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Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Epidemiologie; Experimentelle Medizin; Humangenetik; Immun- und Infektionswissenschaften; Klinische Forschung, Versorgungsforschung, Populationsforschung und Datenwissenschaften; Klinische Immunologie; Klinische Infektiologie; Klinische Medizin; Medizinische Biometrie; Medizinische Psychologie; Medizinische Soziologie; Neurowissenschaften; Public Health; Translationale Medizin; Versorgungsforschung; Zahnmedizin
    Epidemiologie; Experimentelle Medizin ...
  • Sachgebiet(e) Gesundheitswissenschaften; Medizin
  • Doktorgrad(e) PhD
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassung

      (1) Zum Promotionsverfahren zum PhD kann zugelassen werden, wer
      a. einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als “Bachelor“ verliehen wird, ausgenommen ein Universitätsstudium der Humanmedizin oder Zahnmedizin, oder
      b. einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern...
      § 5 Zulassung

      (1) Zum Promotionsverfahren zum PhD kann zugelassen werden, wer
      a. einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als “Bachelor“ verliehen wird, ausgenommen ein Universitätsstudium der Humanmedizin oder Zahnmedizin, oder
      b. einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach, oder
      c. einen qualifizierten Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG nachweist, oder
      d. ein Medizinisches Staatsexamen oder eine Zahnärztliche Prüfung mit mindestens der Note „gut“ abgelegt hat.

      (2) Ein qualifizierter Abschluss im Sinne von Absatz 1 liegt vor, wenn mindestens die zweitbeste Note erreicht wurde. Der Promotionsausschuss entscheidet über Abweichungen in begründeten Ausnahmefällen.

      (3) Über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, die ein*e Bewerber*in an einer ausländischen Hochschule abgelegt hat, entscheidet der Promotionsausschuss. Basis dieser Entscheidung ist unter anderem eine von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland geführte Aufstellung. Die Anerkennung ist vor Beginn der Promotion im Rahmen der Zulassung zu klären.

      (4) Nach einer insgesamt nicht bestandenen Prüfung in einem PhD-Verfahren der Medizinischen Fakultät ist frühestens ein Jahr nach der letzten mündlichen Prüfung eine erneute Zulassung möglich.

      (5) Die Zulassung muss vor Erstellung der Promotionsarbeit beim Promotionsausschuss beantragt werden. Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
      1. Angaben zum wissenschaftlichen Werdegang,
      2. sämtliche Zeugnisse über bestandene Hochschulabschlüsse und Staatsexamina,
      3. eine Erklärung der*des Bewerberin*Bewerbers darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg sie*er an einer anderen Hochschule oder einer anderen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ein Promotionsverfahren beantragt hat oder hatte,
      4. eine Vereinbarung zwischen Bewerber*in und Betreuer*in,
      5. ein Arbeitsplan, der von der*dem verantwortlichen Hochschullehrer*in mitverantwortet und mitunterschrieben ist,
      6. ein Vorschlag für die Zusammensetzung des Dissertationskomitees.

      (6) Die Vereinbarung zwischen Bewerber*in bzw. Promovend*in und Betreuer*in (§ 5 Abs. 4) kann jederzeit durch die Vereinbarungsunterzeichnenden in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst werden. Die einverständliche Auflösung der Vereinbarung muss schriftlich beim Promotionsbüro angezeigt und begründet werden. Die Vereinbarung zwischen Bewerber*in und Betreuer*in kann auch aufgelöst werden, wenn zwischen der*dem Promovierenden und der*dem Betreuenden seit mehr als einem halben Jahr kein Kontakt bestand. Einseitig aufgelöste Verträge müssen beantragt und ausführlich begründet sein und benötigen die Zustimmung des Promotionsausschusses. Im Falle der Auflösung bemühen sich alle Beteiligten um einvernehmliche, praktische Lösungen, gegebenenfalls mit Unterstützung der Ombudspersonen der Medizinischen Fakultät.

