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Kunsthochschule für Medien Köln

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Steckbrief

  • Hochschule Kunsthochschule für Medien Köln
  • Fakultät / Fachbereich Kunst und Medienwissenschaft
  • Promotionsfach / fächer
    ... Designwissenschaft; Experimentelle Informatik; Filmwissenschaft; Kommunikationswissenschaft; Kunstwissenschaften; Medienwissenschaften
    Designwissenschaft; Experimentelle Informatik ...
  • Sachgebiet(e) Kunst; Medienwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss verfahren wird auch zugelassen, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessenene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern nachweist.

      (2) Die Kandidatin oder der Kandidat muss außerdem folgende Papiere vorle...
      § 6 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss verfahren wird auch zugelassen, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessenene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern nachweist.

      (2) Die Kandidatin oder der Kandidat muss außerdem folgende Papiere vorlegen:
      a) eine kurze Beschreibung des mit der ersten Gutachterin oder dem ersten Gutachter gemäß § 4 Abs. 1 abgesprochenen Arbeitsgebiets der Dissertation sowie einen Arbeitsplan. Sofern der Arbeitsplan auch eine über die Betreuung durch die Promotionskommission hinaus gehende personelle Unterstützung
      und die Nutzung von Einrichtungen der Kunsthochschule für Medien Köln vorsieht, sind die davon betroffenen Abteilungen vorher anzuhören. Über die Ergebnisse der Beratungen ist der akademische Senat der Kunsthochschule zu unterrichten.
      b) eine schriftliche Mitteilung der ersten Gutachterin oder des ersten Gutachters, dass sie oder er bereit ist, die Dissertation zu betreuen, und dass sie oder er der Beschreibung des Arbeitsgebietes und dem Arbeitsplan der Dissertation zustimmt.

      (3) Ausländische Examina werden anerkannt, sofern sie einem deutschen Abschlussexamen gemäß Absatz 1 entsprechen. Die Gleichwertigkeit ausländischer Examina wird durch die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen festgestellt. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu hören.

      (4) Vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Bewerberin oder der Bewerber mindestens zwei Semester an der Kunsthochschule für Medien Köln studiert haben. Der Promotionsausschuss kann Ausnahmen zulassen.
      Eine Ausnahme kann darin begründet liegen, dass die Kandidatin oder der Kandidat zusätzlich zu den wissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen über den an einer Kunsthochschule oder vergleichbaren Einrichtung erbrachten Nachweis der künstlerischen Eignung verfügt.Da auch Promotionsstudierende unter die Einschreibungsordnung der KHM gemäß §1 Abs. 3 fallen, gilt für sie eine durchgängige Einschreibungspflicht vom Zeitpunkt der Aufnahme ins Promotionsprogramm bis einschließlich zu dem Semester, in dem die Disputation abgehalten wird .

      (5) Zum Promotionsverfahren wird nicht zugelassen, wer im Gebiet des Promotionsfaches zweimal ein Promotionsverfahren nicht bestanden hat.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten fachwissenschaftlichen Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet des jeweiligen Promotionsfaches darstellen. Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst sein; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die Dissertation muss einem an der Kunsthochschule für Medien Köln vertretenen kunst- und medienwissenschaftlichen Fach zugeordnet werden können.
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten fachwissenschaftlichen Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet des jeweiligen Promotionsfaches darstellen. Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst sein; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die Dissertation muss einem an der Kunsthochschule für Medien Köln vertretenen kunst- und medienwissenschaftlichen Fach zugeordnet werden können.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
    • zuletzt geändert am 14.06.2019
  • Hochschulporträt
    „Die KHM bietet unter dem Titel "Mediale Künste" ein anspruchsvolles Projektstudium an, das jedem Studierenden die freie Wahl und individuelle Kombination von künstlerischen Schwerpunkten ermöglicht.”
    Prof. Mathias Antlfinger
    Rektor der Kunsthochschule für Medien Köln
    Foto: Blick auf den Innenhof der Kunsthochschule für Medien Köln
    Kunsthochschule für Medien Köln

    Die studentische Arbeit findet in den Ateliers, Studios und Laboren der KHM statt, die über eine hochwertige, an der Vielfalt der Lehrgebiete orientierten Ausstattung verfügen. Die Verbindung der künstlerischen Praxis mit kunst- und medientheoretischen Diskursen, mit filmwissenschaftlichen Analysen sowie ästhetischen, philosophischen und technischen Fragestellungen ist gleichfalls Bestandteil des Studiums, der Lehre und der Forschung.
    Künstlerische Akzentuierungen im Studium sind in den vier benachbarte Lehrgebiete bündelnden Fächergruppen exMedia, Film und Fernsehen, Kunst sowie Kunst- und Medienwissenschaften organisiert.
    Als mögliche Schwerpunkte im Studium seien exemplarisch und zur Auswahl genannt: Animation/3D-Animation/Games, Bildgestaltung/Kamera/Montage, Drehbuch/Dramaturgie/Schreiben, Experimenteller Film/Videokunst, Experimentelle Informatik/Interface/Code, Fotografie, Klangkunst/Sound Art, Kreatives Produzieren/TV-Formate/Live-Regie, Kunst- und Medienwissenschaften, Kunst im öffentlichen Raum/Performance, Regie für Spiel- und Dokumentarfilm.
    Gute Möglichkeiten, die KHM kennenzulernen, sind jedes Jahr der Rundgang (im Juli) und der Infotag (im Dezember). 

    Icon: uebersicht
    bietet vielfältige Schwerpunkte und erlaubt das Setzen künstlerischer Akzentuierungen
    Icon: uebersicht
    studentische Arbeit findet in hochwertig ausgestatteten Ateliers, Studios und Laboren statt
    Studium und Lehre

    Mediale Künste in 9 Semestern (grundständig / Diplom I) oder in 4 Semestern (postgradual, Diplom II)

    Icon: studium
    verfügt über eine hochwertige, an der Vielfalt der Lehrgebiete orientierten Ausstattung
    Icon: studium
    bietet die Lehrgebiete übergreifende Betreuung durch Professoren
    Forschung

    Ästhetik, Experimentelle Informatik, Kunst- und Medienwissenschaften, Queer Studies

    Foto: Studierende proben im Seminar Lichtregie der Kunsthochschule für Medien Köln
    Foto: Studierende präsentieren Ihre Werke in einer Ausstellung im Studiofoyer der Kunsthochschule für Medien Köln

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