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Katholische Universität Eichstätt - Ingolstadt

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Steckbrief

  • Hochschule Katholische Universität Eichstätt - Ingolstadt
  • Fakultät / Fachbereich Philosophisch-Pädagogische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Kunstwissenschaften; Musik; Pädagogik; Philosophie; Psychologie; Sport
    Kunstwissenschaften; Musik ...
  • Sachgebiet(e) Kunst, Musik; Pädagogik und Bildung, allgemeine; Philosophie, allgemeine; Psychologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Aus RPromO vom 22.06.2010, geändert durch Satzung vom 28. Mai 2020:
      § 5 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt - unbeschadet weiterer Erfordernisse nach Maßgabe der Fachpromotionsordnungen - voraus, dass der Bewerber oder die Bewerberin
      1. ein Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang durch eine Diplom-, Magister- oder Masterprüfung, eine Diplom- oder Masterprüfung an Fachhochschulen oder eine Erste Staa...
      Aus RPromO vom 22.06.2010, geändert durch Satzung vom 28. Mai 2020:
      § 5 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt - unbeschadet weiterer Erfordernisse nach Maßgabe der Fachpromotionsordnungen - voraus, dass der Bewerber oder die Bewerberin
      1. ein Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang durch eine Diplom-, Magister- oder Masterprüfung, eine Diplom- oder Masterprüfung an Fachhochschulen oder eine Erste Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat; das Nähere regeln die Fachpromotionsordnungen, welche insbesondere Einschränkungen und Auflagen vorsehen können;
      2. nicht unwürdig zur Führung eines Doktorgrades im Sinne des Art. 69 BayHSchG ist;
      3. nicht bereits an einer anderen Fakultät die Durchführung eines Promotionsverfahrens für den Erwerb desselben Doktorgrades beantragt hat, das noch nicht abgeschlossen ist bzw. nicht schon an einer Hochschule eine entsprechende Doktorprüfung endgültig nicht bestanden hat.

      (2) 1Andere an in- oder ausländischen Hochschulen abgelegte Abschlussprüfungen im Sinne des Abs. 1 Nr.1 werden anerkannt, es sei denn, dass diese nicht gleichwertig sind. 2Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Promotionsausschuss. 3In Zweifelsfällen kann er eine Äußerung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen einholen.

      (3) 1Studiensemester an ausländischen wissenschaftlichen Hochschulen und dort erbrachte einschlägige Studienleistungen werden vom Promotionsausschuss anerkannt, es sei denn, dass diese nicht gleichwertig sind. 2Die Gleichwertigkeit wird auf Grund der von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen festgestellt.

      (4) Ein mit einer Bachelorprüfung abgeschlossenes Hochschulstudium im Geltungsbereich des Grundgesetzes berechtigt nicht zur Aufnahme einer Promotion.


      Fachpromotionsordnung PPF:
      § 4 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      1Der wissenschaftliche Studiengang, in dem der Bewerber oder die Bewerberin das Hochschulstudium nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 RaPO abgeschlossen hat, soll an der Philosophisch-Pädagogischen Fakultät durch eine Professur vertreten sein (einschlägiges Fachstudium). 2Bewerber oder Bewerberinnen ohne einschlägiges Fachstudium können zur Promotion zugelassen werden, wenn sie geeignete Auflagen erfüllen. 3Auflagen können zusätzlich zu erbringende Studien- und/oder Prüfungsleistungen in Form von Seminaren o. ä. sein. 3Über die im Einzelfall zu erfüllenden Auflagen entscheidet der Promotionsausschuss, der Umfang der Auflagen darf 30 ECTS-Punkte nicht übersteigen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Aus RPromO vom 22.06.2010, geändert durch Satzung vom 28. Mai 2020:
      § 9 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung des Bewerbers oder der Bewerberin zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten zeigen und einen beachtlichen Beitrag zum Fortschritt des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes darstellen.

      (2) 1Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. 2Abweichungen und Ausnahmen können in der jeweiligen Fachpromotionsor...
      Aus RPromO vom 22.06.2010, geändert durch Satzung vom 28. Mai 2020:
      § 9 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung des Bewerbers oder der Bewerberin zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten zeigen und einen beachtlichen Beitrag zum Fortschritt des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes darstellen.

      (2) 1Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. 2Abweichungen und Ausnahmen können in der jeweiligen Fachpromotionsordnung geregelt werden.

      (3) 1Die schriftliche Dissertationsleistung ist als Einzelarbeit abzufassen. 2Die Fachpromotionsordnungen können abweichend davon eine kumulative Dissertation zulassen; Näheres regeln die Fachpromotionsordnungen.


