Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fakultät für Empirische Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft (Empirische Humanwissenschaften)

Universität des Saarlandes

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen der Zulassung

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus:
      1. a) den Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs an einer Hochschule oder eines einschlägigen postgradualen Studiengangs im Sinne von § 61 Absatz2 SHSG, der ein forschungsorientiertes Profil aufweist und eine Master-Arbeit beinhaltet oder
      b) den Abschluss in einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern oder
      c) einen Abschl...
      § 4 Voraussetzungen der Zulassung

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus:
      1. a) den Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs an einer Hochschule oder eines einschlägigen postgradualen Studiengangs im Sinne von § 61 Absatz2 SHSG, der ein forschungsorientiertes Profil aufweist und eine Master-Arbeit beinhaltet oder
      b) den Abschluss in einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern oder
      c) einen Abschluss mit hervorragenden Leistungen in einem einschlägigen Bachelorstudiengang mit einer Gesamtnote von 1,5 oder besser und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studienleistungen im Promotionsfach im Gesamtumfang von maximal drei Semestern oder
      d) einen Abschluss mit hervorragenden Leistungen in einem einschlägigen Diplomstudiengang an einer Fachhochschule und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studienleistungen im Promotionsfach im Gesamtumfang von maximal drei Semestern. Als hervorragend gilt nur ein Abschluss mit einer Gesamtnote von 1,5 oder besser.
      2. die Vorlage einer Dissertation nach § 9,
      3. den Antrag der Promovendin/des Promovenden nach § 5,
      4. a) eine zu Beginn des Promotionsprojekts abgeschlossene Betreuungsvereinbarung zwischen Promovendin/Promovenden und Betreuerin/Betreuer gemäß § 69 Absatz6 SHSG,
      b) im Falle eines kooperativen Promotionsverfahrens mit einer inländischen Fachhochschule gemäß § 70 SHSG (kooperative Promotion) eine zu Beginn des Promotionsprojekts abgeschlossene Betreuungsvereinbarung zwischen Promovendin/Promovenden und der Betreuerin/dem Betreuer der Universität, die/der aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer der Fakultät stammen muss, sowie dem Betreuer/der Betreuerin der Fachhochschule, die promovierte Fachhochschulprofessorin/der promovierter Fachhochschulprofessor sein muss,
      5. die Immatrikulation oder Registrierung als Doktorandin/Doktorand für
      die gesamte Dauer des Promotionsvorhabens.

      (2) Als einschlägig im Sinne von § 4 Absatz1 Nr. 1 gilt grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium im Promotionsfach. In anderen Fällen kann die Zulassung vom Nachweis zusätzlicher fachspezifischer Studienleistungen gemäß § 69 Absatz2 Satz 3 und 4 SHSG abhängig gemacht werden
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Promovendin/des Promovenden zu selbständiger Forschung und ihrer angemessenen Darstellung belegen und darüber hinaus einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag leisten. Ihr wissenschaftlicher Gehalt muss die Veröffentlichung der Dissertation rechtfertigen. Ein eigenständiger, namentlich gekennzeichneter Anteil an einer wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeit, der diesen Anforderungen entspricht, kann als Dissertation ode...
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Promovendin/des Promovenden zu selbständiger Forschung und ihrer angemessenen Darstellung belegen und darüber hinaus einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag leisten. Ihr wissenschaftlicher Gehalt muss die Veröffentlichung der Dissertation rechtfertigen. Ein eigenständiger, namentlich gekennzeichneter Anteil an einer wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeit, der diesen Anforderungen entspricht, kann als Dissertation oder Teil der Dissertation anerkannt werden.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Ebenso besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Teile der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Auf Antrag der Promovendin/des Promovenden kann der Promotionsausschuss für die Dissertation eine andere Sprache zulassen. Der Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Eine Abhandlung, die die Promovendin/der Promovend in einer Hochschulprüfung oder einer staatlichen Prüfung vorgelegt hat, kann nicht als Dissertation oder Teil der Dissertation anerkannt werden.

