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Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Fakultät / Fachbereich Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Arzneimittelwissenschaften - Drug Sciences; Astronomie/Astrophysik; Biologie; Chemie; Computational Life Sciences; Geographie; Geophysik; Geowissenschaften; Informatik; Lebensmittelchemie; Mathematik; Meteorologie; Molekulare Biomedizin; Neurowissenschaften; Pharmazie; Physik
    Arzneimittelwissenschaften - Drug Sciences; Astronomie/Astrophysik ...
  • Sachgebiet(e) Biologie, allgemeine; Chemie, allgemeine; Geowissenschaften, allgemeine; Informatik; Mathematik; Pharmazie, allgemeine; Physik
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Zugang und Zulassung

      (1) Zum Promotionsstudium und zum Promotionsverfahren hat Zugang, wer
      1. einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als der "Bachelorgrad" verliehen wird, oder
      2. ein abgeschlossenes Medizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudium, oder
      3. ein mit der Ersten Staatlichen Prüfung abgeschlossenes Studium der Lebensmittelchemie, oder
      4. einen Abschluss n...
      § 8 Zugang und Zulassung

      (1) Zum Promotionsstudium und zum Promotionsverfahren hat Zugang, wer
      1. einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als der "Bachelorgrad" verliehen wird, oder
      2. ein abgeschlossenes Medizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudium, oder
      3. ein mit der Ersten Staatlichen Prüfung abgeschlossenes Studium der Lebensmittelchemie, oder
      4. einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien gemäß § 8 Abs. 3 im Promotionsfach oder
      5. einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG NRW nachweist, in dessen Verlauf die*der Bewerber*in ihre*seine Eignung für eine weitergehende Qualifikation deutlich gemacht hat und der ein selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten mit dem Ziel einer wissenschaftlich beachtlichen Dissertation im Promotionsfach erwarten lässt.

      (2) Sind die fachlichen Voraussetzungen nicht ausreichend gegeben, können im Promotionsstudium zusätzliche ergänzende Studien im Umfang von höchstens 60 Leistungspunkten (Credit Points) verlangt werden, die auf das Promotionsprojekt vorbereiten. Art, Umfang und Nachweis dieser noch zu erbringenden Studienleistungen legt der Promotionsausschuss fest.

      (3) Fällt das vorausgegangene Studium unter § 8 Abs. 1 Nr. 4, so sind überdurchschnittliche Studienleistungen für dieses Studium nachzuweisen. Alternativ kann die Überdurchschnittlichkeit der Leistungen auch durch wissenschaftliche Leistungen, wie z. B. Veröffentlichungen, die nach Abschluss des Studiums erbracht wurden, nachgewiesen werden; hierüber entscheidet der Promotionsausschuss. Darüber hinaus sind im Promotionsstudium zusätzliche ergänzende Studien im Umfang von höchstens 60 Leistungspunkten (Credit Points) erforderlich, die auf das Promotionsprojekt vorbereiten und dem Nachweis der Eignung im Sinne von § 8 Abs. 1 dienen. Art, Umfang und Nachweis dieser noch zu erbringenden Studienleistungen legt der Promotionsausschuss fest. In Fällen in denen das vorausgegangene Studium ohne Abschlussarbeit abgeschlossen worden war, ist dabei eine wissenschaftliche Arbeit mit einem Arbeitszeitumfang von ca. 900 Stunden entsprechend 30 Leistungspunkten anzufertigen. Der Bearbeitungszeitraum für diese wissenschaftliche Arbeit beträgt höchstens sechs Monate.

      (4) Die Zulassung zum Promotionsstudium und zum Promotionsverfahren setzt neben den Voraussetzungen aus § 7 Abs. 1 schriftliche Betreuungsvereinbarung(en) voraus, die gemäß § 7 Abs. 6 und 8 zwischen Doktorand*in und Betreuer*in und gegebenenfalls Zweitbetreuer*in zu Beginn des Promotionsprojekts geschlossen werden.

      (5) Die Anerkennung ausländischer Studiengänge als Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion im Sinne von § 8 Abs. 1 spricht der Promotionsausschuss auf Antrag und nach Prüfung aus, wenn der betreffende Abschluss
      • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbracht wurde und hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse kein wesentlicher Unterschied zu an deutschen Hochschulen zu erwerbenden Abschlüssen besteht,
      • aufgrund von Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder oder der Hochschulrektorenkonferenz als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist,
      • aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen außerhalb Deutschlands durch die Universität Bonn als Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist.