      Aus Fachpromotionsordnung PPF:
      § 5 Anforderungen an die Dissertation

      (1) 1Die Dissertation kann auf Antrag auch in einer anderen als der deutschen Sprache abgefasst werden, sofern eine ordnungsgemäße Begutachtung sichergestellt ist. 2Hierüber entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) 1Die schriftliche Dissertationsleistung kann entweder als Einzelarbeit oder als kumulative Dissertation erbracht werden. 2Anstelle der Einzelarbeit können auch mehrere in einschlägigen, anerkannten Fachzeitschriften publizierte oder zu solch einer Publikation angenommene Schriften als Dissertationsleistung anerkannt werden, sofern sie in ihrer Gesamtheit eine der Dissertation als Einzelarbeit gleichwertige Leistung darstellen (kumulative Dissertation). 3Der Zusammenhang der eingereichten Publikationen muss in einem zusammenfassenden Text erkennbar werden, in dem auch die Stellung der einzelnen Publikationen in ihrem wissenschaftlichen Kontext erkennbar wird (Synopse). 4Die Schriften müssen in Allein- oder Erstautorenschaft verfasst sein. 5Es dürfen keine Arbeiten eingereicht werden, die bereits in einem anderen Prüfungsverfahren (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen, andere Promotionsverfahren) bewertet wurden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Aus RPromO vom 22.06.2010, geändert durch Satzung vom 28. Mai 2020, geändert durch Satzung vom 28. Mai 2020:
      § 22 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität (Co-Tutelle)

      (1) 1Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einem Fachbereich an einer ausländischen Universität durchgeführt werden, wenn mit dieser eine Kooperationsvereinbarung getroffen wurde, welcher der Fakultätsrat zugestimmt hat. 2Die Kooperationsvereinbarung ist dem Fakultäts...
      Aus RPromO vom 22.06.2010, geändert durch Satzung vom 28. Mai 2020, geändert durch Satzung vom 28. Mai 2020:
      § 22 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität (Co-Tutelle)

      (1) 1Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einem Fachbereich an einer ausländischen Universität durchgeführt werden, wenn mit dieser eine Kooperationsvereinbarung getroffen wurde, welcher der Fakultätsrat zugestimmt hat. 2Die Kooperationsvereinbarung ist dem Fakultätsrat durch den Promotionsausschuss vorzulegen.

      (2) 1Die Vereinbarung nach Abs. 1 soll Einzelheiten und Regelungen hinsichtlich des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten. 2Insbesondere muss für die Promotion die Vorlage einer Dissertation sowie eine mündliche Prüfungsleistung erforderlich und eine Einschreibung des Bewerbers oder der Bewerberin an der Universität Eichstätt-Ingolstadt verpflichtend sein. 3Die Vereinbarung ist von dem Bewerber oder der Bewerberin, den Betreuenden und den Leitern oder Leiterinnen der Hochschulen zu unterzeichnen.

      Aus Fachpromotionsordnung PPF:
      § 23 Verfahren bei Promotionen in gemeinsamer Betreuung
      (1) Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung gelten die Bestimmungen dieser Rahmenpromotionsordnung und der jeweiligen Fachpromotionsordnung soweit im Folgenden keine besonderen Regelungen getroffen wurden.

      (2) 1Der Bewerber oder die Bewerberin wird von je einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin der beiden Fakultäten angenommen und betreut. 2Die Betreuer oder Betreuerinnen sind grundsätzlich gleichzeitig die beiden Referenten oder Referentinnen der Dissertation. 3Falls die Partneruniversität nicht im deutschsprachigen Ausland liegt, haben die beiden Referenten oder Referentinnen ihre Gutachten in englischer Sprache vorzulegen. 4Auf Antrag kann der Promotionsausschuss festlegen, dass die Dissertation selbst in der Landessprache der Universität vorgelegt werden darf. 5In diesem Fall ist eine ausführliche Zusammenfassung der Dissertation in deutscher Sprache vorzulegen.

      (3) 1Der Promotionsausschuss wird in Übereinstimmung zwischen beiden Hochschulen ernannt. 2Er soll eine paritätische Besetzung beider Hochschulen als Mitglieder aufweisen.

      (4) 1Falls die mündliche Promotionsleistung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt abgelegt wird, wird die Prüfung in Form einer Disputation nach § 11 stattfinden. 2Falls die mündliche Prüfung an der ausländischen Universität stattfindet, so soll sichergestellt sein, dass der Betreuer oder die Betreuerin der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt dem die mündliche Prüfungabnehmenden Gremium als Prüfer oder Prüferin angehört. 3Prüfungssprachen der mündlichen Prüfung sind Deutsch und die Landessprache der Partneruniversität.

