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Hochschule für Musik und Theater München

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Steckbrief

  • Hochschule Hochschule für Musik und Theater München
  • Fakultät / Fachbereich Musikwissenschaft, Musikpädagogik
  • Promotionsfach / fächer Musikpädagogik; Musikwissenschaft
  • Sachgebiet(e) Musikwissenschaft
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Annahme als Doktorand*in
      (1) 1Bewerber*innen, die an der HMTM promovieren wollen, haben die Annahme als Doktorand*in zu beantragen. 2Dem Antrag sind beizufügen:
      1. der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums im Sinne des Abs. 2,
      2. gegebenenfalls Nachweise gemäß Abs. 2 Satz 3,
      3. die Angabe des Arbeitstitels der geplanten Dissertation, eine Darstellung der zu bearbeitenden Thematik sowie eine schriftliche Erklärung der*des vorgesehenen Betreuers*Betreuerin, in der...
      § 4 Annahme als Doktorand*in
      (1) 1Bewerber*innen, die an der HMTM promovieren wollen, haben die Annahme als Doktorand*in zu beantragen. 2Dem Antrag sind beizufügen:
      1. der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums im Sinne des Abs. 2,
      2. gegebenenfalls Nachweise gemäß Abs. 2 Satz 3,
      3. die Angabe des Arbeitstitels der geplanten Dissertation, eine Darstellung der zu bearbeitenden Thematik sowie eine schriftliche Erklärung der*des vorgesehenen Betreuers*Betreuerin, in der sich diese*r dazu bereit erklärt, die Betreuung der Dissertation zu übernehmen; der*die Betreuer*in soll Mitglied der HMTM sein; in begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss promovierte Professor*innen sowie habilitierte Mitglieder einer anderen Hochschule für Musik oder Universität als Betreuer*in bestellen;
      4. eine Erklärung darüber, ob bereits frühere Promotionsversuche unternommen oder Promotionen abgeschlossen wurden; von früheren Promotionsversuchen sind Ort, Zeit und Hochschule sowie Thema der Dissertation anzugeben,
      5. eine Erklärung, dass der*die Kandidat*in nicht unwürdig zur Führung eines Doktorgrades im Sinne des Art. 101 BayHIG ist und nicht schon an einer Hochschule eine Promotion endgültig nicht bestanden hat.

      (2) 1Die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 erfüllen ein mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossenes Studium mit der Gesamtnote „gut“ oder besser
      1. in einem Studiengang Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder einem einschlägigen Studiengang aus dem Fach Musik – Medien – Management im Sinn von Art. 77 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayHIG an einer Hochschule für Musik oder Universität oder
      2. in einem Masterstudiengang Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder einem einschlägigen Studiengang aus dem Fach Musik – Medien – Management im Sinn von Art. 77 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayHIG an einer Hochschule für Musik oder Universität.
      2Abschlüsse von anderen staatlich oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder von ausländischen Hochschulen werden grundsätzlich anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse); über Anerkennungen entscheidet der Promotionsausschuss. 3Der Promotionsausschuss kann im Einzelfall Ausnahmen von Satz 1 zulassen, wenn der*die Bewerber*in eine außergewöhnliche Eignung durch entsprechende Unterlagen nachweist. 4Im Fall des Satz 3 kann der Promotionsausschuss die Annahme als Doktorand*in mit Auflagen verbinden, insbesondere mit einer Auflage bzgl. der Nachholung der Leistungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 im Zeitraum zwischen der Annahme als Doktorand*in und der Zulassung zum Promotionsverfahren.

      (3) 1Über die Annahme als Doktorand*in entscheidet der Promotionsausschuss. 2Der Antrag kann insbesondere abgelehnt werden, wenn
      1. die Unterlagen gemäß Abs. 1 Satz 2 unvollständig oder unrichtig sind,
      2. der*die Kandidat*in bereits an der HMTM oder einer anderen Hochschule bzw. Universität eine Promotion endgültig nicht bestanden hat oder eine Dissertation mit der zu bearbeitenden Thematik in einem anderen Prüfungsverfahren vorgelegen hat,
      3. Tatsachen vorliegen, auf Grund derer der*die Kandidat*in unwürdig zur Führung eines akademischen Grades ist,
      4. gegebenenfalls der Nachweis gemäß Abs. 2 Satz 3 nicht erbracht wurde,
      5. die Darstellung der zu bearbeitenden Thematik gemäß Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 unzureichend ist.
      3Die Entscheidung ist im Falle einer Ablehnung der*dem Kandidatin*Kandidaten schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) 1Die Dissertation ist eine selbständig verfasste und wissenschaftliche Arbeit. 2Sie muss einen eigenständigen Beitrag zur Forschung im gewählten Promotionsfach leisten. 3Sie darf noch nicht veröffentlicht sein. 4Im Einvernehmen mit dem*der Betreuer*in dürfen Teile der Dissertation bereits veröffentlicht sein; diese Veröffentlichungen sind im Anhang vollständig anzugeben.

