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Universität Rostock

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Rostock
  • Fakultät / Fachbereich Theologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Evangelische Theologie; Religionsgeschichte; Religionspädagogik
    Evangelische Theologie; Religionsgeschichte ...
  • Sachgebiet(e) Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. theol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist das Bestehen des Ersten Theologischen Examens oder der Diplomprüfung Theologie oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien mit evangelischer Religion als Prüfungsfach oder den Nachweis eines den vorgenannten Abschlüssen vergleichbaren qualifizierten Masterabschlusses an einer wissenschaftlichen Hochschule mit überdurchschnittlichen Leistungen. Eine überdurchschnitt...
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist das Bestehen des Ersten Theologischen Examens oder der Diplomprüfung Theologie oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien mit evangelischer Religion als Prüfungsfach oder den Nachweis eines den vorgenannten Abschlüssen vergleichbaren qualifizierten Masterabschlusses an einer wissenschaftlichen Hochschule mit überdurchschnittlichen Leistungen. Eine überdurchschnittliche Leistung liegt vor, wenn der erzielte Notendurchschnitt der Abschlussprüfung nach Satz 1 mindestens 2,5 beträgt oder diese mindestens mit dem Prädikat Gut abgelegt wurde. Die Überdurchschnittlichkeit der Leistungen kann auch durch wissenschaftliche Leistungen, wie etwa Veröffentlichungen, die nach Abschluss des Studiums erbracht wurden, nachgewiesen werden. Hierüber entscheidet der Fakultätsrat.

      (2) Ein Studium im Ausland und ein ausländischer Hochschulabschluss werden auf Antrag anerkannt, sofern sie einem deutschen Hochschulabschluss gemäß Absatz 1 gleichwertig sind. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Fakultätsrat. Die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sind zu berücksichtigen. Soweit der Fakultätsrat nach diesen Unterlagen keine Feststellung über die Gleichwertigkeit treffen kann, wird eine gutachterliche Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz eingeholt. Die Zulassung von Bewerberinnen/ Bewerbern, die ein theologisches Hochschulstudium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, setzt zusätzlich den Nachweis ausreichender deutscher oder englischer Sprachkenntnisse voraus.

      (3) Die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen eines dem Fachgebiet Theologie verwandten Fachhochschulstudiums ist möglich, wenn sie ihr Studium gemäß Absatz 1 mit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossen haben und ihre wissenschaftliche Befähigung zur Promotion in einem Kolloquium vor einer Kommission nachweisen. Die Kommissionsmitglieder werden durch den Fakultätsrat benannt.

      (4) Setzte der Hochschulabschluss den Nachweis über Kenntnisse der lateinischen, der griechischen und der hebräischen Sprache nicht voraus, so ist der Nachweis hierüber durch Zeugnisse über bestandene Sprachprüfungen zu erbringen.

      (5) Über eine Befreiung von den Zulassungsvoraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 4 entscheidet in begründeten Fällen der Fakultätsrat. Hierzu hat die Bewerberin/der Bewerber einen schriftlichen Antrag beim Dekan zu stellen und das Vorliegen eines wichtigen Grundes darzulegen. Insbesondere die Sprachanforderungen nach Absatz 4 können um eine - bei ausländischen Studierenden um zwei -der genannten Sprachen ermäßigt und durch Kenntnisse moderner oder anderer alter Sprachen kompensiert werden, insofern dies der erfolgreichen Bearbeitung des Promotionsvorhabens nicht abträglich ist. Über die Ermäßigung und Kompensation entscheidet der Fakultätsrat auf Vorschlag des Betreuers. Die Befreiung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht und mit einem Widerrufsvorbehalt versehen werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Die Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein für die Theologie relevantes Thema zum Gegenstand haben und die Befähigung der Doktorandin/des Doktoranden zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erweisen. Die mit ihr vorgelegten Forschungsergebnisse müssen dem aktuellen Stand des Fachgebietes entsprechen, einen Erkenntniszuwachs
      ausweisen und die wesentliche internationale Literatur berücksichtigen.

      (2) Die Dissertation wird in der Regel in deutscher ...
      § 8 Die Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein für die Theologie relevantes Thema zum Gegenstand haben und die Befähigung der Doktorandin/des Doktoranden zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erweisen. Die mit ihr vorgelegten Forschungsergebnisse müssen dem aktuellen Stand des Fachgebietes entsprechen, einen Erkenntniszuwachs
      ausweisen und die wesentliche internationale Literatur berücksichtigen.

      (2) Die Dissertation wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. In Ausnahmefällen kann sie mit Zustimmung des Fakultätsrates in einer anderen Sprache abgefasst werden, sofern die Begutachtung durch die Theologische Fakultät möglich ist. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Die Dissertation muss ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur sowie anderer benutzter Quellen enthalten. Ihre Ergebnisse sind in Thesen zusammenzufassen, die Bestandteil der Dissertation sind und in die Bewertung einbezogen werden. Der Dissertation ist ein kurzer Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungsganges anzufügen.

      (4) Die Dissertation ist in druckreifer Form und fest gebunden einzureichen.

      (5) Die Einreichung einer von mehreren Doktorandinnen/Doktoranden gemeinsam verfassten Dissertation kann in Ausnahmefällen vom Fakultätsrat genehmigt werden, wenn Gegenstand und Methoden der Arbeit dies rechtfertigen. Doch muss in diesem Fall der individuelle Beitrag jeder Doktorandin/jedes Doktoranden deutlich ausgewiesen sein, um die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen.