      (6) Die Zulassung zum Promotionsstudium erfordert die für die Teilnahme am Promotionsstudium erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Für Studierende, die nicht vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit gemäß Absatz 1 der Prüfungsordnung für die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)“ der Universität Bonn gemäß jener Prüfungsordnung befreit sind, setzt die Zulassung zum Promotionsstudium das Bestehen der DSH auf Ebene DSH 2 oder einer gemäß jener Prüfungsordnung äquivalenten Prüfung voraus. Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit sind u. a. Inhaber*innen einer Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben wurde, oder Doktorand*innen mit ausländischem berufsqualifizierenden Abschluss, denen der Promotionsausschuss bescheinigt, dass die Dissertation in englischer Sprache abgefasst wird und das Promotionskolloquium sowie die Disputation in englischer Sprache abgelegt werden. Die Bescheinigung setzt eine detaillierte Erklärung der Betreuerin*des Betreuers über ausreichende Englischkenntnisse voraus.

      (7) Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium soll bei Beginn der Bearbeitung eines Promotionsprojekts in der Fakultät gestellt werden. Er ist nicht gleichbedeutend mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 und muss spätestens sechs Monate vor diesem erfolgen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf gemeinsamen schriftlichen und ausführlich begründeten Antrag der Betreuerin*des Betreuers und der Doktorandin*des Doktoranden.

      (8) Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium muss unter anderem die nach § 5 HStatG erforderlichen Daten enthalten. Nähere Angaben und entsprechende Antragsformulare werden von der Geschäftsstelle des Dekanats bereitgestellt.

      (9) Über die Zulassung bzw. Versagung der Zulassung zum Promotionsstudium erteilt der Promotionsausschuss einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Fähigkeit der Doktorandin*des Doktoranden zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zu angemessener Darstellung der Ergebnisse belegen. Sie muss einen eigenen, neuen und weiterführenden wissenschaftlichen Beitrag leisten. Der behandelte Gegenstand muss dem Promotionsfach angehören.

      (2) Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (3) Die ...
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Fähigkeit der Doktorandin*des Doktoranden zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zu angemessener Darstellung der Ergebnisse belegen. Sie muss einen eigenen, neuen und weiterführenden wissenschaftlichen Beitrag leisten. Der behandelte Gegenstand muss dem Promotionsfach angehören.

      (2) Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (3) Die Dissertation muss neben dem eigentlichen Text folgende Teile aufweisen:
      1. Titelblatt gemäß den Vorgaben der Geschäftsstelle des Dekanats,
      2. eine Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache,
      3. ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur und sonstiger herangezogener Quellen,
      4. Angaben über die erhaltene Hilfe und die verwendeten Hilfsmittel.

      (4) Einzelne Kapitel der Dissertation können durch eine oder mehrere im Druck befindliche oder bereits erschienene Publikationen in einem international verbreiteten Publikationsorgan mit Peer-Review abgedeckt werden, sofern die eigenen Leistungsbeiträge der Doktorandin*des Doktoranden zur jeweiligen Publikation klar abgrenzbar sind. Dazu ist eine Zusammenfassung der Publikation unter Hervorhebung der individuellen Leistungsbeiträge der Doktorandin*des Doktoranden (mindestens 4000 Zeichen) zu erstellen und in die Dissertation einzufügen. Mit der Aufnahme einer Publikation als Kapitel einer Dissertation muss durch die Doktorandin*den Doktoranden sowie durch die Betreuer*innen bestätigt werden, dass alle Koautor*innen mit der Verwendung der Publikation für die Dissertation und mit Darstellung des Eigenbeitrags der Doktorandin*des Doktoranden einverstanden sind. Die jeweilige Publikation selbst ist als Appendix der
      Dissertation beizufügen. Die Publikation wird zu Beginn des jeweiligen Kapitels unter Nennung der bibliografischen Angaben und aller Autoren aufgelistet. In der zugehörigen Zusammenfassung verwendete Literaturzitate müssen auch als Teil der Gesamtliteraturzitatliste der Dissertation erscheinen.

      (5) Mehrere inhaltlich zusammengehörige Publikationen können zu einer kumulativen, nur auf Publikationen basierenden Dissertation zusammengefasst werden. Die kumulative Dissertation muss in ihrer Gesamtheit einer Dissertation gemäß § 9 Abs. 1 gleichwertige Leistung darstellen; die in § 9 Abs. 4 festgelegten Regeln zur Verwendung von Publikationen in einer Dissertation sind zu beachten. Bei einer kumulativen Dissertation sind
      • eine ausreichend ausführliche Einleitung (mindestens 30.000 Zeichen), die einen Überblick über die in der Dissertation gesammelten Publikationen gibt und es ermöglicht, sie in Kontext zueinander und zur Thematik der Dissertation zu stellen, sowie
      • eine zusammenfassende Darstellung (mindestens 10.000 Zeichen), welche die erzielten wissenschaftlichen Ergebnisse und den Erkenntnisfortschritt, der für die wissenschaftliche Fragestellung gewonnen wurde, umfasst, anzufügen.