      (4) Bereits gedruckt veröffentlichte Abhandlungen können vom Promotionsausschuss unter Berücksichtigung einschlägiger fachspezifischer Richtlinien als Dissertation oder Teil der Dissertation anerkannt werden. Falls die Dissertation vollständig aus bereits gedruckt veröffentlichten Abhandlungen besteht, muss eine Synopse zur Darstellung des thematischen Zusammenhangs ergänzt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Durchführung von Promotionsverfahren

      (1) Promotionsverfahren werden im Auftrag der Fakultät HW (Empirische
      Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft) vom Promotionsausschuss durchgeführt.

      (2) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn
      a) die Antragstellerin/der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt,
      b) die ausländische Hochschule nach ihren national...
      § 2 Durchführung von Promotionsverfahren

      (1) Promotionsverfahren werden im Auftrag der Fakultät HW (Empirische
      Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft) vom Promotionsausschuss durchgeführt.

      (2) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn
      a) die Antragstellerin/der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt,
      b) die ausländische Hochschule nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt und der von ihr zu verleihende akademische Grad in der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen wäre.

      Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens soll für den Einzelfall oder generell zwischen den beteiligten Fakultäten geregelt werden. Die vertraglichen Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Bei ihrer Vereinbarung sind für Anforderungen und Verfahren zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit die Regelungen dieser Promotionsordnung zu berücksichtigen.

      (3) Das Promotionsverfahren soll innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung des Antrags auf Zulassung gemäß § 5 abgeschlossen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Dienstblatt 69/2009, S. 726 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die Saar-Universität zählt zu den forschungsstärksten unter den mittelgroßen Hochschulen. Im breiten Fächerspektrum gibt es viele interdisziplinäre Angebote und attraktive internationale Studiengänge.”
    Prof. Dr. Manfred Schmitt
    Präsident der Universität des Saarlandes
    Internationale Universität im Herzen Europas

    Die Universität des Saarlandes ist eine Campus-Universität. Ihre beiden Standorte Saarbrücken und Homburg liegen im Südwesten Deutschlands an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien. International bekannt ist die Saar-Universität durch ihre Spitzenforschung in der Informatik sowie im Bereich NanoBioMed. Die engen Beziehungen zu Frankreich und der Europa-Schwerpunkt sowie ein überdurchschnittlich hoher Anteil internationaler Studierender und Lehrender sind weitere Markenzeichen.
    Ein breites Studienangebot mit innovativen, interdisziplinären Fächern sowie eine intensive Betreuung in kleinen Studierendengruppen kennzeichnen die Lehre. Diese profitiert auch von der engen Zusammenarbeit mit zahlreichen hochkarätigen Forschungsinstituten im Umfeld. Überall an der Universität sind die Wege kurz – das erleichtert die Vernetzung - interdisziplinär, international und kommunikativ. Exzellente Forschung zu gesellschaftlich relevanten Themen macht sie zum Innovationsmotor für die Region.

    Icon: uebersicht
    bekannt ist die Saar-Universität durch ihre Spitzenforschung in der Informatik sowie im Bereich NanoBioMed
    Icon: uebersicht
    breites Studienangebot mit innovativen, interdisziplinären Fächern
    Interdisziplinär und grenzüberschreitend studieren

    Das attraktive Studienangebot umfasst ein breites Fächerspektrum. Die Saarbrücker Informatik gehört zu den europaweit führenden Studienstandorten: In insgesamt 24 Informatik-Studiengängen sind etwa 2100 Studierende aus mehr als 80 Nationen eingeschrieben. Sie werden intensiv betreut und profitieren von den engen Beziehungen zu hochkarätigen Forschungsinstituten auf dem Campus. Stark vernetzt sind auch die Studiengänge in den Lebenswissenschaften – vor allem in der Medizin, Pharmazie und den Biowissenschaften, mit engen Verbindungen zur Bioinformatik, Materialwissenschaft und Physik. Das Fächerspektrum umfasst zudem Bereiche wie Recht, Wirtschaft, Sport und Psychologie; die breit aufgestellte Philosophische Fakultät mit ihren Studiengängen in Kultur, Geschichte, Sprache sowie Literatur hat einen Schwerpunkt in den Europawissenschaften. Eine Besonderheit sind die internationalen Studiengänge mit Doppelabschlüssen und integrierter Auslandsphase, die meisten mit französischen Partnern. 

