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Bauhaus-Universität Weimar

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Steckbrief

  • Hochschule Bauhaus-Universität Weimar
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät Medien
  • Promotionsfach / fächer
    ... Europäische Medienkultur; Mediengestaltung; Medieninformatik; Medienkultur; Mediensysteme
    Europäische Medienkultur; Mediengestaltung ...
  • Sachgebiet(e) Medienwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. phil.; Dr. rer. nat.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 – Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Diplom-, Magister- oder
      Masterabschluss einer deutschen Hochschule mindestens mit der Note "gut" voraus. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der*die Bewerber*in einen gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule besitzt, der dem Profil des angestrebten Doktorgrades entspricht.

      (2) Erfüllt der*die Bewerber*in die in Absatz 1 genan...
      § 4 – Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Diplom-, Magister- oder
      Masterabschluss einer deutschen Hochschule mindestens mit der Note "gut" voraus. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der*die Bewerber*in einen gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule besitzt, der dem Profil des angestrebten Doktorgrades entspricht.

      (2) Erfüllt der*die Bewerber*in die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht, verfügt aber über einen dreijährigen Bachelor-Abschluss einer deutschen Hochschule mit der Note "sehr gut" in einem Studiengang, der dem Profil des angestrebten Doktorgrades entspricht, oder einen gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule, so muss der*die Bewerber*in weitere promotionsrelevante Qualifikationen im Umfang von 72 LP erbringen. Bei vierjährigem Bachelor-Abschluss reduzieren sich die Leistungspunkte auf 48 LP. Diese zusätzlichen Leistungen müssen einschlägig sein und sind in Abstimmung mit dem*der Betreuer*in im Rahmen von Master-Studiengängen, Ph. D.-Studiengängen oder Graduiertenkollegs zu erbringen und müssen bei der Anmeldung zur Promotion nachgewiesen werden.

      (3) Liegt der Diplom- oder Masterabschluss oder gleichwertige Abschluss des Studiums an einer deutschen oder ausländischen Hochschule in einem Studiengang vor, der dem Profil des angestrebten Doktorgrades nicht entspricht, dann legt die Graduierungskommission fest, welche Zusatzleistungen von dem*der Bewerber*in zu erbringen sind. Die Zusatzleistungen richten sich dabei nach dessen*deren Vorkenntnissen im Hinblick auf die im angestrebten Doktorgrad erforderlichen Kenntnisse. Die Graduierungskommission kann festlegen, dass der erfolgreiche Kenntniserwerb im Rahmen eines Prüfungsgesprächs belegt wird, an dem neben dem*der Betreuer*in ein*e Professor*in der Graduierungskommission teilnimmt.

      (4) Zur Promotion kann in der Regel nicht zugelassen werden, wer im gleichen Fachgebiet an anderer Stelle bereits die Annahme zur Promotion beantragt hat, als Doktorand*in angenommen ist oder ein Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 – Dissertation

      (1) Die vorgelegte Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und originäre wissenschaftliche Ergebnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher Sprache abgefasst sein oder in einer anderen Sprache, in der eine Begutachtung gesichert ist. In Zweifelsfällen entscheidet die Graduierungskommission. Arbeiten in einer anderen als der deutschen Sprache muss eine Zusammenfassung in Deutsch beigefügt werden.

      (3) Eine kumulative Diss...
      § 6 – Dissertation

      (1) Die vorgelegte Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und originäre wissenschaftliche Ergebnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher Sprache abgefasst sein oder in einer anderen Sprache, in der eine Begutachtung gesichert ist. In Zweifelsfällen entscheidet die Graduierungskommission. Arbeiten in einer anderen als der deutschen Sprache muss eine Zusammenfassung in Deutsch beigefügt werden.

      (3) Eine kumulative Dissertation ist zulässig für die akademischen Grade Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.), Doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.) und Doctor rerum politicarum (Dr. rer. pol.); sie ist nicht zulässig für den akademischen Grad Doctor philosophiae (Dr. phil.). Eine kumulative Dissertation verknüpft begutachtete, in referierten Fachzeitschriften oder Tagungsbänden publizierte oder im Publikationsprozess befindliche wissenschaftliche Aufsätze, die einem gemeinsamen Rahmenthema angehören müssen. Die einzelnen Aufsätze können in Alleinautorenschaft oder gemeinsam mit Koautor*innen verfasst worden sein, wobei im Fall von Koautorenschaft der Anteil des*der Kandidat*in eindeutig gekennzeichnet werden und sichergestellt sein muss, dass der eigene Beitrag den Anforderungen von Absatz 1 entspricht. Die einzelnen Aufsätze werden zu Kapiteln zusammengefasst und von einer ausführlichen Einleitung gerahmt, die auch eine Darstellung jeweils eigener Anteile bei Koautorenschaften enthält.

