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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

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Steckbrief

  • Hochschule Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Fakultät / Fachbereich Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Biologie; Chemie; Informatik; Mathematik; Pharmazie; Physik; Psychologie
    Biologie; Chemie ...
  • Sachgebiet(e) Biologie, allgemeine; Chemie, allgemeine; Informatik; Mathematik; Pharmazie, allgemeine; Physik; Psychologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Voraussetzung für die Promotion

      1) Zum Promotionsverfahren wird gemäß § 67 (4) HG zugelassen, wer
      a. einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b. einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 (2) Satz 2 HG nachweist.

      2) Einschlägige Abschlüsse im Sinne von Absatz 1 sind Diplomabschlüsse an wissenschaf...
      § 2 Voraussetzung für die Promotion

      1) Zum Promotionsverfahren wird gemäß § 67 (4) HG zugelassen, wer
      a. einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b. einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 (2) Satz 2 HG nachweist.

      2) Einschlägige Abschlüsse im Sinne von Absatz 1 sind Diplomabschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland sowie Masterabschlüsse an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland in einem Studiengang, der an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität vertreten ist. Einschlägige Abschlüsse im Sinne von Absatz 1 sind auch der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Staatsprüfung oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. für das Lehramt der Sekundarstufe II, wenn bei der Lehramtsprüfung die Hausarbeit in einem Fach geschrieben wurde, das mit einem Studiengang an der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät vertreten ist.

      3) Einschlägig im Sinne von (1) sind Abschlüsse von den in (2) genannten Studiengängen an Hochschulen außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs nach Maßgabe des § 63 a HG. Die hierfür notwendige Prüfung erfolgt im Fach des Studienabschlusses.

      4) Einschlägig im Sinne von (1) sind andere Studienabschlüsse als die in (2) genannten, wenn sie an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden und wenn durch das Studium alleine oder durch das Studium in Kombination mit auf die Promotion vorbereitenden Studien eine angemessene Vorbereitung auf das Thema der Promotion nachgewiesen wird. Die hierfür notwendige Prüfung erfolgt im Fach der angestrebten Promotion (§ 4 (5)).

      5) Einschlägig im Sinne von (1) sind andere Abschlüsse als die in (2) genannten, an Hochschulen außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes, nach Maßgabe des § 63 a HG und wenn durch das Studium alleine oder durch das Studium in Kombination mit auf die Promotion vorbereitenden Studien eine angemessene Vorbereitung auf das Thema der Promotion nachgewiesen wird. Die hierfür notwendige Prüfung erfolgt im Fach der angestrebten Promotion (§4 (5)).

      6) Die Zulassung nach (3), (4) oder (5) kann davon abhängig gemacht werden, dass angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien durchgeführt werden. Diese dienen dem Nachweis der Eignung für das Promotionsvorhaben. Sie sollen nicht mehr als vier Semester umfassen. Umfang und Inhalte dieser Studien sowie die Anzahl und Art der dabei zu erbringenden Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen sind unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten, für das Promotionsvorhaben relevanten Studien festzulegen, wobei die auf das Haupt- und Masterstudium in den Studiengängen der Fakultät bezogenen Bestimmungen der Prüfungsordnungen sinngemäß Anwendung finden.

      7) Zum Promotionsverfahren wird gemäß § 67 (4) HG außerdem zugelassen, wer
      a. einen Abschluss nach einem anderen als in einem (1) bis (4) genannten einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern nachweist und
      b. dieses Studium mit einem ECTS Grad von A abgeschlossen hat oder, falls dieser für das Studium nicht vorliegt, zu den besten 10% ihres bzw. seines Jahrganges gehört oder, falls weder ECTS Grad noch die relative Positionierung im Jahrgang zu bestimmen ist, mit der Note von 1,5 oder besser abgeschlossen hat und
      c. daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien nachweist. Diese werden im Rahmen eines einschlägigen Master-Studiengangs an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf abgelegt. Der Nachweis für die promotionsvorbereitenden Studien ist erbracht, wenn die Doktorandin bzw. der Doktorand im Master-Studiengang innerhalb eines Jahres nach den Regeln, die im Anhang 1 dieser Promotionsordnung festgelegt sind, als exzellent eingestuft wird. Auf Antrag kann durch die Dekanin oder den Dekan eine äquivalente Prüfungsleistung anerkannt werden.