      (7) Im Falle einer Auflösung einer bestehenden Vereinbarung zwischen Promovend*in und der*dem bisherigen Erstbetreuer*in und einem daran anschließenden Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen Promovend*in und einer*einem anderen Erstbetreuer*in, muss die*der Promovend*in erneut eine Zulassung gemäß Absatz 4 beantragen. Der Promotionsausschuss kann in diesem Fall auf Antrag der*des Promovendin*Promovenden und mit entsprechender Begründung die bis dahin absolvierte Qualifikationsphase anerkennen und Ausnahmen hinsichtlich § 4 genehmigen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine wissenschaftliche Arbeit sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt, und die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zu angemessener Darstellung der Ergebnisse belegt. Sie muss eine wissenschaftliche Frage aus dem Gebiet der Fächer gemäß Anlage 1 bearbeiten. Die Dissertation ist schriftlich und in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (2) Dieser Dissertation äquivalent sin...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine wissenschaftliche Arbeit sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt, und die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zu angemessener Darstellung der Ergebnisse belegt. Sie muss eine wissenschaftliche Frage aus dem Gebiet der Fächer gemäß Anlage 1 bearbeiten. Die Dissertation ist schriftlich und in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (2) Dieser Dissertation äquivalent sind mindestens drei inhaltlich zusammenhängende, größere wissenschaftliche Originalpublikationen (Publikationsdissertation), die in internationalen Fachzeitschriften zur Veröffentlichung angenommen worden sind und bei denen die*der Promovend*in zumindest einmal als Erstautor*in genannt ist. Geteilte Erstautorenschaften sind möglich. Hierzu ist eine entsprechende Bescheinigung der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers über den wesentlichen Anteil des/der Promovend*in an der Publikation gemäß § 6 (3) einzureichen. Die wiederholte Verwendung einer Publikation mit geteilter Erstautorenschaft als einzige Erstautorpublikation für eine weitere Dissertation bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses.

      (3) Bei der Publikation, bei der die*der Promovend*in Erstautor*in ist, muss die*der Promovend*in den wesentlichen Anteil an der Planung der wissenschaftlichen Arbeit, der Datenerhebung, der Auswertung und Interpretation gehabt haben und die erste Version des Manuskripts selber verfasst haben. Bei den Publikationen, bei denen die*der Promovend*in Koautor*in ist, muss sie*er einen wichtigen Anteil an der Planung der wissenschaftlichen Arbeit, der Datenerhebung, der Auswertung und Interpretation gehabt haben. Der Anteil der*des Promovendin*Promovenden an den Publikationen ist durch entsprechende Angaben gegenüber der*dem Herausgeber*in nachzuweisen.

      (4) Die Veröffentlichungen sind nur unter Beachtung von § 6 Abs. 1 zulässig. Mindestens eine der Publikationen sollte zum Zeitpunkt der Eröffnung des Promotionsverfahrens nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Mindestens eine der Publikationen sollte zum Zeitpunkt der Eröffnung der Prüfungsphase nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag.

      (5) Die Dissertation ist nach den Vorgaben des Promotionsausschusses zu gliedern.

      (6) Die*Der verantwortliche Hochschullehrer*in stellt sicher, dass die*der Promovend*in die Dissertation selbständig, unter regelmäßiger Betreuung und in angemessener Zeit anfertigt.

      (7) Die Grundsätze der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten. Teile der Promotionsarbeit können nach Absprache mit dem Promotionsausschuss in einer auswärtigen Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Die*Der verantwortliche Hochschullehrer*in stellt sicher, dass die Partneruniversität/-forschungseinrichtung mindestens eine*n Hochschullehrer*in bestimmt, die*der die*den Promovendin*Promovenden anleitet und über die begleitenden Ausbildungsprogramme sowie über den Fortgang der Arbeiten berichtet.

      (8) Die Vergabe des Dissertationsthemas begründet keinen Anspruch auf Entgelt oder ein Arbeitsverhältnis.

      (9) Eine früher erstellte Dissertation darf nicht erneut vorgelegt werden, es sei denn, die Zurückweisung erfolgte aus Gründen der Nichtzuständigkeit einer anderen Hochschule oder Fakultät.

