des Kooperationsvertrages sind die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zu berücksichtigen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche Abhandlung. In Ausnahmefällen kann der Fakultätsrat die Abfassung der Dissertation in einer anderen Sprache genehmigen. Die Dissertation muss die Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit erweisen und muss neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten.

      (2) Eine Prüfungs- oder Zulassungsarbeit wird nicht als Dissertation...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche Abhandlung. In Ausnahmefällen kann der Fakultätsrat die Abfassung der Dissertation in einer anderen Sprache genehmigen. Die Dissertation muss die Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit erweisen und muss neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten.

      (2) Eine Prüfungs- oder Zulassungsarbeit wird nicht als Dissertation anerkannt. Eine in ihrem wesentlichen Inhalt bereits veröffentlichte Arbeit kann als Dissertation eingereicht werden, wenn ihre Teile in einem sachlichen Zusammenhang stehen, sie in den letzten fünf Jahren erschienen sind, eine zusammenfassende Erörterung angefügt ist, die den aktuellen Forschungsstand berücksichtigt und weiterführende Gedanken enthält und das Ergebnis insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügt. Die Entscheidung über die Annahme der Dissertation und die Eröffnung des Promotionsverfahrens trifft der Fakultätsrat.

      (3) Eine Arbeit, die aus gemeinschaftlicher interdisziplinärer Forschung entstanden ist, kann als Dissertation anerkannt werden, wenn der individuelle Beitrag der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers deutlich unterscheidbar ist und den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügt. Die Abgrenzung der Leistung der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers erfolgt durch die Angabe der Autorenschaft von Abschnitten im Rahmen der Gesamtarbeit und dadurch, dass die Beiträge, die die einzelnen Bewerberinnen bzw. Bewerber geleistet haben, von diesen durch eine dem Inhalt und Umfang angemessene Beschreibung gesondert kenntlich gemacht werden.

      (4) Die Dissertation muss in Maschinenschrift, gebunden und in technisch einwandfreiem Zustand in drei Exemplaren eingereicht werden. Das Layout soll den im Promotionsfach üblichen Standards entsprechen. Für die Gestaltung des Titelblattes gilt das in der Anlage 1 gegebene Muster. Ebenso ist eine digitalisierte Version der Arbeit einzureichen, die eine Überprüfung ermöglicht.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Voraussetzungen
      ...
      (3) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn
      1. die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt sowie
      2. die ausländische Hochschule nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt und der von ihr zu verleihende akademische Grad im Gültigkeitsbereich des Hochschulrahmengesetzes anzuerkennen wäre.
      Die Durchf...
      § 2 Voraussetzungen
      ...
      (3) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn
      1. die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt sowie
      2. die ausländische Hochschule nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt und der von ihr zu verleihende akademische Grad im Gültigkeitsbereich des Hochschulrahmengesetzes anzuerkennen wäre.
      Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens soll für den Einzelfall oder generell zwischen den beteiligten Hochschulen durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Diese Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Bei der Vereinbarung sind die für die Anforderungen und Verfahren zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit geltenden Regelungen der Promotionsordnungen der beteiligten Hochschulen zu berücksichtigen. Bei der Ausgestaltung des Kooperationsvertrages sind die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zu berücksichtigen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Hochschulanzeiger 01/2014
  • Hochschulporträt
    „Die HSU/UniBw H ist ein Ort der Wissenschaft. Bildung durch Wissenschaft steht im Vordergrund. Wie ihr Gründer und Namensgeber versteht sie Wissenschaft als eine verpflichtende Erkenntnissuche.”
    Prof. Dr. Klaus Bertram Beckmann
    Präsident der Helmut-Schmidt Universität der Bundeswehr Hamburg
    Die HSU/UniBw H ist ein Ort der Wissenschaft.

    Wir qualifizieren unsere Studierenden durch akademische Bildung für militärische und zivile Führungsverwendungen. Seit nahezu 50 Jahren decken wir zu großen Teilen den Fachkräftebedarf des Trägers.

    Auf der Basis exzellenter Grundlagenforschung und zukunftsweisender angewandter Forschung sind wir Impulsgeber für die Bundeswehr. Der Idee des lebenslangen Lernens verpflichtet, entwickeln wir hochwertige Weiterbildungsangebote für den öffentlichen Sektor. In der Vernetzung mit Wissenschaftseinrichtungen im In- und Ausland hat sich die Universität als international orientierte Wissenschaftspartnerin etabliert.