      (6) Eigene Arbeiten, die bereits eigenen Prüfungszwecken gedient haben, dürfen nicht als Teil einer Dissertation verwendet werden. Ergebnisse daraus können aber für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten als solche im Literaturverzeichnis zu kennzeichnen sind.

      (7) Die Dissertation ist als elektronische Version zur Verfügung zu stellen sowie in mehrfacher Ausfertigung gemäß §10 Abs. 3 Nr. 4a bis c gedruckt und gebunden einzureichen. Die textliche und typographische Gestaltung des Titelblatts und weitere Vorgaben werden vom Promotionsausschuss festgelegt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 21 Gemeinsame Promotionen mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn kann zusammen mit einer wissenschaftlichen ausländischen Hochschule in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren den in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Grad verleihen.

      (2) Dieses Verfahren setzt eine gemeinsame Betreuung durch je eine*n Betreuer*in und ein jeweils mindestens zweisemestriges Promotionsstudium an den beiden Hochschulen vorau...
      § 21 Gemeinsame Promotionen mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn kann zusammen mit einer wissenschaftlichen ausländischen Hochschule in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren den in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Grad verleihen.

      (2) Dieses Verfahren setzt eine gemeinsame Betreuung durch je eine*n Betreuer*in und ein jeweils mindestens zweisemestriges Promotionsstudium an den beiden Hochschulen voraus. Insbesondere sind die Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsstudium beider Hochschulen zu erfüllen.

      (3) Zum Zweck eines gemeinsamen Verfahrens ist zwischen der Universität Bonn sowie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und der ausländischen Hochschule in jedem Einzelfall zu Beginn des Promotionsstudiums eine Vereinbarung zu treffen, die ein gemeinsam von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitetes Promotionsverfahren, insbesondere eine gemeinsame Prüfung, Bewertung und Benotung der Prüfungsleistungen gemäß § 12 und § 14 durch eine Promotionskommission regelt. Die Vereinbarung kann Ausnahmen zu den Vorschriften dieser Promotionsordnung vorsehen. Sie ist vom Promotionsausschuss zu genehmigen.

      (4) Die Veröffentlichungspflicht der Dissertation und die Rechte an ihr richten sich nach den Vorschriften beider Hochschulen.

      (5) Die Ausstellung des Zeugnisses obliegt der Dekanin*des Dekans der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät.

      (6) Die Beurkundung erfolgt in einer gemeinsamen Urkunde, soweit in der Vereinbarung nach Absatz 3 Satz 1 nicht etwas anderes geregelt ist. Sie wird in den jeweiligen Landessprachen ausgestellt; auf Antrag wird ihr eine englische Übersetzung beigefügt. Im Regelfall der gemeinsamen Urkunde wird diese von dem*der zuständigen Vertreter*in der ausländischen Hochschule und der*dem Dekan*in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn unterschrieben und trägt das Siegel beider Hochschulen bzw. Fakultäten. Die Urkunde enthält einen Hinweis auf die gemeinsame Promotion und darauf, dass ein einzelner Grad verliehen wird, der entweder in der durch die Partnerhochschule oder in der von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn verliehenen Form geführt werden kann. Absatz 6 Satz 3 findet im Fall getrennter Urkunden ebenfalls auf die Urkunde der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät Anwendung
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung der Universität Bonn, 15/2022
    • zuletzt geändert am 30.11.2023
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Bonn bietet mit einem breiten Fächerspektrum und hervorragenden Lehrenden beste Voraussetzungen für Ihr Studium - und das alles in einer internationalen Stadt am Rhein. Wir freuen uns auf Sie!”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch
    Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
    Internationale Exzellenzuniversität mit transdisziplinärem Ansatz

    Bonn ist diejenige der elf deutschen Exzellenzuniversitäten, die sechs Exzellenzcluster eingeworben hat. Zwei Nobelpreisträger hat sie seit den 80-er Jahren hervorgebracht, zwei Träger der Fields-Medaille sind hier tätig. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität steht für weltweit anerkannte Wissenschaft in einzelnen Fächern und transdisziplinären Forschungsbereichen. Sie ist geprägt von forschungsgeleitetem Studium, internationalem Flair und dem lebenswerten Rheinland im Herzen Europas. Geleitet ist man in Bonn von der Überzeugung, dass Wissenschaft da am besten gelingt, wo Forschung und Lehre Hand in Hand gehen, und exzellente Köpfe sich frei entfalten können.