      (2) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. 2Eine in ...
      § 6 Dissertation

      (1) 1Die Dissertation ist eine selbständig verfasste und wissenschaftliche Arbeit. 2Sie muss einen eigenständigen Beitrag zur Forschung im gewählten Promotionsfach leisten. 3Sie darf noch nicht veröffentlicht sein. 4Im Einvernehmen mit dem*der Betreuer*in dürfen Teile der Dissertation bereits veröffentlicht sein; diese Veröffentlichungen sind im Anhang vollständig anzugeben.

      (2) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. 2Eine in englischer Sprache abgefasste Dissertation ist mit einer ausführlichen Zusammenfassung in deutscher Sprache zu versehen und umgekehrt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Die HMTM steht für höchste Qualität bei größter Vielfalt an Studienmöglichkeiten. Bei uns können Studierende durch Spezialisierungen und interdisziplinäre Angebote ihr Studium im großen Maße individuell gestalten.”
    Prof. Dr. Bernd Redmann
    Präsident der Hochschule für Musik und Theater München
    Foto: Auftritt eines Orchesters mit Pianist am Flügel
    Innovativ und zukunftsorientiert

    Die Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) zählt zu den bedeutendsten und vielfältigsten Ausbildungsstätten für Musik-, Tanz- und Theaterberufe in Europa.
    An fünf verschiedenen Standorten in München werden rund 1.200 Studierende in mehr als 50 Studiengängen für die unterschiedlichsten künstlerischen und pädagogischen Berufsbilder ausgebildet.
    Rund 500 Lehrende – viele davon mit internationalem Renommee – und zahlreiche Alumni in künstlerischen Spitzenpositionen sorgen für die weltweite Strahlkraft der Musik-, Tanz- und Theaterausbildung in München.

    Icon: uebersicht
    bedeutende Ausbildungsstätte für Musik-, Tanz-, Theaterberufe in Europa
    Icon: uebersicht
    versteht sich als Begegnungsort von Menschen, Ideen, Kunst und Kultur
    Studium und Lehre

    Die Bandbreite der Studienrichtungen reicht von Orchester- und Tasteninstrumenten über Historische Aufführungspraxis, Jazz, Komposition oder Volksmusik bis hin zu Musikjournalismus und Kulturmanagement. Ein Jungstudium für musikalisch Hochbegabte und das Zertifikatsstudium Meisterklasse runden die Bachelor- und Masterstudiengänge ab.

    Besondere Bedeutung kommt dabei den Ensembles der HMTM bei: Die Hochschulchöre – z.B. der Madrigalchor – konzertieren mit einem breit gefächerten Repertoire.
    Das Hochschulsymphonieorchester erarbeitet mehrere Programme pro Studienjahr und spielte bereits unter der Leitung von Gastdirigenten wie Leonard Bernstein, Sergiu Celibidache, Zubin Mehta, Lorin Maazel, Mariss Jansons, Kent Nagano oder Alexander Liebreich.
    Das „ensemble oktopus für musik der moderne“ konzentriert sich auf Werke des 20. und 21. Jahrhunderts. Weitere Ensemble wie das U.M.P.A. Jazz Orchestra, das Schulmusikerorchester oder die Salsa-Band spielen ebenfalls mehrere Konzerte im Jahr. Insgesamt trägt die HMTM mit rund 900 Veranstaltungen jährlich maßgeblich zum reichen Kulturleben in München bei.

    Icon: studium
    kooperiert mit Kultur- und Forschungseinrichtungen weltweit
    Icon: studium
    trägt mit rund 900 Veranstaltungen jährlich zum Kulturleben in München bei
    Foto: Auftritt eines Orchesters mit Pianist am Flügel
    Foto: Unterricht an der Ballett-Akademie der Hochschule für Musik und Theater München
    Foto: Eine Studierende erhält Unterricht an der Violine

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