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Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste

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Steckbrief

  • Hochschule Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste
  • Fakultät / Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Kunstdidaktik; Kunstgeschichte; Kunstwissenschaft
    Kunstdidaktik; Kunstgeschichte ...
  • Sachgebiet(e) Kunst
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsstudium

      (1) Zum Promotionsstudium hat Zugang, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitäts- oder Kunsthochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, mit mindestens der Gesamtnote „gut“ nachweist. Einschlägig ist ein Abschluss, der fachlich dem gewählten Promotionsfach entspricht. In Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auch ein...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsstudium

      (1) Zum Promotionsstudium hat Zugang, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitäts- oder Kunsthochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, mit mindestens der Gesamtnote „gut“ nachweist. Einschlägig ist ein Abschluss, der fachlich dem gewählten Promotionsfach entspricht. In Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auch einen Abschluss in einem anderen Fach als einschlägig anerkennen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ihre bzw. seine fachliche und persönliche Eignung für das Promotionsfach nachweist und die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter dies bestätigt. Der Promotionsausschuss kann im Benehmen mit der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer die Anerkennung mit der Auflage verbinden, während des Promotionsstudiums angemessene zusätzliche Studienleistungen im Promotionsfach zum Ausgleich fachlicher Defizite zu erbringen.

      (2) Zum Promotionsstudium hat auch Zugang, wer
      a) einen berufsqualifizierenden Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens 6 Semestern mit mindestens der Gesamtnote „gut“ und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern oder
      b) einen an Universitäten oder Fachhochschulen oder im Ausland erworbenen Master- oder Magistergrad mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
      c) den Abschluss eines einschlägigen Fachhochschulstudiengangs im Sinne des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen mit mindestens der Gesamtnote „gut“ und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern oder
      d) einen im In- oder Ausland mit mindestens der Gesamtnote „gut“ erworbenen Bachelor-/Bakkalaureus Grad und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern oder
      e) einen berufsqualifizierenden Abschluss in einem künstlerischen Studiengang im Sinne des KunstHG NRW und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern nachweist.

      (3) In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss von der Gesamtnote „gut“ nach Absatz 1 und 2 auf Antrag absehen. Dies ist zu begründen und zu dokumentieren.

      (4) Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes entscheidet der Promotionsausschuss; in Zweifelsfällen soll er die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz hören.

      (5) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium sind ferner grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens.

      (6) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium ist außerdem der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung gemäß § 3 Absatz 1, über deren Inhalt im Promotionsausschuss Benehmen herzustellen ist. Die Verantwortlichkeit für den Inhalt verbleibt bei dem/der Erstgutachter/in.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen wissenschaftlich beachtlichen, eigenständigen Forschungsbeitrag zu einem an der Kunstakademie Münster vertretenen Fach darstellen.

      (2) Die Dissertation wird unter Beratung einer Professorin bzw. eines Professors eines an der Kunstakademie Münster vertretenen Fachs verfasst (Erstgutachterin bzw. Erstgutachters nach § 3). Das Thema darf nicht außerhalb des Promotionsrechts der Kunstakademie Münster nach § 43 Abs. 1 KunstHG liege...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen wissenschaftlich beachtlichen, eigenständigen Forschungsbeitrag zu einem an der Kunstakademie Münster vertretenen Fach darstellen.

      (2) Die Dissertation wird unter Beratung einer Professorin bzw. eines Professors eines an der Kunstakademie Münster vertretenen Fachs verfasst (Erstgutachterin bzw. Erstgutachters nach § 3). Das Thema darf nicht außerhalb des Promotionsrechts der Kunstakademie Münster nach § 43 Abs. 1 KunstHG liegen.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. In Einzelfällen ist eine Abfassung in englischer Sprache oder in einer anderen Wissenschaftssprache möglich. Der Arbeit ist sodann eine Zusammenfassung nebst Gliederung in deutscher Sprache beizufügen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der Kunstakademie Münster 2015
    • zuletzt geändert am 07.05.2019
  • Hochschulporträt
    Freie Kunst

    Die Kunstakademie Münster ist eine Hochschule für bildende Künste mit Promotions- und Habilitationsrecht. Im Sinne einer freien Kunst studieren hier angehende Künstler/innen und Kunsterzieher/innen aller Semester in gemeinsamen Klassen in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Installationskunst, Performance, Fotografie, Film und neue Medien. Das klassische Prinzip des semesterübergreifenden Atelierstudiums unter Leitung jeweils einer Künstlerprofessur unterscheidet sich grundlegend von Kurssystemen. Den Studierenden der Lehramtsstudiengänge ermöglicht es eine künstlerische Ausbildung auf dem Niveau der freien Künstler.

    Die Orientierung am individuellen künstlerischen Arbeitsprozess bestimmt wesentlich die Arbeitsatmosphäre an der Akademie. Geschichte, Kritik, Theorie und Didaktik der Kunst bilden die wissenschaftlichen Schwerpunkte. Die Lehramtsstudiengänge werden in Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster durchgeführt, an der die obligatorischen Bildungswissenschaften und ggf. ein weiteres Unterrichtsfach oder Lernbereiche studiert werden.

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    Kunstakademie Münster ist ein Ort mit internationaler Ausstrahlung
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    praxisbezogenes Studium bereitet auf spätere Arbeitsfelder vor
    Studium und Lehre

    In der Ausbildung legt die Kunstakademie Münster großen Wert auf ein praxisbezogenes Studium, das die Studierenden auf ihre späteren Arbeitsfelder vorbereitet. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis wird durch zahlreiche Klassenausstellungen, Exkursionen, kuratorische Projekte, Kolloquien, Workshops, und wissenschaftliche Tagungen belegt. In den modern ausgestatteten Werkstätten lernen die Studierenden unter Anleitung künstlerisch-technischer Lehrkräfte diverse handwerkliche Techniken zur Umsetzung ihrer Arbeiten.

    Die Kunstakademie Münster ist ein Ort mit internationaler Ausstrahlung. Davon zeugen sowohl die steigende Anzahl internationaler Professorinnen und Professoren als auch ein hoher Anteil ausländischer Studierender. Die Kunstakademie nimmt zudem am europäischen ERASMUS-Programm teil und baut ihr Kooperationsnetz ständig aus, sodass Partnerschaften mit beinahe 30 Hochschulen weltweit bestehen.

    Icon: studium
    legt großen Wert auf eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis
    Icon: studium
    bietet Studierenden Freiraum und Ressourcen zur Ausübung, Erforschung, Vermittlung und Weiterentwicklung der bildenden Künste
    Foto: Ausstellung von Arbeiten einer Klasse der Kunstakademie Münster
    Foto: Studierende beim Üben diverser Maltechniken
    Foto: Luftaufnahme der Kunstakademie Münster

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