      8) Ergibt sich vor der Aushändigung der Promotionsurkunde, dass die Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion nicht vorliegen, wird die Promotion nicht vollzogen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      1) Die Dissertation soll wissenschaftlich beachtenswert sein und die Fähigkeit der Verfasserin bzw. des Verfassers zu selbstständiger Forschung und angemessener Darstellung der Forschungsergebnisse belegen.

      2) Das Thema der Dissertation wird von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden im Einvernehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer gewählt.

      3) Manuskripte, bei denen die Doktorandin bzw. der Doktorand Autorin bzw. Autor ist und zu denen sie bzw. er...
      § 6 Dissertation

      1) Die Dissertation soll wissenschaftlich beachtenswert sein und die Fähigkeit der Verfasserin bzw. des Verfassers zu selbstständiger Forschung und angemessener Darstellung der Forschungsergebnisse belegen.

      2) Das Thema der Dissertation wird von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden im Einvernehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer gewählt.

      3) Manuskripte, bei denen die Doktorandin bzw. der Doktorand Autorin bzw. Autor ist und zu denen sie bzw. er einen erheblichen Teil beigetragen hat, dürfen unverändert oder angepasst in die Dissertation übernommen werden, auch wenn das Manuskript noch weitere Autorinnen bzw. Autoren hat. In der Dissertation sind die übernommenen oder angepassten Teile des Manuskripts kenntlich zu machen. Im Anhang der Promotionsschrift ist jedes so verwendete Manuskript als vollständige Referenz mit allen Koautorinnen bzw. Koautoren aufzulisten und es ist der inhaltliche Anteil der Doktorandin bzw. des Doktoranden am Manuskript explizit zu erläutern. Dabei müssen die konkreten Beiträge der Doktorandin bzw. des Doktoranden zum Manuskript beschrieben werden, ein reine Angabe von Prozenten ist nicht ausreichend. Die Betreuerin bzw. der Betreuer muss schriftlich bestätigen, dass diese Angaben glaubhaft sind. Die Doktorandin bzw. der Doktorand muss selbständig sicherstellen, dass durch die Übernahme kein Verstoß gegen das Urheberrecht erfolgt.

      4) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Das Titelblatt der Dissertation und dessen Rückseite sind gemäß Anhang 2 und Anhang 3 zu dieser Ordnung zu gestalten. Die Dissertation muss eine Zusammenfassung enthalten.

      5) Experimentelle Arbeiten für eine Dissertation sind in der Regel an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf anzufertigen. Mit Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers können experimentelle Arbeiten auch an einer Institution außerhalb der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf durchgeführt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Binationale Promotion und Doppelpromotion

      1) Die sich aus dieser Ordnung ergebenden Anforderungen an das Verfahren und den Inhalt der Promotion finden auch Anwendung auf binationale Promotionen und Doppelpromotionen.

      2) Es können Rahmenverträge zwischen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und einer inoder ausländischen Hochschule abgeschlossen werden, die nähere Einzelheiten regeln.

      3) Darüber hinaus können in einem für jede Doktorandin und jeden Doktoran...
      § 18 Binationale Promotion und Doppelpromotion

      1) Die sich aus dieser Ordnung ergebenden Anforderungen an das Verfahren und den Inhalt der Promotion finden auch Anwendung auf binationale Promotionen und Doppelpromotionen.

      2) Es können Rahmenverträge zwischen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und einer inoder ausländischen Hochschule abgeschlossen werden, die nähere Einzelheiten regeln.