      (5) 1Die Promotion wird in der Regel auf einer Urkunde bescheinigt, die von beiden Fakultäten ausgestellt wird; sie wird gegebenenfalls zweisprachig ausgestellt. 2Sie ist mit dem Siegel der beiden beteiligten Universitäten zu versehen. 3Auf der Urkunde wird entweder eine einheitliche Gesamtnote der Promotion ausgewiesen oder neben der deutschen die äquivalente ausländische Note mit Vermerk aufgeführt.

      (6) 1Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält der Bewerber oder die Bewerberin das Recht, in der Bundesrepublik Deutschland den Doktorgrad und in dem Staat, dem die beteiligte ausländische Fakultät angehört, den entsprechenden Doktorgrad zu führen. 2Die grenzüberschreitende Ko-Betreuung wird auf der Urkunde oder einem Begleitschreiben vermerkt.

      (7) Für die Vervielfältigung und Veröffentlichung der Dissertation gelten die jeweiligen Bestimmungen der beiden Hochschulen.

      § 24 Kooperationen mit mehreren Partnerhochschulen
      Die vorstehenden Regelungen zur Promotion in gemeinsamer Betreuung gelten für Kooperationen mit zwei oder mehr Partnerhochschulen entsprechend.

      Fachpromotionsordnung PPF:
      § 9 Besonderheiten bei Co-Tutelle-Verfahren

      Die Zulassung zu einem binationalen Promotionsverfahren setzt neben dem Vorliegen der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen aus § 5 RaPromO in Verbindung mit § 4 dieser Ordnung voraus:
      1. Sehr gute Kenntnisse der Landessprache der Partneruniversität,
      2. einen mindestens sechsmonatigen Forschungsaufenthalt oder ein mindestens sechsmonatiges Auslandsstudium an der jeweiligen Partneruniversität.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtsblatt der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt 1/2011, S. 125 ff.
    • zuletzt geändert am 09.03.2018
  • Hochschulporträt
    „Die KU hat den ganzen Menschen, die ganze Gesellschaft im Blick. Wir wollen auch über unseren Campus hinaus wirken, in den Dialog treten und Verantwortung übernehmen.”
    Prof. Dr. Gabriele Gien
    Präsidentin der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
    Foto: Studierende vor der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
    Studieren in familiärer Atmosphäre

    Die KU Eichstätt-Ingolstadt ist die einzige katholische Universität im deutschen Sprachraum. Im Herzen Bayerns gelegen vereint sie die Vorteile einer überschaubaren Hochschule mit Internationalität und Interdisziplinarität.

    Die rund 5000 Studierenden genießen eine familiäre Atmosphäre – sie lernen in kleinen Gruppen, mit individueller Beratung und persönlichem Kontakt. Gewährleistet wird die hervorragende Betreuung von über 110 Professorinnen und Professoren, 330 wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vielen Lehrbeauftragen aus der Praxis.

    Icon: uebersicht
    Fachwissen, soziale Kompetenz, gesellschaftliches Engagement, Persönlichkeitsbildung
    Icon: uebersicht
    kleine Gruppen, individuelle Beratung, persönliche Kontakte, kurze Wege und gute Ausstattung
    Studium und Lehre

    Über 100 Studiengänge und kombinierbare Fächer bietet die KU – der Schwerpunkt liegt im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich. Aber auch renommierte Studiengänge in Wirtschaftswissenschaften, Geographie und Psychologie sind hier angesiedelt.

    Die KU bietet ideale Rahmenbedingungen für Forschung: vom individuellen Publikationsvorhaben bis zum internationalen Verbundprojekt, von der Grundlagen- bis zur anwendungsorientierten Auftragsforschung. Die Universität legt großen Wert auf ein offenes, forschungsfreundliches Klima und unterstützt die Eigeninitiative sowie das Engagement ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Angebote, die Exzellenz und Internationalität verbinden.

    Die KU steht Studierenden aller Religionen und Glaubensrichtungen offen. Katholisch bedeutet hier ein Studium mit MehrWert: Neben Fachwissen treten soziale Kompetenzen, gesellschaftliches Engagement und Persönlichkeitsbildung.

    Icon: studium
    steht Studierenden aller Religionen und Glaubensrichtungen offen
    Icon: studium
    über 100 Studiengänge und kombinierbare Fächer
    Foto: Studierende vor der Zentralbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
    Foto: Studierende der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
    Foto: Studierende der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt bei einer Vorlesung im Hörsaal

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