      (4) Mit Ausnahme von Koautorenschaften im Rahmen einer kumulativen Dissertation nach Absatz 3 sind Gruppenarbeiten nicht zulässig.

      (5) In der Dissertation hat der*die Doktorand*in in Form eines Literaturverzeichnisses anzugeben, welche Quellen und Hilfsmittel für die Arbeit herangezogen wurden. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß zitiert werden, müssen entsprechend kenntlich gemacht sein.

      (6) Die Dissertation muss eine ehrenwörtliche Erklärung des*der Doktorand*in enthalten, in der versichert wird, dass der*die Kandidat*in die Arbeit bzw. im Fall von Koautorenschaften bei kumulativen Dissertationen den eigenen Beitrag selbständig verfasst hat und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden (siehe Anlage 3).

      (7) Die Dissertation muss in gedruckter Fassung vorgelegt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar 2/2023
  • Hochschulporträt
    „Gemeinsam unsere Zukunft gestalten: Die Bauhaus-Universität Weimar bietet das passende konstruktiv-dynamische Umfeld, um nachhaltigen Wandel konkret und angewandt voranzutreiben.”
    Prof. Peter Benz
    Präsident der Bauhaus-Universität Weimar
    Universität mit klarem Profil

    Architektur und Urbanistik, Bauingenieurwesen, Kunst und Gestaltung und Medien: Die Bauhaus-Universität Weimar verfügt über ein klares Profil. In Wissenschaft und Kunst wird hier an der Konzeption, Konstruktion und Gestaltung gegenwärtiger und zukünftiger Lebensräume gearbeitet – analytisch, kreativ und innovationsfreudig.

    Das Spektrum an den vier Fakultäten gründet in der Verbindung wissenschaftlicher, technischer und kreativ-künstlerischer Arbeiten. In Anknüpfung an die Wurzeln des historischen Bauhauses unter Walter Gropius steht "Bauhaus" im Universitätsnamen für Experimentierfreude, Offenheit, Kreativität und Internationalität.

    Icon: uebersicht
    analytisch, kreativ, innovationsfreudig und praxisnah
    Icon: uebersicht
    projektorientiertes Arbeiten ermöglicht persönliche Entfaltung
    Studieren an einem experimentellen Ort

    Das Spektrum der Bauhaus-Universität Weimar umfasst ca. 40 Studiengänge bzw. -programme und reicht von der Freien Kunst über Design, Visuelle Kommunikation, Mediengestaltung, -wissenschaft und -informatik bis zu Architektur, Bauingenieurwesen, Ingenieurwissenschaft und Umwelt sowie Management.

    In allen wissenschaftlichen Bereichen spielt, wie auch in der künstlerischen Entwicklung, die Praxisnähe eine wichtige Rolle. Projektorientiertes Arbeiten ermöglicht die persönliche Entfaltung und sichert in Kombination mit exzellenter Forschung und Lehre sehr gute Zukunftschancen.

    Icon: studium
    praxisnah in allen wissenschaftlichen Bereichen
    Icon: studium
    projektorientiertes Arbeiten fördert persönliche Entfaltung
    Forschung und Nachwuchsförderung

    Die Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar ist vielseitig, international und interdisziplinär. Neben den Forschungsschwerpunkten "Digital Engineering" und "Kulturwissenschaftliche Medienforschung" existieren weitere Forschungsfelder wie "Stadt, Architektur und Umwelt", "Material und Konstruktion" und "Kunst.Design.Wissenschaft".

    In allen Forschungszweigen unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar auf vielfältige Weise den wissenschaftlichen Nachwuchs. Intensive Betreuung bieten strukturierte Promotionsstudiengänge: Teamarbeit, Curriculum und Praxisbezug schaffen dabei die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Promotion.

    Icon: forschung
    vielseitig, international und interdisziplinär
    Icon: forschung
    unterstützt wissenschaftlichen Nachwuchs
    Foto: Luftaufnahme des Hauptgebäudes der Bauhaus-Universität Weimar
    Foto: Studierende sitzen auf dem Campus der Bauhaus-Universität Weimar und unterhalten sich
    Foto: Studentinnen der Bauhaus-Universität Weimar arbeiten an einer Holzsägemaschine
    Foto: Mithilfe einer Dummy Puppe wird in der Klimakammer der Bauhaus-Universität Weimar der Einfluss von Mensch und Raumklima simuliert

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