      3) Darüber hinaus können in einem für jede Doktorandin und jeden Doktoranden einzeln abzuschließenden Kooperationsvertrag über ein gemeinsames Promotionsverfahren zwischen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und einer ausländischen Hochschule im Einzelfall Ausnahmeregelungen getroffen werden, soweit das besondere Verfahren einer binationalen Promotion dies erforderlich macht.

      4) Alle Rahmenverträge und Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der in §
      17 (3), zweiter Satz genannten Fakultätsratsmitglieder.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 24/2018, S. 2ff.
  • Hochschulporträt
    „Die Heinrich-Heine-Universität agiert als Bürgeruniversität, die ihr Wissen teilt. Ihre Verankerung in Wirtschaft und Kultur ist ebenso profilgebend wie die interdisziplinäre Ausrichtung als Volluniversität.”
    Univ.-Prof. Dr. Anja Steinbeck
    Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
    Foto: Blick auf das Eingangsportal der Universität Düsseldorf
    Bürgeruniversität im offenen Dialog mit der Gesellschaft

    Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) mit ihren fünf Fakultäten (Juristische, Mathematisch-Naturwissenschaftliche, Medizinische, Philosophische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät) bildet den Schwerpunkt des Hochschulstandortes Düsseldorf.

    Im Geiste Heinrich Heines steht die HHU für Toleranz, Chancengerechtigkeit, Weltoffenheit und Freiheit. Sie begreift sich als Bürgeruniversität, die den offenen Dialog mit der Gesellschaft sucht. Profilgebend ist die Verankerung in der Landeshauptstadt Düsseldorf, in der Region und darüber hinaus sowie in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.

    Icon: uebersicht
    steht für Toleranz, Chancengerechtigkeit, Weltoffenheit und Freiheit
    Icon: uebersicht
    sucht als Bürgeruniversität den offenen Dialog mit der Gesellschaft
    Studium und Lehre mit hohen Qualitätsansprüchen

    Die HHU bildet erstklassige Absolventinnen und Absolventen mit attraktiven Berufsperspektiven aus. Sie erhalten umfangreiche fachliche und überfachliche Kompetenzen und werden sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

    Die HHU bietet 80 Bachelor-, Master-, Staatsexamens- und Weiterbildungsstudiengängen an. Das Studium ist geprägt von partnerschaftlichem Lehren und Lernen, enger Verknüpfung von Forschung und Lehre, einem hohen Maß an Praxisbezug sowie einem professionellen Qualitätsmanagement. Die HHU unterstützt Studierende bei Auslandsaufenthalten und ist attraktiv für Studierende aus dem Ausland.

    Icon: studium
    Studium ist geprägt von partnerschaftlichem Lehren und Lernen
    Icon: studium
    Studierende erwerben fachliche und überfachliche Kompetenzen
    Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

    Die HHU weist international sichtbare Forschungsaktivitäten sowohl durch herausragende Einzelleistungen als auch transdisziplinäre Forschungsverbünde auf. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Hepatologie, Kardiovaskuläre Forschung, Pflanzenwissenschaften, Membranbiologie, Infektionsforschung, Wirkstoffforschung, Algebra und Geometrie, Sprache – Wissen – Kognition, Internet und Demokratie sowie Wettbewerbsforschung.

    Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein besonderes Anliegen. Die HHU unterstützt Nachwuchswissenschaftler/innen schon in der Promotionsphase durch individuelle Betreuungsvereinbarungen und strukturierte Graduiertenprogramme. Ein Tenure-Track-Verfahren eröffnet nach der Promotion planbare und aussichtsreiche Karrierewege.

    Icon: forschung
    weist international sichtbare Forschungsaktivitäten auf
    Icon: forschung
    wissenschaftlicher Nachwuchs wird besonders gefördert
    Foto: Blick auf das Eingangsportal der Universität Düsseldorf
    Foto: Blick auf die Heinrich Heine Statue, die auf dem Platz vor der Universität Düsseldorf steht
    Foto: Blick auf die große Glaskuppel des Botanischen Gartens in Düsseldorf
    Foto: Außenansicht des Studierenden Service Centers der Universität Düsseldorf

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