    Icon: studium
    attraktive Studienangebot umfasst ein breites Fächerspektrum
    Icon: studium
    breit aufgestellte Philosophische Fakultät
    Spitzenforschung in der Informatik, den Lebenswissenschaften und zu Europa

    Die Saar-Universität zählt zu den forschungsstärksten unter den mittelgroßen Hochschulen. Dies zeigt sich an hohen Drittmitteleinnahmen, der internationalen Sichtbarkeit sowie der engen Vernetzung mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Forschungsschwerpunkte sind die Informatik, der Bereich NanoBioMed sowie Projekte mit Europa-Bezug. Die Saarbrücker Informatik ist mit rund 900 Forschenden einer der größten IT-Forschungsstandorte in Europa. Zum Forschungsumfeld gehören das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, die Max-Planck-Institute für Informatik und für Softwaresysteme und das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit. Der Schwerpunkt NanoBioMed ist geprägt durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit an den Schnittstellen von Medizin, Pharmazie, Lebenswissenschaften und Bioinformatik. Eine zentrale Rolle spielen das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung, das Leibniz-Institut für Neue Materialien und zwei Fraunhofer-Institute.

    „Die ausgezeichnete Informatik und der zukunftsträchtige NanoBioMed-Schwerpunkt locken exzellente Forscherinnen und Forscher aus aller Welt zu uns. Eine besondere Anziehungskraft hat auch der Europa-Schwerpunkt.”
    Prof. Dr. Manfred Schmitt
    Präsident der Universität des Saarlandes
    Icon: forschung
    zählt zu den forschungsstärksten unter den mittelgroßen Hochschulen
    Icon: forschung
    Informatik ist mit rund 900 Forschenden einer der größten IT-Forschungsstandorte in Europa
    Internationale Europa-Universität mit Frankreich-Fokus

    Internationalität ist gelebter Alltag in Studium und Lehre. Die Saar-Universität zeichnet sich durch einen besonders hohen Anteil an internationalen Studierenden und Forscherinnen und Forschern aus, sie pflegt Kontakte mit mehr als 500 Partnerhochschulen in aller Welt. Seit ihrer Gründung 1948 als französische Universität prägen intensive Beziehungen zu Frankreich und ein europäisches Profil die Saar-Universität, die einen Schwerpunkt in interdisziplinärer Europaforschung entwickelt hat. Eine Besonderheit ist das große Angebot an grenzüberschreitenden und internationalen Studiengängen. Grenzüberschreitendes Studieren und Forschen unterstützt auch die „Universität der Großregion“: ein Hochschulraum aus sieben Partnerhochschulen in Belgien, Luxemburg, Lothringen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Mit dem Projekt „Transform4Europe“ zusammen mit Partnern aus sechs europäischen Ländern hat die Universität des Saarlandes 2020 zudem die begehrte Auszeichnung „Europäische Hochschule“ erhalten.

    „Mit ihrer grenznahen Lage in der Vierländer-Großregion ist die Saar-Universität europäisch ausgerichtet – mit zahlreichen globalen Vernetzungen und Kooperationen auch jenseits der europäischen Grenzen.”
    Prof. Dr. Manfred Schmitt
    Präsident der Universität des Saarlandes
    Icon: international
    zeichnet sich durch einen besonders hohen Anteil an internationalen Studierenden und Forscher:innen aus
    Icon: international
    großes Angebot an grenzüberschreitenden und internationalen Studiengängen

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns