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Universität Erfurt

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Erfurt
  • Fakultät / Fachbereich Katholisch-Theologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Katholische Theologie
  • Sachgebiet(e) Theologie, katholische
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Allgemeine Annahmevoraussetzungen

      (1) Die Annahme zum Promotionsstudium setzt voraus:
      1. die Vorlage eines schriftlichen Exposés zur Dissertation, innerhalb eines Forschungsschwerpunktes der an der Fakultät vertretenen Fächer,
      2. die grundsätzliche Bereitschaft eines prüfungsberechtigten Mitglieds der Fakultät das Dissertationsprojekt (Nummer 1) betreuen zu wollen (Doktorandinnen*Doktoranden-Verhältnis zur Betreuerin*zum
      Betreuer),
      3. eine Erklärung der Bewerberin...
      § 8 Allgemeine Annahmevoraussetzungen

      (1) Die Annahme zum Promotionsstudium setzt voraus:
      1. die Vorlage eines schriftlichen Exposés zur Dissertation, innerhalb eines Forschungsschwerpunktes der an der Fakultät vertretenen Fächer,
      2. die grundsätzliche Bereitschaft eines prüfungsberechtigten Mitglieds der Fakultät das Dissertationsprojekt (Nummer 1) betreuen zu wollen (Doktorandinnen*Doktoranden-Verhältnis zur Betreuerin*zum
      Betreuer),
      3. eine Erklärung der Bewerberin*des Bewerbers, dass sie*er nicht diese oder eine gleichartige Doktorprüfung an einer Hochschule endgültig nicht bestanden hat und
      4. dass sich die Doktorandin*der Doktorand nicht durch ein Verhalten, das auch zum Entzug des Doktorgrades nach § 58 Absatz 7 ThürHG führen würde, zur Führung des Doktorgrades unwürdig erwiesen hat.

      (2) Nachweise zu den allgemeinen Annahmevoraussetzungen nach Absatz 1 und zu den besonderen Annahmevoraussetzungen nach § 9 sind durch beglaubigte Kopien entsprechender Urkunden oder Zeugnisse zu erbringen.

      (3) Fachhochschulabsolventinnen*Fachhochschulabsolventen mit einem Fachhochschuldiplom oder einem Bachelorabschluss haben neben den allgemeinen und besonderen Annahmevoraussetzungen die Promotionseignung gemäß § 10 nachzuweisen.

      § 9 Besondere Annahmevoraussetzungen für die Promotion mit der Ausrichtung Dr. phil.

      (1) Für das Promotionsstudium mit der Ausrichtung Dr. phil. ist zusätzlich zu § 8 erforderlich, dass die Bewerberin*der Bewerber nach einem Studium von mindestens acht Semestern Regelstudienzeit in einem wissenschaftlichen Studiengang, eine Prüfung mit mindestens der Note "gut" (2,5) oder einer gleichwertigen Beurteilung bestanden hat. Über Ausnahmen zum Notenerfordernis entscheidet die Promotionskommission. Die besonderen Voraussetzungen zum Promotionsstudium mit der Ausrichtung Dr. phil. erfüllt auch, wer die Promotionseignung gemäß § 10 nachweist.

      (2) Über die Frage der Gleichwertigkeit von Examen und Prüfungsnoten nach Absatz 1 entscheidet die Promotionskommission. Bei ausländischen Examen und Prüfungsnoten soll sie in der Regel die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen berücksichtigen. In Zweifelsfällen ist eine Gutachterin*ein Gutachter zur Bewertung heranzuziehen.

      § 10 Promotionseignung bei einem Fachhochschuldiplom oder bei einem Bachelorabschluss und einer Regelstudienzeit unter acht Semestern

      (1) Fachhochschulabsolventinnen*Fachhochschulabsolventen mit einem Fachhochschuldiplom oder Absolventinnen*Absolventen mit einem Bachelorabschluss bei einer Regelstudienzeit unter acht Semestern haben mit dem Antrag zur Annahme als Doktorandin*Doktorand (§ 7 Absatz 1) die Promotionseignung nachzuweisen. Die Promotionseignung setzt voraus, dass die Absolventin*der Absolvent
      1. eine Abschlussprüfung in einem Studiengang an einer Fachhochschule, der mit der beabsichtigten Ausrichtung der Promotion in direktem fachlichen Zusammenhang steht, mit der Note „sehr gut“ oder einer gleichwertigen Beurteilung bestanden hat und
      2. zum Nachweis der Vertrautheit mit den theoretischen Grundlagen ihres*seines Fachs, in zwei Seminaren an einer Universität, die in direktem fachlichen Zusammenhang mit der beabsichtigten Ausrichtung der Promotion stehen müssen, Leistungen erbracht hat, die mit der Note "sehr gut" oder einer gleichwertigen Beurteilung bewertet sind und
      3. sich nicht bereits einer Promotionseignungsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung an einer anderen Hochschule erfolglos unterzogen hat.

      (2) Dem Antrag sind beizufügen:
      1. die Nachweise über das Vorliegen der in Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 genannten Annahmevo- raussetzungen und
      2. eine Erklärung darüber, dass sie*er sich nicht bereits einer Promotionseignungsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung an einer anderen Hochschule unterzogen hat.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 13 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen.

      (2) Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen. Sie soll gebunden oder geheftet sowie paginiert sein und ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung, die die Problemstellung und Ergebnisse darlegt,
      enthalten. Der Dissertation sind Thesen zur Dissertat...
      § 13 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen.

      (2) Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen. Sie soll gebunden oder geheftet sowie paginiert sein und ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung, die die Problemstellung und Ergebnisse darlegt,
      enthalten. Der Dissertation sind Thesen zur Dissertation beizufügen.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. In Ausnahmefällen kann die Dekanin*der Dekan der Doktorandin*dem Doktoranden gestatten, sie in einer anderen Sprache vorzulegen, sofern sich mindestens zwei prüfungsberechtigte Personen nach § 3 zur Berichterstattung der Dissertation in der beantragten Sprache bereit und für fachlich zuständig erklären. In diesem Falle ist eine dem Umfang und Inhalt entsprechende Zusammenfassung in deutscher Sprache beizulegen.

      (4) Die Dissertation kann in Auszügen bereits publiziert sein. In Zweifelsfällen entscheidet die Promotionskommission.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Gemeinsame und kooperative Promotionsverfahren

      (1) Ein gemeinsam mit einer anderen Hochschule/Fakultät durchzuführendes Promotionsverfahren oder ein kooperatives Promotionsverfahren im Sinne des § 61 Absatz 5 S. 3 bis 5 ThürHG setzt den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung voraus.

      (2) Im Rahmen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens kann das Kolloquium nach § 18 durch eine mündliche Prüfungsleistung an der Partneruniversität ersetzt werden.

      (3) Der Prüfun...
      § 6 Gemeinsame und kooperative Promotionsverfahren

      (1) Ein gemeinsam mit einer anderen Hochschule/Fakultät durchzuführendes Promotionsverfahren oder ein kooperatives Promotionsverfahren im Sinne des § 61 Absatz 5 S. 3 bis 5 ThürHG setzt den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung voraus.

      (2) Im Rahmen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens kann das Kolloquium nach § 18 durch eine mündliche Prüfungsleistung an der Partneruniversität ersetzt werden.

      (3) Der Prüfungsausschuss nach § 15 kann durch einen gemeinsamen Prüfungsausschuss ersetzt werden, der einvernehmlich durch zuständige Organe beider Einrichtungen bestimmt wird. Beide Einrichtungen sollen dabei gleichermaßen vertreten sein.

      Aus: Allgemeine Bestimmungen für Promotionen der Universität Erfurt vom 5. Februar 2020

      § 4 Zulassung zur Promotion
      ...
      (2) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums voraus. Die Promotionsordnungen regeln, welche Hochschulabschlüsse zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand qualifizieren. Die Promotionsordnungen regeln darüber hinaus, unter welchen Voraussetzungen Hochschulabsolventen mit einem Fachhochschuldiplom- oder einem Bachelorabschluss im Anschluss an das Studium zur Promotion zugelassen werden. Vorgesehen werden können darüber hinaus besondere Zulassungsvoraussetzungen sowie Regelungen zu gemeinsamen Promotionsverfahren mit ausländischen Universitäten (sog. Cotutelle de thèse) oder zu kooperativen Promotionen mit Fachhochschulen im Sinne von § 61 Abs. 5 Satz 4 ThürHG.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Veröffentlichung der Universität Erfurt 2022
  • Hochschulporträt
    Gemeinsam die Welt bewegen

    Seit ihrer Neugründung 1994 hat sich die Universität Erfurt mit einem expliziten kultur- und gesellschaftswissenschaftlichem Profil in der nationalen und internationalen Hochschullandschaft fest etabliert. Mit ihren Schwerpunkten in den Bereichen Religion, Geistes- und Kulturwissenschaften, Gesellschaft und Lehrerbildung ist sie eine zentral gelegene Bildungs- und Forschungsstätte mit rund 6.000 Studierenden.

    Im Mittelpunkt der Campus-Universität steht eine moderne Bibliothek mit mehr als einer Million Büchern und Medien. Darüber hinaus schätzen die Studierenden die überschaubaren Wege zu Lehrgebäuden, Wohnheimen, Sportanlagen und Cafés, aber vor allem die guten Bedingungen für ihr Studium, die sich nicht nur in kurzen Studienzeiten manifestieren.

    Der stadtnahe Campus macht die als familiengerechte Hochschule zertifizierte Universität zu einem lebendigen Teil der Landeshauptstadt mit ihren vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten und ihrem umfassenden Kultur- und Freizeitangebot.

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    als familiengerechte Hochschule zertifizierte Universität
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    bietet ein kultur- und gesellschaftswissenschaftliches Profil
    Mit dem Zwei-Fach-Bachelor zum Erfolg

    Das Studienangebot der Universität Erfurt umfasst Bachelor- und Master-Studiengänge. Im BA werden ein Haupt- und ein Nebenfach studiert. Dabei sind fast alle angebotenen Fächer frei kombinierbar. Eine besondere Komponente des Hauptfachs ist das Studium Fundamentale, in dem in interdisziplinären Lehrveranstaltungen zusätzlich Methodenkenntnisse und Schlüsselkompetenzen erworben und berufsorientierende Praxiserfahrungen ermöglicht werden.

    Ein Mentoren-System garantiert zudem vom ersten Semester an die persönliche Betreuung unserer Studierenden durch eine Professorin bzw. einen Professor.

    Ein studienbegleitendes Prüfungssystem ersetzt das traditionelle Abschlussexamen. Nach drei Jahren erreichen die Studierenden mit dem Bachelor ihren ersten akademischen Abschluss. Dieser kann als Einstieg in die berufliche Praxis dienen.

    Master- und Promotionsstudiengänge ermöglichen aber auch die wissenschaftliche Vertiefung eines Fachs oder eine anwendungsorientierte berufliche Spezialisierung.

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    ermöglicht freie Kombinationen fast aller Fächer
    Icon: studium
    integriert ein Studium Fundamentale ins Hauptfach
    Forschung an der Universität Erfurt - interdisziplinär, international und kooperativ

    Das einzigartige kultur- und gesellschaftswissenschaftliche Profil der Uni Erfurt spiegelt sich auch in ihren Forschungsaktivitäten wider. Als Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die weitere Profilierung als Forschungsuniversität ihr Ziel- und Leitprojekt für die kommenden Jahre.

    Sie setzt Maßstäbe in der Grundlagenforschung und sorgt für den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft. Dabei bringen die vier Fakultäten sowie das Max-Weber-Kolleg und die Gothaer Forschungseinrichtungen ihre strukturelle und aufgabenbezogene Vielfalt in das Gesamtkonzept ein und ermöglichen so eine interdisziplinäre, internationale und kooperative Forschung.
    Die Uni Erfurt legt dabei besonderen Wert auf akademische Freiheit und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit der Etablierung des Christoph-Martin-Wieland-Graduiertenforums hat sie dafür eine Servicestruktur zur Qualitätssteigerung aller Promotions- und Habilitationsformate geschaffen.

    Icon: forschung
    überzeugt mit interdisziplinärer, internationaler und kooperativer Forschung
    Icon: forschung
    legt Wert auf akademische Freiheit und fördert wissenschaftlichen Nachwuchs
    Internationalität, Weltoffenheit und Diversität

    Wissenschaft endet nicht auf dem eigenen Campus. Dies zeigt sich an der Universität Erfurt nicht zuletzt in zahlreichen internationalen Kooperationen mit Partnern in aller Welt. Studierende können für ein Auslandsstudium aus einer Vielzahl an internationalen Hochschulen wählen, zu denen die Uni langjährige Partnerschaften unterhält. In Mobilitätsprogrammen für Studierende sowie in Forschungsprojekten tauschen sie sich regelmäßig rund um den Globus aus und arbeiten an gemeinsamen Fragestellungen. Und auch die internationalen Summer Schools schaffen Verbindungen in alle Welt.

    Die Universität Erfurt bietet englischsprachige Master-Studiengänge wie Public Policy, Global Communication und Religious Studies an. Und auch in Bachelor-Studiengängen werden Lehrveranstaltungen auf Englisch unterrichtet.

    Das Betreuungsangebot für internationale Studierende (z. B. Vorbereitungskurse, Tutorenprogramme) vermittelt den internationalen Studierenden schnell soziale Kontakte und findet großen Zuspruch.

    Icon: international
    unterhält viele internationale Kooperationen mit Partnern weltweit
    Icon: international
    bietet internationale Mobilitätsprogramme und Summer Schools
    Foto: Studierende nehmen an einem Seminar der Universität Erfurt teil
    Foto: Studierende der Universität Erfurt sitzen in einem Park und unterhalten sich
    Foto: Studierende der Universität Erfurt hören eine Vorlseung im Hörsaal

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