      (6) Eine bereits veröffentlichte Abhandlung kann vom Fakultätsrat als Dissertation anerkannt werden, sofern sie dem aktuellen Forschungsstand entspricht. Ausgenommen hiervon sind eigene Arbeiten der Doktorandin/des Doktoranden, die bereits
      Prüfungszwecken gedient haben. Ergebnisse daraus können aber für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten als solche im Literaturverzeichnis zu kennzeichnen sind.

      (7) In Ausnahmefällen können mehrere Einzelarbeiten als kumulative Dissertation eingereicht werden, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen. In
      diesem Fall hat eine systematische Einordnung in den jeweiligen Forschungskontext und eine Zusammenfassung der Ergebnisse zu erfolgen, um den theoretischen Zusammenhang der Einzelarbeiten deutlich zu machen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Fakultätsübergreifende und binationale Promotionen

      (1) Fakultätsübergreifende Promotionsverfahren werden an der Theologischen Fakultät durchgeführt, wenn ein Teilgebiet des Promotionsfaches an der Theologischen Fakultät vertreten ist und die Voraussetzungen gemäß § 4 vorliegen. In diesem Fall informiert die Dekanin/der Dekan der Theologischen Fakultät unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Zulassung zur Promotion die Dekanin/den Dekan beziehungsweise den Promotionsausschuss de...
      § 3 Fakultätsübergreifende und binationale Promotionen

      (1) Fakultätsübergreifende Promotionsverfahren werden an der Theologischen Fakultät durchgeführt, wenn ein Teilgebiet des Promotionsfaches an der Theologischen Fakultät vertreten ist und die Voraussetzungen gemäß § 4 vorliegen. In diesem Fall informiert die Dekanin/der Dekan der Theologischen Fakultät unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Zulassung zur Promotion die Dekanin/den Dekan beziehungsweise den Promotionsausschuss der zu beteiligenden Fakultät. Die zu beteiligende Fakultät stellt eine Gutachterin/einen Gutachter. Für die Promotionskommission kann noch eine weitere habilitierte Wissenschaftlerin/ein weiterer habilitierter Wissenschaftler der zu beteiligenden Fakultät benannt werden.

      (2) Ein Promotionsverfahren kann auch als binationale Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule/ Fakultät vorbereitet und durchgeführt werden. Die Einzelheiten des Verfahrens sind von der Universität Rostock und der beteiligten Universität in einer Kooperationsvereinbarung festzulegen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitt.bl. BM M-V 1/2009, S. 3 ff.
  • Hochschulporträt
    „Traditio, Innovatio et Diversitas – Bei uns kann man „Welt retten“ studieren, um zukünftige Herausforderungen anzugehen. Wir bieten Ihnen die Chance auzuprobieren, wo Ihre besonderen Begabungen liegen.”
    Prof. Dr. Elizabeth Prommer
    Rektorin der Universität Rostock
    Foto: Auf einem Rasen vor zwei Gebäuden stehen Studierende in Gruppen und unterhalten sich
    Traditio et Innovatio

    Die UR ist die älteste und traditionsreichste Universität im Ostseeraum. Sie besteht aus neun Fakultäten. Zusätzlich verbindet die Interdisziplinäre Fakultät als Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung Forschende und Studierende aller Fachrichtungen in derzeit vier Profillinien: „Leben, Licht und Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ und „Wissen - Kultur - Transformation“. Sie stellen die Forschungsschwerpunkte dar, die aus der Tradition der Universität gewachsen sind und der Schärfung des Profils der UR durch eine interdisziplinäre Verbindung von Stärken in fächerübergreifender Kommunikation und Zusammenarbeit dienen.

    Icon: uebersicht
    älteste, traditionsreichste Universität im Ostseeraum mit neun Fakultäten
    Icon: uebersicht
    über 100 Studiengänge mit einem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
    Studium und Lehre

    Mit über 100 Studiengängen gehört die UR zu den Hochschulen Deutschlands mit dem breitesten Fächerspektrum. Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung widmet sich der Weiterentwicklung der Qualität der Lehrerbildung und der Stärkung der Bildungsforschung.

    Icon: studium
    verfügt über neun Fakultäten mit zahlreichen Instituten und Kliniken
    Icon: studium
    bietet ein breites Fächerspektrum in verschiedensten Studienfeldern
    Die Interdisziplinäre Fakultät der Universität Rostock

    Im Jahr 2007 hat sich die UR drei Profillinien gegeben. 2010 ist eine vierte Profillinie hinzugekommen. Organisiert werden Forschung und Lehre zu verschiedenen Feldern in der gegründeten Interdisziplinären Fakultät. Mit dieser Institutionalisierung der thematischen Konzentration und der fachübergreifenden Kooperation beschreitet die UR nicht nur wissenschaftspolitisches Neuland. Sie will zu diesen ausgewählten Themen ihre umfassenden Expertisen bündeln und ausbauen.

    Die Grundlage der intensiven Zusammenarbeit bilden die vier zukunftsrelevanten Themen „Leben, Licht & Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums & der Gesellschaft“ und „Wissen – Kultur – Transformation“. Die interdisziplinäre Bearbeitung dieser komplexen Problemfelder ermöglicht die Entwicklung neuer Perspektiven, Inhalte und Technologien. Auf diesem Weg will sie innerhalb der nächsten Jahre in die Gruppe der Spitzenuniversitäten Deutschlands aufrücken. 2019 ist die Zielmarke, die das 600-jährige Universitätsjubiläum vorgibt.

    Icon: forschung
    bündelt Kompetenzen und Forschungsaktivitäten in vier Departments der Interdisziplinären Fakultät (INF)
    Icon: forschung
    kooperiert mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Bundes-und Landesforschungsanstalten und der Wirtschaft
    Foto: Studierende vor der Bibliothek der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Gebäude des Fachbereichs Physik
    Foto: Blick auf das Audimax der Universität Rostock

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