    Icon: uebersicht
    Exzellenzuniversität mit sechs Exzellenzclustern und zwei Fields-Medaillenträgern
    Icon: uebersicht
    steht für weltweit anerkannte Wissenschaft in einzelnen Fächern und verschiedenen Forschungsbereichen
    Studieren an der Quelle des Wissens

    A wie Agrarwissenschaft bis Z wie Zahnmedizin an. Neben Bachelor- und Masterstudiengängen können auch solche mit Staatsexamen und Kirchlichen Abschlüssen gewählt werden. Dabei bieten die Kombinationsmodelle im Bachelorbereich weitreichende Möglichkeiten für eine individuelle fachliche Schwerpunktsetzung und das differenzierte Angebot an Masterstudiengängen eine hervorragende Option für wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung.

    Die Universität ist für ihre forschungsnahen Studiengänge bekannt, die den Blick über die Fachwissenschaft hinaus öffnen und in denen Studierende gefordert und gefördert werden.

    Viele der in Bonn lehrenden und forschenden Wissenschaftler*innen gelten als besonders einflussreich auf ihren Gebieten. Zahlreiche Fächer finden im internationalen Wettbewerb große Beachtung. Absolvent*innen der Universität Bonn findet man in vielen Bereichen von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung in verantwortlichen Positionen.

    Icon: studium
    steht für forschungsnahe Studiengänge und Ausblicke über die Fachwissenschaften hinaus
    Icon: studium
    bietet viele Möglichkeiten für individuelle fachliche Schwerpunktsetzungen
    Wo exzellente Köpfe sich frei entfalten

    Herausragende Forschende prägen die Universität Bonn seit 200 Jahren. Deren Produktivität und wissenschaftliches Renommee sind die Grundlage ihrer Stärke in Lehre und Forschung. Seit 2018 werden in Bonn sechs Exzellenzcluster im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder gefördert. Seit 2019 ist die Universität als Exzellenzuniversität.

    Organisiert in sieben Fakultäten prägen Bonner Forscher*innen ihre Fachdisziplinen. Gleichwohl hat der Diskurs über die Fachgrenzen hinweg in Bonn eine lange Tradition und prägt heute wesentlich den Forschungsalltag an der Universität Bonn.

    Interdisziplinäres und transdisziplinäres Arbeiten an zentralen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen charakterisiert viele Verbundforschungsprojekte und bietet Raum zur Entfaltung intellektueller Kreativität. Durch ihre Aktivitäten in Transfer und Kommunikation macht die Universität wissenschaftliche Erkenntnisse für die Gesellschaft nutzbar.

    „Interdisziplinäres und transdisziplinäres Arbeiten prägt die Forschung an unserer Universität, vor allem in den vielen Verbundforschungsprojekten, wo sie Raum bietet zur Entfaltung intellektueller Kreativität.”
    Prof. Dr. Andreas Zimmer
    Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
    Icon: forschung
    herausragende Forschende prägen die Universität Bonn seit 200 Jahren
    Icon: forschung
    bietet mit Verbundforschungsprojekten Raum zur Entfaltung intellektueller Kreativität
    Weltweit exzellent vernetzt

    In der Überzeugung, dass exzellente Forschung und Lehre nur im engsten globalen Austausch gelingen kann, hat sich die Universität Bonn Internationalisierung zur Querschnittsaufgabe gemacht. Mit strategischen Partnerschaften auf der ganzen Welt und international vernetzter Forschung und Lehre ist das universitäre Miteinander in Bonn von Weltoffenheit und Interkulturalität geprägt.

    Die rund 6.000 internationalen Studierenden und Forschenden der Universität aus über 140 Ländern tragen neben einschlägigen Institutionen der Vereinten Nationen und Förderstiftungen (wie dem DAAD) wesentlich zum internationalen Charakter der Stadt Bonn bei.

    Auch bei internationalen Gästen, die für einen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen, ist die Universität Bonn sehr beliebt. Viele Geförderte, etwa der Alexander von Humboldt-Stiftung, entscheiden sich für einen Aufenthalt in der Bundesstadt am Rhein. 

    Icon: international
    bietet mit strategischen Partnerschaften international vernetzte Forschung und Lehre
    Icon: international
    universitäres Miteinander in Bonn ist geprägt von Weltoffenheit und Interkulturalität
    Foto: Studierende sitzen auf der Hofgartenwiese vor dem Hauptgebäude der Universität Bonn.
    Foto: Studierende bei der Pflanzenkunde im Botanischen Garten der Universität Bonn.
    Foto: Studierende stehen an einer Treppe im Hauptgebäude der Universität Bonn.
    Studierende sitzen in der Caféteria der Universität Bonn und lernen zusammen.

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