      (10) Unveröffentlichte Manuskripte können in eine kumulative Dissertation aufgenommen werden, müssen aber als solche gekennzeichnet werden. Unveröffentlichte Manuskripte können nicht die geforderte Mindestanzahl von drei angenommenen oder veröffentlichten Publikationen gemäß § 6 (2) ersetzen. Die wissenschaftliche Qualität solcher unveröffentlichten Beiträge wird von den Gutachter*innen zusammen mit der restlichen Dissertation bewertet.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 15 Gemeinsame Promotion mit einer anderen Hochschule

      (1) Die Medizinische Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn kann zusammen mit einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doctor of Philosophy (PhD) verleihen. Dieses Verfahren setzt abweichend von §§ 3 und 6 eine gemeinsame Betreuung durch je eine*n verantwortliche*n Hochschullehrer*in und die erfolgreiche Teilnahme an Lehrver...
      § 15 Gemeinsame Promotion mit einer anderen Hochschule

      (1) Die Medizinische Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn kann zusammen mit einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doctor of Philosophy (PhD) verleihen. Dieses Verfahren setzt abweichend von §§ 3 und 6 eine gemeinsame Betreuung durch je eine*n verantwortliche*n Hochschullehrer*in und die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen beider Hochschulen voraus. Insbesondere sind die Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion und zur Eröffnung der Prüfungsphase beider Hochschulen zu erfüllen.

      (2) Zum Zweck eines gemeinsamen Verfahrens ist zwischen der Medizinischen Fakultät und der anderen Hochschule eine Vereinbarung zu treffen, die der Promotionsausschuss genehmigen muss. Für ihre Wirksamkeit bedarf die Vereinbarung der Unterzeichnung durch die*den Rektor*in der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Die Vereinbarung regelt ein gemeinsam von der zuständigen Behörde der anderen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitetes Promotionsverfahren, insbesondere die Bestellung eines gemeinsamen Dissertationskomitees sowie eine gemeinsame Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistungen der §§ 4, 6, 9 und 10.

      (3) Die Vereinbarung kann Ausnahmen zu den Vorschriften dieser Promotionsordnung vorsehen, z.B. für die
      - Zusammensetzung und Zuständigkeit der Dissertationskomitees nach § 3,
      - Qualifikationsphase nach § 4,
      - Erstellung der Gutachten nach § 8,
      - Einsicht in die Prüfungsakte nach § 14,
      - Form und Dauer der mündlichen Prüfungen nach § 9,
      - Sprache der Urkunde nach § 12 Abs. 1.
      Der Promotionsausschuss kann in begründeten Fällen weitere Ausnahmen zulassen.

      (4) Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt sowohl nach dieser Ordnung als auch nach dem für die beteiligte andere Hochschule geltenden Recht.

      (5) Die Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertation und die Rechte an ihr richten sich nach den Vorschriften beider Hochschulen.

      (6) Die Urkunde enthält die Verleihung eines einzigen akademischen Grades, der in der von der anderen Hochschule verliehenen oder in der von der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn verliehenen Form geführt werden darf. Diese Beurkundung erfolgt in einer gemeinsamen Urkunde. Sie wird von der*dem zuständigen Vertreter*in der anderen Hochschule und der*dem Dekan*in der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn unterschrieben und trägt die Siegel beider Hochschulen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der Universität Bonn 19/2021
    • zuletzt geändert am 08.03.2024
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Bonn bietet mit einem breiten Fächerspektrum und hervorragenden Lehrenden beste Voraussetzungen für Ihr Studium - und das alles in einer internationalen Stadt am Rhein. Wir freuen uns auf Sie!”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch
    Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
    Internationale Exzellenzuniversität mit transdisziplinärem Ansatz

    Bonn ist diejenige der elf deutschen Exzellenzuniversitäten, die sechs Exzellenzcluster eingeworben hat. Zwei Nobelpreisträger hat sie seit den 80-er Jahren hervorgebracht, zwei Träger der Fields-Medaille sind hier tätig. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität steht für weltweit anerkannte Wissenschaft in einzelnen Fächern und transdisziplinären Forschungsbereichen. Sie ist geprägt von forschungsgeleitetem Studium, internationalem Flair und dem lebenswerten Rheinland im Herzen Europas. Geleitet ist man in Bonn von der Überzeugung, dass Wissenschaft da am besten gelingt, wo Forschung und Lehre Hand in Hand gehen, und exzellente Köpfe sich frei entfalten können.