    Die Universität vermittelt ihren militärischen und zivilen Studierenden fachliche Expertise und eine wissenschaftsbasierte Kritik- und Urteilsfähigkeit. Ihre Abschlüsse sind äquivalent zu denen der zivilen Universitäten, und damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr. 

    Icon: uebersicht
    steht sowohl militärischen als auch zivilen Studierenden offen
    Icon: uebersicht
    Abschlüsse sind äquivalent zu denen der zivilen Universitäten
    Das Studium an einer Universität der Bundeswehr – Es gibt Besonderheiten.

    Ein Trimester dauert 12 Wochen. Das Studienjahr besteht aus drei Trimestern. Die Regelstudienzeit beträgt für alle Bachelor-Studiengänge sieben Trimester, für alle Master-Studiengänge fünf Trimester. Zusammen entspricht das genau vier Jahren. Alle Studiengänge sind Intensivstudiengänge, d. h. pro Studienjahr ist der Erwerb von bis zu 75 Leistungspunkten nach ECTS möglich, an öffentlichen Hochschulen sind es nur bis zu 60 Leistungspunkte.

    Studierende der Bundeswehr leben in Wohnheimen direkt auf dem Campus. Dort befinden sich die Räume für Forschung und Lehre, die Bibliotheken, die Mensa und die Sportanlagen, Ärzte, Zahnärzte, eine evangelische sowie katholische Gemeinde und einen Friseursalon.

    Das Studium erfolgt im Kleingruppenprinzip. Das Betreuungsverhältnis ist hoch: Auf je 25 Studierende kommt eine Lehrende bzw. Lehrender. Die Universität verfügt über umfangreiche und etablierte Prozesse der Qualitätssicherung, die fest in den zentralen und dezentralen Gremien verankert sind. 

    Icon: studium
    alle Studiengänge sind Intensivstudiengänge
    Icon: studium
    ist geprägt durch ein hohes Betreuungsverhältnis
    Forschung an der HSU/UniBw H

    Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg ist eine renommierte Campus-Universität und deckt mit ihren vier Fakultäten nahezu alle universitären Fachbereiche einer Volluniversität ab.

    Ungeachtet der Nähe zur Bundeswehr ist und bleibt, die Universität in Aufgaben, Struktur und Rechten nach den Maßgaben des hamburgischen Landesrechts organisiert. Forschung und Lehre sind frei, ihre akademischen Angelegenheiten verwaltet die Universität selbst.

    Die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bundesministerien, der Europäischen Union und Stiftungen geförderten Forschungsprojekte zeigen die aktuellen Forschungsstärken der Universität auf. Die Einwerbungen von DFG-Forschergruppe und BMBF-Nachwuchsforschergruppe sowie gemeinsame Professuren mit der Helmholtz- und der Leibniz-Gemeinschaft sind Merkmale der dynamischen Atmosphäre und der Hochschulstrategie an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg.

    „Mit hervorragender Forschung ist die Universität Wissenschaftspartnerin des Bundes und strebt an, sich im Rahmen der europäischen Integration zu öffnen. Zugleich stärkt sie den Wissenschaftsstandort Hamburg.”
    Prof. Dr. Klaus Bertram Beckmann
    Präsident der Helmut-Schmidt Universität der Bundeswehr Hamburg
    Icon: forschung
    forschungsstark durch viele geförderte Forschungsprojekte
    Icon: forschung
    betreibt Forschung an allen vier Fakultäten
    Internationale Beziehungen

    Die Helmut-Schmidt-Universität ist mit Universitäten und Hochschulen in der ganzen Welt vernetzt. Mit einem Auslandsstudium soll den Studierenden die Möglichkeit geboten werden, durch die vielfältigen neuen Eindrücke den eigenen Horizont zu erweitern und die Persönlichkeitsentwicklung voranzubringen. Mehr als 50 Partneruniversitäten stehen zur Auswahl. Die Universität unterhält Austauschbeziehungen zu Hochschulen in Australien, Belgien, Brasilien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Israel, Kanada, Kasachstan, Lettland, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland,
    Schweden, Schweiz, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika.

    „Internationalisierung kann nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten bereit sind, Andersheit anzuerkennen, sich ihr im Denken, in Kommunikation und Interaktion zu öffnen und zu stellen. Das öffnet neue Räume.”
    Prof. Dr. Klaus Bertram Beckmann
    Präsident der Helmut-Schmidt Universität der Bundeswehr Hamburg
    Icon: international
    ist mit Universitäten und Hochschulen in der ganzen Welt vernetzt
    Icon: international
    ermöglicht Studierenden in Austauschprogrammen eine Horizonterweiterung

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