    Icon: uebersicht
    Exzellenzuniversität mit sechs Exzellenzclustern und zwei Fields-Medaillenträgern
    Icon: uebersicht
    steht für weltweit anerkannte Wissenschaft in einzelnen Fächern und verschiedenen Forschungsbereichen
    Studieren an der Quelle des Wissens

    A wie Agrarwissenschaft bis Z wie Zahnmedizin an. Neben Bachelor- und Masterstudiengängen können auch solche mit Staatsexamen und Kirchlichen Abschlüssen gewählt werden. Dabei bieten die Kombinationsmodelle im Bachelorbereich weitreichende Möglichkeiten für eine individuelle fachliche Schwerpunktsetzung und das differenzierte Angebot an Masterstudiengängen eine hervorragende Option für wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung.

    Die Universität ist für ihre forschungsnahen Studiengänge bekannt, die den Blick über die Fachwissenschaft hinaus öffnen und in denen Studierende gefordert und gefördert werden.

    Viele der in Bonn lehrenden und forschenden Wissenschaftler*innen gelten als besonders einflussreich auf ihren Gebieten. Zahlreiche Fächer finden im internationalen Wettbewerb große Beachtung. Absolvent*innen der Universität Bonn findet man in vielen Bereichen von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung in verantwortlichen Positionen.

    Icon: studium
    steht für forschungsnahe Studiengänge und Ausblicke über die Fachwissenschaften hinaus
    Icon: studium
    bietet viele Möglichkeiten für individuelle fachliche Schwerpunktsetzungen
    Wo exzellente Köpfe sich frei entfalten

    Herausragende Forschende prägen die Universität Bonn seit 200 Jahren. Deren Produktivität und wissenschaftliches Renommee sind die Grundlage ihrer Stärke in Lehre und Forschung. Seit 2018 werden in Bonn sechs Exzellenzcluster im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder gefördert. Seit 2019 ist die Universität als Exzellenzuniversität.

    Organisiert in sieben Fakultäten prägen Bonner Forscher*innen ihre Fachdisziplinen. Gleichwohl hat der Diskurs über die Fachgrenzen hinweg in Bonn eine lange Tradition und prägt heute wesentlich den Forschungsalltag an der Universität Bonn.

    Interdisziplinäres und transdisziplinäres Arbeiten an zentralen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen charakterisiert viele Verbundforschungsprojekte und bietet Raum zur Entfaltung intellektueller Kreativität. Durch ihre Aktivitäten in Transfer und Kommunikation macht die Universität wissenschaftliche Erkenntnisse für die Gesellschaft nutzbar.

    „Interdisziplinäres und transdisziplinäres Arbeiten prägt die Forschung an unserer Universität, vor allem in den vielen Verbundforschungsprojekten, wo sie Raum bietet zur Entfaltung intellektueller Kreativität.”
    Prof. Dr. Andreas Zimmer
    Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
    Icon: forschung
    herausragende Forschende prägen die Universität Bonn seit 200 Jahren
    Icon: forschung
    bietet mit Verbundforschungsprojekten Raum zur Entfaltung intellektueller Kreativität
    Weltweit exzellent vernetzt

    In der Überzeugung, dass exzellente Forschung und Lehre nur im engsten globalen Austausch gelingen kann, hat sich die Universität Bonn Internationalisierung zur Querschnittsaufgabe gemacht. Mit strategischen Partnerschaften auf der ganzen Welt und international vernetzter Forschung und Lehre ist das universitäre Miteinander in Bonn von Weltoffenheit und Interkulturalität geprägt.

    Die rund 6.000 internationalen Studierenden und Forschenden der Universität aus über 140 Ländern tragen neben einschlägigen Institutionen der Vereinten Nationen und Förderstiftungen (wie dem DAAD) wesentlich zum internationalen Charakter der Stadt Bonn bei.

    Auch bei internationalen Gästen, die für einen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen, ist die Universität Bonn sehr beliebt. Viele Geförderte, etwa der Alexander von Humboldt-Stiftung, entscheiden sich für einen Aufenthalt in der Bundesstadt am Rhein. 

    Icon: international
    bietet mit strategischen Partnerschaften international vernetzte Forschung und Lehre
    Icon: international
    universitäres Miteinander in Bonn ist geprägt von Weltoffenheit und Interkulturalität
    Foto: Studierende sitzen auf der Hofgartenwiese vor dem Hauptgebäude der Universität Bonn.
    Foto: Studierende bei der Pflanzenkunde im Botanischen Garten der Universität Bonn.
    Foto: Studierende stehen an einer Treppe im Hauptgebäude der Universität Bonn.
    Studierende sitzen in der Caféteria der Universität Bonn und lernen zusammen.

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